Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
Titel 7 - Scheidung der Ehe (§§ 1564 - 1587) |
Untertitel 2 - Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (§§ 1569 - 1586b) |
Kapitel 2 - Unterhaltsberechtigung (§§ 1570 - 1580) |
(1) 1Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. 2Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen, oder eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe unbillig wäre. 3Nachteile im Sinne des Satzes 2 können sich vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes sowie aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe ergeben.
(2) 1Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist zeitlich zu begrenzen, wenn ein zeitlich unbegrenzter Unterhaltsanspruch auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. 2Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(3) Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs können miteinander verbunden werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts vom 20.02.2013
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.03.2013 | Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts | 20.02.2013 | |
01.01.2008 | Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts | 21.12.2007 |
unterhalt § 1574Angemessene Erwerbstätigkeit § 1575Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung § 1576Unterhalt aus Billigkeitsgründen § 1577Bedürftigkeit § 1578Maß des Unterhalts § 1578aDeckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen § 1578bHerabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit § 1579Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit § 1580Auskunftspflicht
Rechtsprechung zu § 1578b BGB
615 Entscheidungen zu § 1578b BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 04.07.2018 - XII ZB 122/17
Nachehelicher Unterhalt: Ausgleich ehebedingter Nachteile durch ...
Zum selben Verfahren:
- AG Eschweiler, 30.06.2015 - 13 F 188/14
Abänderung des Titels über den nachehelichen Unterhalt bei wesentlichen ...
- OLG Köln, 09.02.2017 - 10 UF 141/15
Voraussetzungen der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des nachehelichen ...
- AG Eschweiler, 30.06.2015 - 13 F 188/14
- BGH, 04.07.2018 - XII ZB 448/17
Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung einer Rente nach dem HIV-Hilfegesetz ...
Zum selben Verfahren:
- AG Bergheim, 06.12.2016 - 65 F 109/16
Zahlungsanspruch eines geschiedenen Ehegatten auf nachehelichen Unterhalt durch ...
- OLG Köln, 04.07.2017 - 4 UF 7/17
Berücksichtigung von Leistungen der Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch ...
- OLG Köln, 10.08.2017 - 4 UF 7/17
HIV-Rente; Unterhalt
- AG Bergheim, 06.12.2016 - 65 F 109/16
- OLG Düsseldorf, 26.11.2020 - 7 UF 189/19
Zum selben Verfahren:
- AG Neuss, 21.10.2019 - 48 F 316/10
- BGH, 15.12.2021 - XII ZB 557/20
Bestimmung des relevanten Einkommen des unterhaltspflichtigen Ehegatten bei ...
Querverweise
Auf § 1578b BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Aufhebung der Ehe
- § 1318 (Folgen der Aufhebung)
- Scheidung der Ehe
- Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
- Unterhaltsberechtigung
- § 1577 (Bedürftigkeit)
- Verwandtschaft
- Unterhaltspflicht
- Allgemeine Vorschriften
- § 1609 (Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter)
- Erbrecht
- Erbfolge
- § 1933 (Ausschluss des Ehegattenerbrechts)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- § 16 (Nachpartnerschaftlicher Unterhalt)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 324 (Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung)
- Zivilprozeßordnung
- Verfahren im ersten Rechtszuge
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 324