Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
| Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
| Titel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 2064 - 2086) |
(1) Die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen, ein Testamentsvollstrecker ernannt oder eine Verfügung solcher Art aufgehoben wird, erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht.
(2) 1Das Nachlassgericht soll die Anfechtungserklärung demjenigen mitteilen, welchem die angefochtene Verfügung unmittelbar zustatten kommt. 2Es hat die Einsicht der Erklärung jedem zu gestatten, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht.
(3) Die Vorschrift des Absatzes 1 gilt auch für die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, durch die ein Recht für einen anderen nicht begründet wird, insbesondere für die Anfechtung einer Auflage.
berechtigten § 2080Anfechtungs-
berechtigte § 2081Anfechtungserklärung § 2082Anfechtungsfrist § 2083Anfechtbarkeits-
einrede § 2084Auslegung zugunsten der Wirksamkeit § 2085Teilweise Unwirksamkeit § 2086Ergänzungsvorbehalt
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Rechtsprechung zu § 2081 BGB
122 Entscheidungen zu § 2081 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Oldenburg, 23.06.2026 - 3 W 34/26
- OLG Celle, 23.06.2026 - 3 W 34/26
Neue Ehefrau gewinnt: Erbvertrag bleibt bei Fristlauf angreifbar
- OLG Saarbrücken, 24.01.2024 - 5 U 8/23
Nachlasssache mit grenzüberschreitendem Bezug: Stillschweigenden Rechtswahl durch ...
- OLG Karlsruhe, 29.05.2026 - 4 O 74/24
Laufende Anfechtung: Kein Schadensersatz gegen Testamentsvollstrecker
- BayObLG, 03.12.2019 - 1 VA 70/19
Einsichtsrecht des Anfechtungsgegners in die Insolvenzakten
- BayObLG, 12.09.2019 - 1 VA 86/19
Abgrenzung des rechtlichen Interesses vom wirtschaftlichen Interesse an ...
- BGH, 02.12.2014 - IV ZR 408/14
Nachlassverfahren: Gehörsverletzung bei Urteilsverkündung des Berufungsgerichts ...
- KG, 22.10.2024 - 19 W 18/24
Auslegung und Anfechtung einer Ersatzschlusserbeneinsetzung bei Vorversterben des ...
- OLG Karlsruhe, 29.05.2026 - 14 U 18/25
Persönliche Haftung von Testamentsvollstrecker wegen Nichterfüllung eines ...
- OLG Hamburg, 30.05.2022 - 2 W 100/21
Nachweis eines unauffindbaren notariellen Testaments durch notarielle ...
Querverweise
Auf § 2081 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 5. Nachlaß- und Teilungssachen
- § 112 (Erklärungen gegenüber dem Nachlaßgericht)