Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 7 - Scheidung der Ehe (§§ 1564 - 1587) |
| Untertitel 1 - Scheidungsgründe (§§ 1564 - 1568) |
1Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. 2Die Ehe ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst. 3Die Voraussetzungen, unter denen die Scheidung begehrt werden kann, ergeben sich aus den folgenden Vorschriften.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17.12.2008
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 |
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Rechtsprechung zu § 1564 BGB
349 Entscheidungen zu § 1564 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 01.07.2026 - XII ZB 208/23
Talaq-Scheidung: Verstoßung nach islamischem Recht wird in Deutschland nicht ...
- BGH, 13.05.2026 - IV ZB 7/25
Erbausschluss des Ehegatten trotz 20 Jahren Stillstand
- OLG Hamburg, 25.10.2019 - 12 UF 220/17
Zulässigkeit einer Leistungsklage zur Erreichung einer einvernehmlichen Scheidung ...
- BGH, 12.11.2025 - XII ZB 203/25
Trennungszeitpunkt - und der Zwischenfeststellungsantrag im Scheidungsverbund
- BVerwG, 26.03.2026 - 5 C 7.24
Kein dauerndes Getrenntleben von Ehegatten im Sinne des ...
- KG, 14.05.2024 - 1 VA 13/24
Antrag auf Anerkennung einer in Israel erfolgten Scheidung
- BGH, 29.11.2023 - XII ZB 531/22
Statthaftigkeit eines Zwischenfeststellungsantrags bzgl. der Wirksamkeit eines ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 14.12.2022 - 15 UF 137/21
Feststellung der Unwirksamkeit eines Ehevertrages; Vertraglicher Ausschluss des ...
- OLG Celle, 14.12.2022 - 15 UF 137/21
- OLG Hamm, 22.04.2016 - 3 UF 262/15
Geschiedener muslimischer Ehefrau steht "Abendgabe" auch ohne "talaq" zu
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 672/21
Kein Anspruch des unverheirateten Versicherten auf Erziehungsrente in der ...
§ 1564 BGB in Nachschlagewerken
- § 1564 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Scheidung - § 1564 BGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Rechtsmittel
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 1564 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Wirkungen der Ehe im Allgemeinen
- § 1355 II (Ehename)
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Familienrecht
- Art. 17 (Sonderregelungen zur Scheidung) (zu §§ 1564 ff)