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   KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10, 1 AR 754/10   

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https://dejure.org/2010,17616
KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10, 1 AR 754/10 (https://dejure.org/2010,17616)
KG, Entscheidung vom 02.06.2010 - 4 Ws 64/10, 1 AR 754/10 (https://dejure.org/2010,17616)
KG, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 4 Ws 64/10, 1 AR 754/10 (https://dejure.org/2010,17616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 268a StPO, § 331 Abs 1 StPO
    Bewährungsbeschluss: Verschlechterungsverbot bei Erteilung einer ergänzenden Auflage durch das Berufungsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang und Geltung eines Verschlechterungsverbots für erstmalig erlassene Bewährungsbeschlüsse im Zusammenhang mit einem Berufungsverfahren gem. § 268a der Strafprozessordnung (StPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 268a; StPO § 331 Abs. 1
    Geltung des Verschlechterungsverbots für Bewährungsbeschlüsse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 344 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 04.03.1980 - 1 Ws 51/80
    Auszug aus KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10
    Die näheren Bestimmungen zur Strafaussetzung zur Bewährung ergehen indessen gemäß § 268a StPO durch besonderen Beschluss, der zwar mit dem Urteil eng zusammenhängt, aber nicht Teil desselben ist und insbesondere hinsichtlich Verkündung und Anfechtung völlig selbständig neben dem Urteil steht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. März 1980, NJW 1981, 470 m.w.Nachw; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. März 1996, NStZ-RR 1997, 9 ).

    Dafür, dass der Gesetzgeber eine dem § 331 StPO entsprechende Regelung für Bewährungsbeschlüsse versehentlich unterlassen hätte, geben die Gesetzesmaterialien nichts her (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 4. März 1980 NJW 1981, 470; OLG Oldenburg aaO.).

  • BGH, 14.05.1998 - 4 StR 185/98

    Verbot der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen unter vierzehn Jahren -

    Auszug aus KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10
    Ein Verstoß gegen materielles Recht liegt vor, wenn die Anordnung keine ausreichende Rechtsgrundlage hat, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt ist oder das Gericht unzumutbare Anforderungen an den Verurteilten stellt und damit ein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. BGH StV 1998, 658; KG, Beschluss vom 23. August 1999 - 5 Ws 572/99 - Meyer-Goßner aaO.).
  • KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04

    Bewährungsbeschluss: Erteilung ergänzender Auflagen und Weisungen durch das

    Auszug aus KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10
    Das Kammergericht hat in dem von dem Verteidiger aufgeführten Beschluss vom 17. Juni 2005 - 5 Ws 453/04 - keine gegenteilige Meinung vertreten, vielmehr hat es in dem ihm vorliegenden Fall deutlich gemacht, dass wegen der zu Gunsten des Geschädigten verhängten Auflage eine Befriedigung eingetreten ist und - selbst wenn die Auflage dem Verschlechterungsverbot unterliegen würde - in dem speziellen Fall keine Verschlechterung vorlag.
  • OLG Oldenburg, 14.03.1996 - 1 Ws 8/96

    Geltung des Verschlechterungsverbotes für Entscheidungen des Berufungsgericht im

    Auszug aus KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10
    Die näheren Bestimmungen zur Strafaussetzung zur Bewährung ergehen indessen gemäß § 268a StPO durch besonderen Beschluss, der zwar mit dem Urteil eng zusammenhängt, aber nicht Teil desselben ist und insbesondere hinsichtlich Verkündung und Anfechtung völlig selbständig neben dem Urteil steht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. März 1980, NJW 1981, 470 m.w.Nachw; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. März 1996, NStZ-RR 1997, 9 ).
  • KG, 08.10.1999 - 5 Ws 572/99
    Auszug aus KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10
    Ein Verstoß gegen materielles Recht liegt vor, wenn die Anordnung keine ausreichende Rechtsgrundlage hat, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt ist oder das Gericht unzumutbare Anforderungen an den Verurteilten stellt und damit ein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. BGH StV 1998, 658; KG, Beschluss vom 23. August 1999 - 5 Ws 572/99 - Meyer-Goßner aaO.).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 (10) Ss 138/16

    Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Ausnahme der

    "Nach überwiegender Ansicht scheidet sowohl eine unmittelbare als auch eine entsprechende Anwendung des Verschlechterungsverbots insoweit aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.1993 - 3 Ws 596 - 597/93, 3 Ws 597/93, zitiert nach juris, OLG Koblenz, Beschluss vom 25.11.1980 - 1 Ws 728/80, zitiert nach juris, OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.1980 - 1 Ws 51/80, NJW 1981, 470; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.01.1954 - Ss 395/53, NJW 1954, 611, OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.03.1996 - 1 Ws 8/96, zitiert nach juris, KG Berlin, Beschluss vom 02.06.2010, a.a.O. [StraFo 2010, 426], Fischer, StGB, 63. Aufl., § 56b, Rn. 10, Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, § 56b Rn. 32, Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 331 Rn. 83).
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