Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
Titel 7 - Scheidung der Ehe (§§ 1564 - 1587) |
Untertitel 2 - Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (§§ 1569 - 1586b) |
Kapitel 2 - Unterhaltsberechtigung (§§ 1570 - 1580) |
Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil
1. | die Ehe von kurzer Dauer war; dabei ist die Zeit zu berücksichtigen, in welcher der Berechtigte wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nach § 1570 Unterhalt verlangen kann, | |
2. | der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt, | |
3. | der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Verpflichteten oder einen nahen Angehörigen des Verpflichteten schuldig gemacht hat, | |
4. | der Berechtigte seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat, | |
5. | der Berechtigte sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinweggesetzt hat, | |
6. | der Berechtigte vor der Trennung längere Zeit hindurch seine Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, gröblich verletzt hat, | |
7. | dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt oder | |
8. | ein anderer Grund vorliegt, der ebenso schwer wiegt wie die in den Nummern 1 bis 7 aufgeführten Gründe. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2008 | Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts | 21.12.2007 |
unterhalt § 1574Angemessene Erwerbstätigkeit § 1575Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung § 1576Unterhalt aus Billigkeitsgründen § 1577Bedürftigkeit § 1578Maß des Unterhalts § 1578aDeckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen § 1578bHerabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit § 1579Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit § 1580Auskunftspflicht
Rechtsprechung zu § 1579 BGB
1.787 Entscheidungen zu § 1579 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 03.05.2019 - 2 UF 273/17
Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter unabhängig von neuer Partnerschaft
- BGH, 05.10.2011 - XII ZR 117/09
Beschränkung des nachehelichen Unterhalts: Verfestigte Lebensgemeinschaft als ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 17.06.2009 - 5 UF 238/08
Voraussetzungen für die Abänderung eines zur Zahlung nachehelichen Unterhalts ...
- OLG Düsseldorf, 04.04.2012 - 5 UF 238/08
Berechnung des nachehelichen Unterhalts im Hinblick auf die Wiederverheiratung ...
- OLG Düsseldorf, 17.06.2009 - 5 UF 238/08
- OLG Düsseldorf, 26.11.2020 - 7 UF 189/19
Zum selben Verfahren:
- BGH, 15.12.2021 - XII ZB 557/20
Bestimmung des relevanten Einkommen des unterhaltspflichtigen Ehegatten bei ...
- BGH, 15.12.2021 - XII ZB 557/20
- OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 2 UF 112/18
Anspruchsübergang bei Sozialhilfegewährung auf Darlehensbasis
- KG, 28.04.2016 - 13 UF 17/16
Unterhaltsanspruch des in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebenden ...
- OLG Koblenz, 13.04.2016 - 13 UF 16/16
Trennungsunterhalt: Minderung der Bedürftigkeit bei Zusammenleben mit einem neuen ...
- OLG Düsseldorf, 28.02.2019 - 1 UF 12/19
Versagung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen gröblicher Verletzung der ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 1579 BGB
28.07.1981 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu den §§ 1361, 1569 und 1573 des Bürgerlichen Gesetzbuches, zu Artikel 12 des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts und zu § 1579 des Bürgerlichen Gesetzbuches) | BGBl. I S. 826 |
Querverweise
Auf § 1579 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Erbrecht
- Erbfolge
- § 1933 (Ausschluss des Ehegattenerbrechts)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- § 16 (Nachpartnerschaftlicher Unterhalt)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Verfahren und Organisation
- § 11 (Unterhaltspflichten)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 324 (Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung)
- Zivilprozeßordnung
- Verfahren im ersten Rechtszuge
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 324
- Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)
- Allgemeine Vorschriften
- § 13 (Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen)
Redaktionelle Querverweise zu § 1579 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Scheidung der Ehe
- Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
- Unterhaltsberechtigung
- § 1573 V (Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt)