Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 82/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,44913
FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 82/16 (https://dejure.org/2016,44913)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.09.2016 - 4 K 82/16 (https://dejure.org/2016,44913)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. September 2016 - 4 K 82/16 (https://dejure.org/2016,44913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,44913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 74 Abs 1 EStG 2009, EStG VZ 2016, § 100 Abs 1 S 4 FGO
    Abzweigung von Kindergeld an minderjähriges Kind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Jugendlichen auf Abzweigung von Kindergeld durch die Familienkasse an sich selbst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 74
    Anspruch eines Jugendlichen auf Abzweigung von Kindergeld durch die Familienkasse an sich selbst

  • rechtsportal.de

    EStG § 74 Abs. 1 S. 1
    Anspruch eines Jugendlichen auf Abzweigung von Kindergeld durch die Familienkasse an sich selbst

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzweigung von Kindergeld an ein minderjähriges Kind - Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung des Abzweigungsbegehrens durch laufende Zahlungen an ein Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Düsseldorf, 31.07.2008 - 14 K 272/08

    Möglichkeit des Abzweigens von Kindergeld an einen Minderjährigen; Aufzählung der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 82/16
    Insoweit verweist die Klägerin auf die Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 31. Juli 2008 (14 K 272/08 Kg, Juris).

    Dies gilt zumindest dann, wenn - wie im Streitfall - dem Minderjährigen ein Vormund bestellt ist (so auch Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 31. Juli 2008, 14 K 272/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2008, 1983) und dieser die Abzweigung verlangt.

    Der erkennbare Zweck des § 74 Abs. 1 EStG liegt darin, dass, wenn der Kindergeldberechtigte keine Aufwendungen für den Unterhalt des Kindes trägt, das Kindergeld nicht ihm, sondern entweder dem Kind oder demjenigen zu Gute kommen soll, der dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 31. Juli 2008, 14 K 272/08, EFG 2008, 1983 m.w.N.).

    Eine vollständige Abzweigung des Kindergeldes ist somit geboten, wenn der Kindergeldberechtigte keinerlei Unterhaltsaufwendungen trägt; eine Aufteilung ist nur vorzunehmen, wenn der Kindergeldberechtigte auch nur geringe Unterhaltsbeiträge aufwendet (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 31. Juli 2008, 14 K 272/08, EFG 2008, 1983 m.w.N.).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2012 - 1 K 58/11

    Abzweigung des Kindergeldes für ein im Haushalt des Kindergeldberechtigten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 82/16
    In einem derartigen Fall ist das Finanzgericht befugt - abweichend von § 102 FGO - seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde zu setzen (BFH-Urteil vom 9. Februar 2009, III R 37/07, BStBl II 2009, 928, FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 2. Februar 2012, 1 K 58/11 - juris; dazu bb.)).

    Die in § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO vorgesehene Entscheidung findet auch auf Verpflichtungsbegehren entsprechende Anwendung (vgl. m.w.N. FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 2. Februar 2012, 1 K 58/11); dies soll nach der Rechtsprechung des BFH jedenfalls dann gelten, wenn ein Kläger schlüssig vorgetragen hat, dass (vor der Erledigung) zu seinen Gunsten eine Ermessensreduktion auf Null vorlag (vgl. BFH-Urteil vom 11. April 2006, VI R 64/02, BStBl II 2006, 642; vgl. auch Lange, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, FGO, § 101, Rn. 60).

  • BFH, 26.11.2009 - III R 67/07

    Keine erneute Entscheidung über bestandskräftig abgelehntes Kindergeld aufgrund

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 82/16
    Soweit die Abzweigungsvoraussetzungen momentan aufgrund der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung gegenüber der Mutter nicht vorliegen sollten, so besteht für das Kind die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag auf Festsetzung für die Mutter zu stellen (BFH-Urteil vom 26. November 2009, III R 67/07, BStBl II 2010, 476) und im Anschluss an eine darauf erfolgende Kindergeldfestsetzung erneut ein Abzweigungsbegehren anzustreben.
  • BFH, 29.01.2016 - X B 93/15

