Rechtsprechung
KG, 02.05.2006 - 1 W 109/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung des für die Eintragung des Erstehers im Grundbuch maßgeblichen Geschäftswerts eines im Wege der Zwangsversteigerung erlangten Grundstücks; Möglichkeiten der Entkräftung eines zeitnah zur Wertfestsetzung erstellten Gutachtens; Voraussetzungen der Zeitnähe eines ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geschäftswert für die Eintragung des Erstehers im Grundbuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 31.01.2005 - 82 T 941/04
- KG, 02.05.2006 - 1 W 109/05
Papierfundstellen
- Rpfleger 2006, 625
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 06.06.2002 - 10 W 50/02
Grundstückswert für Eintragung im Grundbuch nach Erwerb in der …
Auszug aus KG, 02.05.2006 - 1 W 109/05
Diese Vorgehensweise entspricht, soweit ersichtlich, der in der obergerichtlichen Rechtsprechung nunmehr einheitlich vertretenen Auffassung (OLG Frankfurt, InVO 2005, 38 f.;… BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf, KostRsp. KostO § 19 (A) Nr. 106 = Rpfleger 2002, 592 f.; OLG Celle, OLGR 2000, 289 f.). - BayObLG, 24.01.2002 - 3Z BR 3/02
Geschäftswert für Grundbucheintragung des Erstehers eines zwangsversteigerten …
Auszug aus KG, 02.05.2006 - 1 W 109/05
a) Der für die Grundbucheintragung des Erstehers eines zwangsversteigerten Grundstücks maßgebliche Geschäftswert ist nach den Vorschriften der §§ 18 Abs. 1, 19 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 KostO zu bestimmen (BayObLG, Rpfleger 2002, 382 f. m.w.N.).
- OLG Jena, 03.05.2011 - 9 W 198/11
Geschäftswert für die Eintragung des Erstehers aufgrund Zuschlagsbeschlusses
Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin errechnet sich die Gebühr auch nicht nach dem niedrigeren oder höheren Meistgebot, sondern grundsätzlich nach dem im Zwangsversteigerungsverfahren nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswert, wenn Wertänderungen seit der Erstellung des Gutachtens im Zwangsversteigerungsverfahren - wie hier - nicht ersichtlich sind (z.B. BayObLG, Beschluss v. 24.01.2002, Az.: 3Z BR 3/02; KG Beschluss v. 02.05.2006, Az.: 1 W 109/05; OLG Frankfurt, OLGR 2005, 108; OLG Düsseldorf, RPfleger 2002, 592).