Rechtsprechung
KG, 02.02.2006 - 19 UF 93/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt; Annahme eines einseitigen Ausbrechens aus der Ehe ; Bestehen einer intakten ehelichen Lebensgemeinschaft
- Judicialis
- RA Kotz
Trennungsunterhalt - Verwirkung bei einseitige Abkehr von der ehelichen Lebensgemeinschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1361 Abs. 3 § 1579 Nr. 7
Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt durch einen Ehegatten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- drschmel.de (Kurzinformation)
Trennungsunterhalt: Kein Anspruch bei einseitiger Abkehr von der ehelichen Lebensgemeinschaft
- streifler.de (Kurzinformation)
Trennungsunterhalt: Kein Anspruch bei einseitiger Abkehr von der ehelichen Lebensgemeinschaft
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Unterhaltsverwirkung trotz Information des Ehegatten über neuen Partner
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 07.07.2005 - 141 F 990/05
- KG, 02.02.2006 - 19 UF 93/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1542
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00
Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten …
Auszug aus KG, 02.02.2006 - 19 UF 93/05
Nach der Rechtsprechung des BGH kann die Inanspruchnahme auf Trennungsunterhalt in entsprechender Anwendung des § 1579 Nr. 7 BGB unzumutbar sein, wenn der Unterhaltsberechtigte eine länger dauernde Beziehung zu einem anderen Partner eingegangen ist, die sich in einem solchen Maße verfestigt hat, dass sie als eheähnlich anzusehen ist (BGH, NJW 2002, 1947, 1950). - BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88
Alte Alimente auch bei neuer Liebe
Auszug aus KG, 02.02.2006 - 19 UF 93/05
Die zeitliche Mindestgrenze liegt nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1989, 1083, 1086) regelmäßig nicht unter zwei Jahren. - BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80
Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus …
Auszug aus KG, 02.02.2006 - 19 UF 93/05
Deshalb schafft diese Abkehr des Ehegatten von der Ehe in aller Regel einen Verwirkungsgrund im Sinne des 1579 Nr. 6 BGB, der dazu führt, dass die Inanspruchnahme des anderen Ehegatten, dem die Erfüllung eines derartigen Unterhaltsverlangens als (Mitfinanzierung) Finanzierung des Zusammenlebens seines Ehepartners mit dem Dritten erscheinen muss, grob unbillig wäre (BGB, NJW 1980, 1686, 1687; NJW 1982, 1216, 1217 f.; NJW 1984, 2358, 2359 f.).
- BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 64/82
Berücksichtigung von Versorgungsleistungen des geschiedenen Ehegatten zu Gunsten …
Auszug aus KG, 02.02.2006 - 19 UF 93/05
Deshalb schafft diese Abkehr des Ehegatten von der Ehe in aller Regel einen Verwirkungsgrund im Sinne des 1579 Nr. 6 BGB, der dazu führt, dass die Inanspruchnahme des anderen Ehegatten, dem die Erfüllung eines derartigen Unterhaltsverlangens als (Mitfinanzierung) Finanzierung des Zusammenlebens seines Ehepartners mit dem Dritten erscheinen muss, grob unbillig wäre (BGB, NJW 1980, 1686, 1687; NJW 1982, 1216, 1217 f.; NJW 1984, 2358, 2359 f.). - BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 331/81
Berücksichtigung eines fiktiven Entgelts für die Gewährung der Wohnung zu Gunsten …
Auszug aus KG, 02.02.2006 - 19 UF 93/05
Nicht jedes (angebliche) Fehlverhalten des Verpflichteten kann dem Fehlverhalten des Berechtigten den Charakter der Einseitigkeit nehmen, sondern nur Verfehlungen von einigem Gewicht erlangen in diesem Zusammenhang Bedeutung, d. h. Verfehlungen, die dem Unterhalt begehrenden Ehegatten das Festhalten an der Ehe erheblich erschwert haben und sein eigenes Fehlverhalten in einem milderen Lichte erscheinen lassen (BGH, NJW 1983, 683, 684;… Wendl/Gerhardt, Unterhaltsrecht, 6. Aufl., § 4 RdNr. 738). - OLG Hamm, 16.11.2000 - 2 WF 471/00
Zum Ausschluss des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 6 BGB
Auszug aus KG, 02.02.2006 - 19 UF 93/05
Die Annahme eines einseitigen Ausbrechens aus der Ehe kann nicht durch den allgemein gehaltenen Vortrag ausgeschlossen werden, die Parteien hätten sich auseinandergelebt und es habe keine intakte eheliche Lebensgemeinschaft mehr bestanden (BGH, NJW 1981, 1214, 1215; OLG Hamm, OLGR 2001, 145). - BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 653/80
Ehegatten aus unterschiedlichen Nationen; Unterhaltsanspruch; Anspruch auf die …
Auszug aus KG, 02.02.2006 - 19 UF 93/05
Deshalb schafft diese Abkehr des Ehegatten von der Ehe in aller Regel einen Verwirkungsgrund im Sinne des 1579 Nr. 6 BGB, der dazu führt, dass die Inanspruchnahme des anderen Ehegatten, dem die Erfüllung eines derartigen Unterhaltsverlangens als (Mitfinanzierung) Finanzierung des Zusammenlebens seines Ehepartners mit dem Dritten erscheinen muss, grob unbillig wäre (BGB, NJW 1980, 1686, 1687; NJW 1982, 1216, 1217 f.; NJW 1984, 2358, 2359 f.).
- OLG Karlsruhe, 18.02.2008 - 5 UF 156/07
Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen Aufnahme einer …
Solche Entwicklungen geben einem Ehegatten, selbst wenn er subjektiv die Ehe bereits für gescheitert hält, noch nicht das Recht, seinerseits die eheliche Treuepflicht aufzukündigen, von dem anderen Partner aber weiterhin uneingeschränkt die Erfüllung seiner aus der Ehe herrührenden Unterhaltspflicht zu verlangen (OLGR Hamm 2001, 145; KG FamRZ 2006, 1542 ). - AG Oranienburg, 08.05.2013 - 36 F 115/12
Versagen von Trennungsunterhalt wegen grober Unbilligkeit des Berechtigten …
Die Annahme eines einseitigen Ausbrechens aus der Ehe kann nicht durch den allgemein gehaltenen Vortrag ausgeschlossen werden, die Beteiligten hätten sich auseinandergelebt und es habe keine intakte eheliche Lebensgemeinschaft mehr bestanden (KG FamRZ 2006, 1542).