Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385) |
Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273) |
Titel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 2064 - 2086) |
(1) Die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen, ein Testamentsvollstrecker ernannt oder eine Verfügung solcher Art aufgehoben wird, erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht.
(2) 1Das Nachlassgericht soll die Anfechtungserklärung demjenigen mitteilen, welchem die angefochtene Verfügung unmittelbar zustatten kommt. 2Es hat die Einsicht der Erklärung jedem zu gestatten, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht.
(3) Die Vorschrift des Absatzes 1 gilt auch für die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, durch die ein Recht für einen anderen nicht begründet wird, insbesondere für die Anfechtung einer Auflage.
berechtigten § 2080Anfechtungs-
berechtigte § 2081Anfechtungserklärung § 2082Anfechtungsfrist § 2083Anfechtbarkeits-
einrede § 2084Auslegung zugunsten der Wirksamkeit § 2085Teilweise Unwirksamkeit § 2086Ergänzungsvorbehalt
Rechtsprechung zu § 2081 BGB
111 Entscheidungen zu § 2081 BGB in unserer Datenbank:
- BayObLG, 03.12.2019 - 1 VA 70/19
Einsichtsrecht des Anfechtungsgegners in die Insolvenzakten
- BGH, 02.12.2014 - IV ZR 408/14
Nachlassverfahren: Gehörsverletzung bei Urteilsverkündung des Berufungsgerichts ...
- OLG München, 08.11.2016 - 31 Wx 224/16
Wechselbezügliche Anordnungen in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament
- BayObLG, 12.09.2019 - 1 VA 86/19
Abgrenzung des rechtlichen Interesses vom wirtschaftlichen Interesse an ...
- BGH, 25.05.2016 - IV ZR 205/15
Ehegattentestament: Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 19.03.2015 - 19 U 134/14
Ehegattentestament: Anfechtbarkeit wechselbezüglicher Verfügungen durch einen ...
- OLG Stuttgart, 19.03.2015 - 19 U 134/14
- OLG Hamburg, 30.05.2022 - 2 W 100/21
- BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03
Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 1 ...
- OLG München, 11.05.2005 - 31 Wx 19/05
Fristbeginn zur Anfechtung der Rücknahme eines in amtliche Verwahrung gegebenen ...
- BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88
Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des ...
Querverweise
Auf § 2081 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 5. Nachlaß- und Teilungssachen
- § 112 (Erklärungen gegenüber dem Nachlaßgericht)