Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
| Titel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 2064 - 2086) |
1Hat der Erblasser seine gesetzlichen Erben ohne nähere Bestimmung bedacht, so sind diejenigen, welche zur Zeit des Erbfalls seine gesetzlichen Erben sein würden, nach dem Verhältnis ihrer gesetzlichen Erbteile bedacht. 2Ist die Zuwendung unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter Bestimmung eines Anfangstermins gemacht und tritt die Bedingung oder der Termin erst nach dem Erbfall ein, so sind im Zweifel diejenigen als bedacht anzusehen, welche die gesetzlichen Erben sein würden, wenn der Erblasser zur Zeit des Eintritts der Bedingung oder des Termins gestorben wäre.
berechtigten § 2080Anfechtungs-
berechtigte § 2081Anfechtungserklärung § 2082Anfechtungsfrist § 2083Anfechtbarkeits-
einrede § 2084Auslegung zugunsten der Wirksamkeit § 2085Teilweise Unwirksamkeit § 2086Ergänzungsvorbehalt
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 2066 BGB
46 Entscheidungen zu § 2066 BGB in unserer Datenbank:
- KG, 22.06.2020 - 19 W 91/19
Testamentsauslegung: Erbeinsetzung einer mit Nachlassangelegenheiten betrauten ...
- KG, 19.01.2012 - 8 U 171/10
Berliner Testament: Auslegung der Anordnung einer Voll- und Schlusserbfolge; ...
- OLG Frankfurt, 29.04.2022 - 20 W 5/21
Entsprechende Anwendung von § 2069 BGB auf Erbvertrag
- OLG Stuttgart, 25.03.2020 - 8 W 104/19
Testamentswiderruf durch Streichung des eingesetzten Alleinerben
- Notariat Freiburg, 03.04.2013 - 3 NG 246/10
Erbscheinsverfahren: Auslegung des Common-Law-Testaments eines deutschen ...
- OLG Zweibrücken, 19.02.1990 - 3 W 179/89
Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Erbvertrages; Erlass eines ...
- OLG Koblenz, 18.12.2015 - 1 W 622/15
Testament - Nachweis der Existenz und Auslegung bei Vorlage einer Kopie
- BayObLG, 22.10.1985 - BReg. 1 Z 73/85
Nacherbschaft der Kinder der Vorerben; Nacherbfolge nach Stämmen; Nacherbfolge ...
- OLG Zweibrücken, 08.06.2026 - 8 W 116/24
Internationale Zuständigkeit bei Weltumseglern; Schlusserbeneinsetzung ...
- BayObLG, 19.01.2001 - 1Z BR 176/99
Auslegung eines Testaments mit Nacherben
Querverweise
Auf § 2066 BGB verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 2066 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Erbfolge
- §§ 1924 ff. (Gesetzliche Erben erster Ordnung)