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   FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 217/16   

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https://dejure.org/2017,24358
FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 217/16 (https://dejure.org/2017,24358)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.06.2017 - 2 K 217/16 (https://dejure.org/2017,24358)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 2 K 217/16 (https://dejure.org/2017,24358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 74 Abs 1 EStG 2009, EStG VZ 2016, § 101 S 1 FGO
    Abzweigung von Kindergeld an eine durch eine amtsgerichtlich bestellte Betreuerin vertretene Minderjährige - Ermessensfehlgebrauch der Familienkasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 74 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzweigung von Kindergeld an eine durch eine amtsgerichtlich bestellte Betreuerin vertretene Minderjährige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abzweigung von Kindergeld an eine durch eine Betreuerin vertretene Minderjährige

  • Jurion (Kurzinformation)

    Die Ablehnung der Abzweigung des Kindergeldes für den Monat8.2016 wegen Minderjährigkeit der Klägerin ist rechtswidrig, da die Volljährigkeit kein gesetzliches Tatbestandsmerkmal des § 74 Abs. 1 EStG ist

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Düsseldorf, 31.07.2008 - 14 K 272/08

    Möglichkeit des Abzweigens von Kindergeld an einen Minderjährigen; Aufzählung der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 217/16
    Dies gelte zumindest für den Fall, dass für den Minderjährigen ein Vormund bestellt sei, dem auch die Vermögenssorge obliege (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 31. Juli 2008, 14 K 272/08 KG).

    Diese Möglichkeit muss zur Durchsetzung der Zweckbestimmung des Kindergeldes im Falle von volljährigen und minderjährigen Kindern bestehen (so FG Düsseldorf, Urteil vom 31. Juli 2008, 14 K 272/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2008, 1983; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 15. September 2016 4 K 82/16, Juris; Felix in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, 227. Aktualisierung Februar 2012, § 74 B 30; wohl auch Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 74 Anm. 13).

    Dies gilt zumindest dann, wenn - wie im Streitfall - der Minderjährigen ein Vormund bestellt ist (FG Düsseldorf, Urteil vom 31. Juli 2008, 14 K 272/08, EFG 2008, 1983; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 15. September 2016 4 K 82/16, Juris) und diese die Abzweigung verlangt.

  • FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 82/16

    Abzweigung von Kindergeld an minderjähriges Kind

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 217/16
    Diese Möglichkeit muss zur Durchsetzung der Zweckbestimmung des Kindergeldes im Falle von volljährigen und minderjährigen Kindern bestehen (so FG Düsseldorf, Urteil vom 31. Juli 2008, 14 K 272/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2008, 1983; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 15. September 2016 4 K 82/16, Juris; Felix in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, 227. Aktualisierung Februar 2012, § 74 B 30; wohl auch Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 74 Anm. 13).

    Dies gilt zumindest dann, wenn - wie im Streitfall - der Minderjährigen ein Vormund bestellt ist (FG Düsseldorf, Urteil vom 31. Juli 2008, 14 K 272/08, EFG 2008, 1983; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 15. September 2016 4 K 82/16, Juris) und diese die Abzweigung verlangt.

  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 58/03

    Auszahlung des vollen Kindergelds für ein vollstationär untergebrachtes

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 217/16
    Wenn der Kindergeldberechtigte seinen Unterhaltspflichten nicht nachkomme oder bestehe mangels Leistungsfähigkeit keine Unterhaltspflicht und verwende er das Kindergeld für andere Zwecke, so eröffne § 74 Abs. 1 EStG der Beklagten die Möglichkeit, das Kindergeld an eine andere Person als den Kindergeldberechtigten, insbesondere auch das Kind selbst, auszuzahlen (vgl. Kirchhoff/Söhn, EStG, § 74 Rn. B1; Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 17. Februar 2004, VIII R 58/03, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2006, 130).
  • BFH, 06.06.2016 - III B 92/15

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung im vereinfachten Verfahren

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 217/16
    Weiter wurde sie hinsichtlich der Entscheidung im schriftlichen Verfahren angehört (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 6. Juni 2016 III B 92/15, Bundessteuerblatt -BStBl.- 2016, 844).
  • BFH, 09.02.2009 - III R 38/07

    Voraussetzungen für die Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 217/16
    Lediglich dann, wenn nur eine Entscheidung ermessensgerecht ist, ist das Finanzgericht befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Familienkasse zu setzen (Ermessensreduzierung auf Null; vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 2009, III R 38/07, BFH/NV 2009, 1107).
  • FG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - 12 K 3606/11

    Keine Abzweigung bei fehlender gesetzlicher Unterhaltspflicht

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 217/16
    Dies gewährleistet, dass andere Stellen, die im Hinblick auf die Unterhaltspflicht an die Stelle des Kindergeldberechtigten treten, durch die Auszahlung des Kindergeldes an sich einen finanziellen Ausgleich erhalten (FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 14. Juni 2012 12 K 3606/11, EFG 2012, 2027; FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 5. Juli 2011 4 K 882/10, EFG 2012, 430).
  • FG Sachsen-Anhalt, 05.07.2011 - 4 K 882/10

    Abzweigung von Kindergeld an Sozialleistungsträger - Keine analoge Anwendung des

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 217/16
    Dies gewährleistet, dass andere Stellen, die im Hinblick auf die Unterhaltspflicht an die Stelle des Kindergeldberechtigten treten, durch die Auszahlung des Kindergeldes an sich einen finanziellen Ausgleich erhalten (FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 14. Juni 2012 12 K 3606/11, EFG 2012, 2027; FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 5. Juli 2011 4 K 882/10, EFG 2012, 430).
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