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   Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2003 - C-463/00 und C-98/01   

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https://dejure.org/2003,12105
Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2003 - C-463/00 und C-98/01 (https://dejure.org/2003,12105)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.02.2003 - C-463/00 und C-98/01 (https://dejure.org/2003,12105)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - C-463/00 und C-98/01 (https://dejure.org/2003,12105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG und 56 EG - System behördlicher Genehmigungen in Bezug auf privatisierte Unternehmen

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Kapitalverkehr

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - DER GENERALANWALT SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, IN DER FRAGE DER SO GENANNTEN "GOLDEN SHARES" DIE KLAGE GEGEN SPANIEN ABZUWEISEN UND DER KLAGE GEGEN DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH STATTZUGEBEN

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    "Goldene Aktien"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 01.06.1999 - C-302/97

    Konle

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2003 - C-463/00
    11: - Urteil vom 1. Juni 1999 in der Rechtssache C-302/97 (Konle, Slg. 1999, I-3099, Randnr. 38).
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2003 - C-463/00
    Genau aus diesem Grund wäre es wünschenswert gewesen, wenn der Gerichtshof auf dem Gebiet des Rechts der privatisierten Unternehmen die Strenge, mit der er seine Rechtsprechung zu den unterschiedslos anwendbaren Beschränkungen anwendet, gemildert hätte, so wie er es in Bezug auf den freien Warenverkehr bereits in seinem Urteil vom 24. November 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-267/91 und C-268/91 (Keck und Mithouard, Slg. 1993, I-6097) getan hat.
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