Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
| Titel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 2064 - 2086) |
Hat der Erblasser seine Kinder ohne nähere Bestimmung bedacht und ist ein Kind vor der Errichtung des Testaments mit Hinterlassung von Abkömmlingen gestorben, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Abkömmlinge insoweit bedacht sind, als sie bei der gesetzlichen Erbfolge an die Stelle des Kindes treten würden.
berechtigten § 2080Anfechtungs-
berechtigte § 2081Anfechtungserklärung § 2082Anfechtungsfrist § 2083Anfechtbarkeits-
einrede § 2084Auslegung zugunsten der Wirksamkeit § 2085Teilweise Unwirksamkeit § 2086Ergänzungsvorbehalt
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Rechtsprechung zu § 2068 BGB
13 Entscheidungen zu § 2068 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 27.01.2022 - 7 U 172/21
Auslegung einer Bezugsrechtsbestimmung in einem Lebensversicherungsvertrag
- OLG Zweibrücken, 18.02.2025 - 8 W 6/25
Zurückverweisung eines Erbscheinsverfahrens an das Nachlassgericht bei ...
- KG, 06.11.1990 - 1 W 2992/90
Mehrere Testamente gleichen Datums; Gegenseitige Aufhebung sich widersprechender ...
- BayObLG, 03.01.1974 - BReg. 2 Z 68/73
Anforderungen an die Auslegung eines Testaments; Anforderungen an die Auslegung ...
- LG Erfurt, 16.11.1999 - 7 T 62/99
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins; ...
- BGH, 30.01.1969 - V BLw 21/68
Voraussetzungen der Erteilung bzw. Einziehung eines Hoffolgezeugnisses - ...
- BVerwG, 09.01.1962 - Gr. Sen. 2.60
Streit aus dem Lastenausgleichsrecht - Zulässigkeit der Vorlage an den Großen ...
- BGH, 30.10.1951 - V BLw 31/50
- BVerwG, 15.06.1970 - V C 26.69
Begriff der "Kinder" - Einbeziehung allein der Abkömmlinge des ersten Grades - ...
- OLG Köln, 13.12.1991 - 2 Wx 33/91
Erlass eines negativen Vorbescheids bzgl. eines Erbscheins bei nicht ...
Querverweise
Auf § 2068 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Testament
- Erbeinsetzung
- § 2091 (Unbestimmte Bruchteile)