Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2016 - C-601/14 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Italien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/80/EG - Entschädigung der Opfer von Straftaten - Art. 12 - Fehlen einer allgemeinen Regelung zur Entschädigung der Opfer von im italienischen Hoheitsgebiet vorsätzlich begangenen Gewalttaten jeglicher Art - Raum ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2016 - C-601/14
- EuGH, 11.10.2016 - C-601/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 02.02.1989 - 186/87
Cowan / Trésor public
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2016 - C-601/14
Darüber hinaus hätten die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten gemäß dem Urteil vom 2. Februar 1989, Cowan (186/87, EU:C:1989:47), ein Recht, gegen mögliche Gewalttaten geschützt zu werden und den im Recht des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet die Gewalttat begangen worden sei, vorgesehenen Geldersatz zu erlangen, auch wenn dieser Mitgliedstaat nicht ihr Herkunftsstaat sei.Das Urteil vom 2. Februar 1989, Cowan (186/87, EU:C:1989:47), habe die Kommission falsch verstanden.
Der Rat, der dem Rechtsstreit zur Unterstützung der Anträge der Kommission beigetreten ist, trägt vor, dass sich aus dem Urteil vom 2. Februar 1989, Cowan (186/87, EU:C:1989:47), ergebe, dass dem Ziel, die Freizügigkeit von Personen und Dienstleistungen zu gewährleisten, dadurch gedient werde, dass zum einen der grenzüberschreitende Zugang zu nationalen Entschädigungsregelungen für die Opfer vorsätzlicher Gewalttaten erleichtert und zum anderen gewährleistet werde, dass alle Mitgliedstaaten über eine solche Regelung verfügten.
Der Hinweis auf den freien Personenverkehr im ersten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/80, der sich bereits im Urteil vom 2. Februar 1989, Cowan (186/87, EU:C:1989:47), findet, ist daher umso mehr gerechtfertigt, als er für die Errichtung dieses Raumes, eines von der Union festgelegten Ziels, unabdingbar ist.
Es ist unbestreitbar, dass die Definition einer Straftat und der Strafe, mit der sie geahndet wird, unter den Vorbehalten, auf die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs hingewiesen wird und die im Urteil vom 2. Februar 1989, Cowan (186/87, EU:C:1989:47), angeführt sind, in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt.
- EuGH, 30.01.2014 - C-122/13
C - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2016 - C-601/14
Mit Schreiben vom 12. Juli 2013 teilte die Italienische Republik der Kommission mit, dass das Tribunale ordinario di Firenze (Gericht Florenz, Italien) dem Gerichtshof eine Frage zur Auslegung von Art. 12 der Richtlinie 2004/80 vorgelegt habe (in dieser Rechtssache erging der Beschluss vom 30. Januar 2014, C., C-122/13, EU:C:2014:59), und schlug vor, die Entscheidung des Gerichtshofs in dieser Rechtssache abzuwarten, bevor das von der Kommission eingeleitete Verfahren fortgesetzt werde.Die Italienische Republik wies in ihrer Antwort, die der Kommission am 18. Dezember 2013 zuging, darauf hin, dass sie es für angebracht erachte, die Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache C-122/13 abzuwarten, um seinen möglichen Hinweisen zu Art. 12 der Richtlinie 2004/80 Rechnung tragen zu können.
24 - Vgl. Beschluss vom 30. Januar 2014, C. (C-122/13, EU:C:2014:59).
- EuGH, 05.03.2015 - C-502/13
Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2016 - C-601/14
25 - Urteil vom 5. März 2015, Kommission/Luxemburg (C-502/13, EU:C:2015:143, Rn. 56).26 - Urteil vom 5. März 2015, Kommission/Luxemburg (C-502/13, EU:C:2015:143, Rn. 56).
- Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-129/19
Generalanwalt Bobek: Die Mitgliedstaaten müssen jedes Opfer einer vorsätzlich …
43 C-601/14, EU:C:2016:249.