Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 3 - Aufhebung der Ehe (§§ 1313 - 1318) |
1Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag aufgehoben werden. 2Die Ehe ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst. 3Die Voraussetzungen, unter denen die Aufhebung begehrt werden kann, ergeben sich aus den folgenden Vorschriften.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17.12.2008
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 |
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Rechtsprechung zu § 1313 BGB
68 Entscheidungen zu § 1313 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 11.03.2026 - XII ZB 387/25
Trennungsunterhaltsverfahren - und seine Aussetzung wegen einer in Italien ...
- BGH, 31.05.2023 - XII ZB 274/21
Eheaufhebungsbeschluss: Vorliegen einer Beschwer durch Feststellung eines ...
- OVG Hamburg, 08.01.2025 - 6 Bs 157/24
Feststellung des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts bei Scheinehe; ...
- BGH, 22.07.2020 - XII ZB 131/20
Zur Frage der Aufhebbarkeit einer Auslandsehe mit einer bei Eheschließung ...
- OLG Hamm, 09.06.2022 - 4 UF 167/20
Trennungsunterhalt bei Aufhebung einer bigamischen Ehe; Modifikation des ...
- BSG, 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R
Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen ...
- OLG Karlsruhe, 31.03.2023 - 5 UF 102/22
Eheaufhebung wegen Verschweigen des Vorhandenseins von minderjährigen Kindern
- VGH Bayern, 10.08.2021 - 19 ZB 21.1142
Feststellung des Nichtbestehens eines Freizügigkeitsrechts wegen Scheinehe
- AG Menden, 05.12.2013 - 15 F 137/13
- KG, 02.06.2017 - 6 W 95/16
Erbscheinserteilungsverfahren: Anfechtung des Testaments durch den ...
§ 1313 BGB in Nachschlagewerken
- § 1313 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Aufhebung (Ehe)
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 1313 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Testament
- Allgemeine Vorschriften
- § 2077 I 1, 3 (Unwirksamkeit letztwilliger Verfügungen bei Auflösung der Ehe oder Verlobung) (zu §§ 1313 ff)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Mündliche Verhandlung
- § 152 (Aussetzung bei Eheaufhebungsantrag) (zu §§ 1313 ff)