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den klaren Inhalt

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 82/16
    Dabei legt der Senat, da die Einzelstreitwerte des Verpflichtungs- und Feststellungsbegehrens nicht zu addieren sind (BFH-Beschluss vom 29. Januar 2016, X B 93/15 - juris), einen Streitwert von 3.608,00 EUR (Kindergeld für Dezember 2015 bis Juni 2016 zzgl. Jahreswert des Kindergeldes) sowie ein anteiliges Obsiegen der Klägerin mit dem Wert ihres Feststellungsinteresses (Jahreswert des Kindergeldes, 2.208,00 EUR) zugrunde.
  • BFH, 09.02.2009 - III R 37/07

    Keine Auszahlung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger, wenn dem

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 82/16
    In einem derartigen Fall ist das Finanzgericht befugt - abweichend von § 102 FGO - seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde zu setzen (BFH-Urteil vom 9. Februar 2009, III R 37/07, BStBl II 2009, 928, FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 2. Februar 2012, 1 K 58/11 - juris; dazu bb.)).
  • BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 82/16
    Lediglich dann, wenn nur eine Entscheidung ermessensgerecht ist, ist das Finanzgericht befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Familienkasse zu setzen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 2009, III R 38/07, BFH/NV 2009, 1007).
  • BFH, 24.08.2001 - VI R 83/99

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 82/16
    Die Abzweigung ist ein akzessorischer Verwaltungsakt und damit vom Bestand der Kindergeldfestsetzung abhängig (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2001, VI R 83/99, BStBl II 2002, 47; vgl. auch Reuß, in: Bordewin/Brandt, EStG, § 74, Rn. 40).
  • BFH, 26.08.2010 - III R 21/08

    Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld - Keine Möglichkeit der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 82/16
    Die Abzweigung von ausgezahltem Kindergeld scheidet jedoch aus, da der Kindergeldanspruch dann bereits erfüllt und eine (erneute) Erfüllung des bereits erloschenen Anspruchs nicht mehr möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 2010, III R 21/08, BFH/NV 2011, 474).
  • BFH, 11.04.2006 - VI R 64/02

    Fristverlängerung für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen durch

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 82/16
    Die in § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO vorgesehene Entscheidung findet auch auf Verpflichtungsbegehren entsprechende Anwendung (vgl. m.w.N. FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 2. Februar 2012, 1 K 58/11); dies soll nach der Rechtsprechung des BFH jedenfalls dann gelten, wenn ein Kläger schlüssig vorgetragen hat, dass (vor der Erledigung) zu seinen Gunsten eine Ermessensreduktion auf Null vorlag (vgl. BFH-Urteil vom 11. April 2006, VI R 64/02, BStBl II 2006, 642; vgl. auch Lange, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, FGO, § 101, Rn. 60).
  • BFH, 26.02.2015 - III B 124/14

    Abzweigung des Kindergeldes an das Kind bei Erhalt von Grundsicherungsleistungen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 82/16
    Für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Familienkasse sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend (BFH-Urteil vom 26. Februar 2015, III B 124/14, BFH/NV 2015, 837).
  • BFH, 27.01.2004 - VII R 54/02

    Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BFH, 09.02.2009 - III R 38/07

    Voraussetzungen für die Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger

  • FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 217/16

    Abzweigung von Kindergeld an eine durch eine amtsgerichtlich bestellte Betreuerin

    Diese Möglichkeit muss zur Durchsetzung der Zweckbestimmung des Kindergeldes im Falle von volljährigen und minderjährigen Kindern bestehen (so FG Düsseldorf, Urteil vom 31. Juli 2008, 14 K 272/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2008, 1983; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 15. September 2016 4 K 82/16, Juris; Felix in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, 227. Aktualisierung Februar 2012, § 74 B 30; wohl auch Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 74 Anm. 13).

    Dies gilt zumindest dann, wenn - wie im Streitfall - der Minderjährigen ein Vormund bestellt ist (FG Düsseldorf, Urteil vom 31. Juli 2008, 14 K 272/08, EFG 2008, 1983; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 15. September 2016 4 K 82/16, Juris) und diese die Abzweigung verlangt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht