Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
| Titel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 2064 - 2086) |
(1) 1Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist. 2Der Auflösung der Ehe steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. 3Das Gleiche gilt, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes berechtigt war, die Aufhebung der Ehe zu beantragen, und den Antrag gestellt hatte.
(2) Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Verlobten bedacht hat, ist unwirksam, wenn das Verlöbnis vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist.
(3) Die Verfügung ist nicht unwirksam, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser sie auch für einen solchen Fall getroffen haben würde.
berechtigten § 2080Anfechtungs-
berechtigte § 2081Anfechtungserklärung § 2082Anfechtungsfrist § 2083Anfechtbarkeits-
einrede § 2084Auslegung zugunsten der Wirksamkeit § 2085Teilweise Unwirksamkeit § 2086Ergänzungsvorbehalt
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Rechtsprechung zu § 2077 BGB
182 Entscheidungen zu § 2077 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 17.02.2022 - V ZB 14/21
Nachweis der Erbfolge des überlebenden Ehegatten; Schiedsklausel in letztwilliger ...
- OLG Rostock, 13.07.2021 - 3 W 80/20
Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Anwendbarkeit von § 2077 BGB
- BGH, 22.05.2024 - IV ZB 26/23
Erbvertrag oder Testament kann nach Scheidung noch wirksam sein
Zum selben Verfahren:
- OLG Zweibrücken, 03.08.2023 - 8 W 44/22
Erbsache: Wirksamkeit eines vor einer Eheschließung und nachfolgenden ...
- OLG Zweibrücken, 03.08.2023 - 8 W 44/22
- OLG Zweibrücken, 23.06.2026 - 8 W 12/26
Verpflichtung des Nachlassgerichts zur Erteilung eines Erbscheins gegenüber das ...
- OLG Celle, 27.01.2025 - 6 W 148/24
Erbvertrag; Ehegatte; Voraussetzungen der Ehescheidung; Zustimmung zur ...
- OLG Schleswig, 30.01.2023 - 3 Wx 37/22
Widerruf eines Widerrufstestaments
- OLG Oldenburg, 23.06.2026 - 3 W 34/26
- KG, 29.09.2015 - 6 W 57/15
Nachlasssache: Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Erbeinsetzung eines ...
- OLG Zweibrücken, 10.03.2025 - 8 W 19/24
Wirksamkeit der erbvertraglichen Einsetzung der Tochter der künftigen Ehefrau als ...
Querverweise
Auf § 2077 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 10 (Erbrecht)
Redaktionelle Querverweise zu § 2077 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Erbrecht
- Erbfolge
- § 1933 (Ausschluss des Ehegattenerbrechts) (zu § 2077 I)