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   FG Schleswig-Holstein, 31.01.2013 - 1 K 123/10   

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https://dejure.org/2013,1947
FG Schleswig-Holstein, 31.01.2013 - 1 K 123/10 (https://dejure.org/2013,1947)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.01.2013 - 1 K 123/10 (https://dejure.org/2013,1947)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 1 K 123/10 (https://dejure.org/2013,1947)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 182 Abs 1 AO, § 5 Abs 1 Nr 9 KStG 2002, § 27 Abs 2 KStG 2002, § 28 Abs 1 S 3 KStG 2002, § 34 Abs 16 Nr 1b KStG 2002
    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrages nach § 38 Abs. 5 und 6 KStG im Falle einer gemeinnützigen Körperschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausnahme von gemeinnützigen Körperschaften von der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 38 Abs. 5 und 6 KStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine generelle Herausnahme gemeinnütziger Körperschaften von der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 38 Abs. 5 und 6 KStG - Keine Abhängigkeit von der Rechtspflicht zur Eigenkapitalgliederung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine generelle Herausnahme gemeinnütziger Körperschaften von der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 38 Abs. 5 und 6 KStG - Keine Abhängigkeit von der Rechtspflicht zur Eigenkapitalgliederung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Körperschaftsteuererhöhungsbetrag gem. § 38 Abs. 5 KStG bei gemeinnützigen Gesellschaften

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 548
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.10.2011 - I R 107/10

    Ermittlung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 31.01.2013 - 1 K 123/10
    Dies habe der Bundesfinanzhof im Urteil vom 12. Oktober 2011 I R 107/10, BStBl II 2012, 610 bestätigt.

    Der verbleibende restliche Bestand an EK 02 entfällt und löst keine weitere Körperschaftsteuererhöhung aus (vgl. BFH, Urteil vom 12. Oktober 2011 I R 107/10, BStBl II 2012, 610).

  • FG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 6 K 201/14

    Körperschaftsteuererhöhungsbetrag gemäß § 38 Abs. 5 KStG gegenüber einer partiell

    Im Übrigen nimmt der Senat Bezug auf die Urteile des Finanzgerichts (FG) Schleswig-Holstein vom 31. Januar 2013 1 K 123/10, EFG 2013, 548, sowie des FG München vom 5. Mai 2014 7 K 2/12, EFG 2014, 504, wonach von der Fiktion einer Vollausschüttung auszugehen ist, auch wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung keine Gewinnausschüttungen vornehmen darf.
  • FG München, 05.05.2014 - 7 K 2/12

    Pauschale Hinzurechnungsbesteuerung nach § 38 Abs. 4 KStG bei gemeinnütziger GmbH

    Gemeinnützige Körperschaften, die wie die Klägerin nach ihrer Satzung keine Gewinnausschüttungen an ihre Anteilseigner vornehmen dürfen, sind von der Hinzurechnungsbesteuerung nicht ausgenommen (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31. Januar 2013 1 K 123/10, EFG 2010, 548).
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