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   FG Schleswig-Holstein, 13.06.2012 - 3 K 125/09   

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FG Schleswig-Holstein, 13.06.2012 - 3 K 125/09 (https://dejure.org/2012,22128)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.06.2012 - 3 K 125/09 (https://dejure.org/2012,22128)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - 3 K 125/09 (https://dejure.org/2012,22128)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1 Abs 1 Nr 1 GrEStG, § 1 Abs 1 Nr 3 GrEStG, § 39 Abs 2 Nr 1 AO
    Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Aufteilung des gesamthänderisch gebundenen Nachlasses unter Miterben - Auslegung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei der Aufteilung des gesamthänderisch gebundenen Nachlasses unter Miterben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Aufteilung des gesamthänderisch gebundenen Nachlasses unter Miterben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Aufteilung des gesamthänderisch gebundenen Nachlasses unter Miterben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Aufteilung des gesamthänderisch gebundenen Nachlasses unter Miterben

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Auseinandersetzung nach einer vorweggenommenen Erbfolge

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Grunderwerbsteuerbefreiung bei vorweggenommener Erbfolge?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 11.12.1964 - III 193/60 S

    Bereich der Gewährung von Schachtelvergünstigungen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.06.2012 - 3 K 125/09
    Das ist in Einzelfällen angenommen worden, wenn z. B. der Wortlaut des Gesetzes unverständlich oder unsinnig ist (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1964 III 193/60 S, BStBl III 1965, 82).

    Wesentlich ist immer, dass die Auslegung ihre Grenze im möglichen Wortsinn der Vorschrift findet (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1964 III 193/60 S, BStBl III 1965, 82).

  • BFH, 21.11.1974 - II R 19/68

    Grundstück - Erbengemeinschaft - Miterbe - Miteigentum nach Bruchteilen -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.06.2012 - 3 K 125/09
    Ist die Auseinandersetzung vollzogen, so ist die Steuerfreiheit verbraucht (BFH-Urteil vom 21. November 1974 II R 19/68, BStBl II 1975, 271).
  • BFH, 26.01.2006 - III R 51/05

    Keine Zusammenveranlagung und Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.06.2012 - 3 K 125/09
    Die Anwendung einer im Gesetz vorgesehenen Folge auf einen im Gesetz nicht geregelten Tatbestand ist allgemein zulässig, wenn die gesetzliche Regelung, gemessen an ihrem Zweck unvollständig ist und die Ergänzung nicht im Widerspruch zu einer vom Gesetz beabsichtigten Beschränkung steht (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 2006 III R 51/05, BStBl II 2006, 515).
  • BFH, 15.12.2010 - II R 45/08

    Anfall von Grunderwerbsteuer bei mittelbarer Anteilsvereinigung trotz

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.06.2012 - 3 K 125/09
    Unabhängig davon, dass die wirtschaftliche Betrachtungsweise mit dem Charakter der Grunderwerbsteuer als Rechtsverkehrsteuer nicht vereinbar ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Dezember 2010 II R 45/08, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2012, 292), war die Mutter der Klägerin im Übrigen auch nicht wirtschaftliche Eigentümerin der auf die Töchter übertragenen Grundstücke geblieben.
  • BFH, 07.02.2001 - II R 5/99

    Nachlasszugehörigkeit eines Grundstücks

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.06.2012 - 3 K 125/09
    Befreit ist mit anderen Worten immer nur die Auseinandersetzung als solche nicht auch ein Rechtsvorgang, der der in der Befreiungsvorschrift umschriebenen Auseinandersetzung folgt (BFH-Urteil vom 07. Februar 2001 II R 5/99, BFH/NV 2001, 938 mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 12.04.2000 - X R 20/99

    Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.06.2012 - 3 K 125/09
    Die Einräumung eines Nutzungsrechts (Nießbrauch) für unbestimmte Zeit (Lebenszeit), bei der allenfalls zufällig tatsächliche Nutzungsdauer und wirtschaftlicher Verbrauch des Wirtschaftsgutes zusammenfallen können, ist weder rechtlich noch wirtschaftlich vergleichbar mit Fallgestaltungen, bei denen die vereinbarte Nutzungszeit nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes bemessen ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 01. Oktober 1997 X R 91/94, BStBl II 1998, 203).
  • BFH, 01.10.1997 - X R 91/94

    Nutzungsrechte im Beitrittsgebiet

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.06.2012 - 3 K 125/09
    Die Einräumung eines Nutzungsrechts (Nießbrauch) für unbestimmte Zeit (Lebenszeit), bei der allenfalls zufällig tatsächliche Nutzungsdauer und wirtschaftlicher Verbrauch des Wirtschaftsgutes zusammenfallen können, ist weder rechtlich noch wirtschaftlich vergleichbar mit Fallgestaltungen, bei denen die vereinbarte Nutzungszeit nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes bemessen ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 01. Oktober 1997 X R 91/94, BStBl II 1998, 203).
  • BFH, 29.03.2012 - II B 65/11

    Wirtschaftliches Eigentum des Inhabers eines dinglichen Wohnrechts

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.06.2012 - 3 K 125/09
    Denn die Zurechnung von wirtschaftlichem Eigentum im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) ist für das als Rechtsverkehrsteuer ausgestaltete, an den bürgerlich-rechtlichen Rechtsvorgang anknüpfende Grunderwerbsteuerrecht ohne Bedeutung (BFH-Beschluss vom 29. März 2012 II B 65/11, Juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 20.05.1952 - 1 BvL 3/51

    Ladenschlußgesetze

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.06.2012 - 3 K 125/09
    Diese Theorie stellt auf den vom Willen des Gesetzgebers losgelösten objektivierten Willen des Gesetzes ab, sowie er sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt (vgl. u. a. Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 20. Mai 1952 1 BvL 3/51, 1 BvL 4/51, Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen (BVerGE) 1, 299, 312; BFH-Urteil vom 09. Juni 1993 I R 81/92, BStBl II 1993, 790).
  • BFH, 09.06.1993 - I R 81/92

    Außerordentliche Einkünfte i. S. des § 32b Abs. 2 Nr. 2 EStG sind auch die in §

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.06.2012 - 3 K 125/09
    Diese Theorie stellt auf den vom Willen des Gesetzgebers losgelösten objektivierten Willen des Gesetzes ab, sowie er sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt (vgl. u. a. Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 20. Mai 1952 1 BvL 3/51, 1 BvL 4/51, Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen (BVerGE) 1, 299, 312; BFH-Urteil vom 09. Juni 1993 I R 81/92, BStBl II 1993, 790).
  • BFH, 14.12.1989 - III R 87/88

    Investitionszulage auch für Fahrschulwagen, die im Rahmen einer freiberuflichen

  • BFH, 28.04.1954 - II 186/53 U

    Steuerbefreiung eines der Auflösung einer Gesamthandsgemeinschaft nachfolgenden

  • BFH, 22.07.1960 - VI 33/59 U

    Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen durch den Ersterwerber einer

  • FG Hamburg, 15.04.2016 - 3 K 213/15

    Grunderwerbsteuer: Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG bei

    c) Ein Grundstück gehört nicht mehr zum Nachlass, wenn es etwa in das Miteigentum der Miterben übergegangen ist (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.06.2012 3 K 125/09, DStRE 2013, 32; FG München, Urteil vom 08.12.2004 4 K 1557/02, juris).
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