Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 31.01.2013 - 1 K 123/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 182 Abs 1 AO, § 5 Abs 1 Nr 9 KStG 2002, § 27 Abs 2 KStG 2002, § 28 Abs 1 S 3 KStG 2002, § 34 Abs 16 Nr 1b KStG 2002
Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrages nach § 38 Abs. 5 und 6 KStG im Falle einer gemeinnützigen Körperschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herausnahme von gemeinnützigen Körperschaften von der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 38 Abs. 5 und 6 KStG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine generelle Herausnahme gemeinnütziger Körperschaften von der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 38 Abs. 5 und 6 KStG - Keine Abhängigkeit von der Rechtspflicht zur Eigenkapitalgliederung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine generelle Herausnahme gemeinnütziger Körperschaften von der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 38 Abs. 5 und 6 KStG - Keine Abhängigkeit von der Rechtspflicht zur Eigenkapitalgliederung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zum Körperschaftsteuererhöhungsbetrag gem. § 38 Abs. 5 KStG bei gemeinnützigen Gesellschaften
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Körperschaftsteuererhöhung
Papierfundstellen
- EFG 2013, 548
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 12.10.2011 - I R 107/10
Ermittlung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 31.01.2013 - 1 K 123/10
Dies habe der Bundesfinanzhof im Urteil vom 12. Oktober 2011 I R 107/10, BStBl II 2012, 610 bestätigt.Der verbleibende restliche Bestand an EK 02 entfällt und löst keine weitere Körperschaftsteuererhöhung aus (vgl. BFH, Urteil vom 12. Oktober 2011 I R 107/10, BStBl II 2012, 610).
- FG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 6 K 201/14
Körperschaftsteuererhöhungsbetrag gemäß § 38 Abs. 5 KStG gegenüber einer partiell …
Im Übrigen nimmt der Senat Bezug auf die Urteile des Finanzgerichts (FG) Schleswig-Holstein vom 31. Januar 2013 1 K 123/10, EFG 2013, 548, sowie des FG München vom 5. Mai 2014 7 K 2/12, EFG 2014, 504, wonach von der Fiktion einer Vollausschüttung auszugehen ist, auch wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung keine Gewinnausschüttungen vornehmen darf. - FG München, 05.05.2014 - 7 K 2/12
Pauschale Hinzurechnungsbesteuerung nach § 38 Abs. 4 KStG bei gemeinnütziger GmbH …
Gemeinnützige Körperschaften, die wie die Klägerin nach ihrer Satzung keine Gewinnausschüttungen an ihre Anteilseigner vornehmen dürfen, sind von der Hinzurechnungsbesteuerung nicht ausgenommen (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31. Januar 2013 1 K 123/10, EFG 2010, 548).