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   KG, 03.03.1981 - 5 W 4930/80   

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https://dejure.org/1981,14459
KG, 03.03.1981 - 5 W 4930/80 (https://dejure.org/1981,14459)
KG, Entscheidung vom 03.03.1981 - 5 W 4930/80 (https://dejure.org/1981,14459)
KG, Entscheidung vom 03. März 1981 - 5 W 4930/80 (https://dejure.org/1981,14459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Umfang der Schutzrechte der Musiker eines Orchesters; Anforderungen an die Verletzung von Leistungsschutzrechten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58

    Einwilligungsbedürfnis des Künstlers bei Tonbandaufnahmen einer Opernaufführung

    Auszug aus KG, 03.03.1981 - 5 W 4930/80
    Bei Orchesterleistungen standen im Zeitpunkt der Aufnahme in Deutschland Leistungsschutzrechte grundsätzlich jedem einzelnen der bei der Aufführung unmittelbar mitwirkenden ausübenden Künstler zu (BGHZ 33/20 = NJW 1960 S. 2043 = LM 4 § 2 LUG m. Anm. v. K.-N. "Figaros Hochzeit"; BGHZ 33/48 = NJW 1960 S. 2055 (2056) = LM 5 § 2 LUG m. Anm. v. K.-N. "Orchester G."); denn jede lautliche Äußerung eines Menschen, auch die Darbietung eines Werkes der Tonkunst unter Verwendung von Musikinstrumenten, ist Ausdruck seiner Persönlichkeit.

    Wurden aber der Klägerin die Leistungsschutzrechte der einzelnen Musiker weder durch Tarifvertrag noch sonst abgetreten, so kann sich - wie eine erst nach der Aufführung des Werkes (im Jahre 1955) entstandene obergerichtliche Rechtsprechung für die folgende Zeit wegweisend festgestellt hat - ihre Aktivlegitimation nur aus dem dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegenden Treueverhältnis ergeben (vgl. von den bereits angeführten Entscheidungen insbesondere BGH "Figaros Hochzeit", NJW 1960, 2043, 2046).

    Der Entscheidung des BGH "Figaros Hochzeit" (BGH NJW 1960, 2043, 2047) lag die Besonderheit zugrunde, daß die Orchestermitglieder bei der öffentlichen Hand eine beamtenähnliche Stellung mit Altersversorgung erlangt hatten.

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 71/58

    Tonträger und Orchester

    Auszug aus KG, 03.03.1981 - 5 W 4930/80
    Bei Orchesterleistungen standen im Zeitpunkt der Aufnahme in Deutschland Leistungsschutzrechte grundsätzlich jedem einzelnen der bei der Aufführung unmittelbar mitwirkenden ausübenden Künstler zu (BGHZ 33/20 = NJW 1960 S. 2043 = LM 4 § 2 LUG m. Anm. v. K.-N. "Figaros Hochzeit"; BGHZ 33/48 = NJW 1960 S. 2055 (2056) = LM 5 § 2 LUG m. Anm. v. K.-N. "Orchester G."); denn jede lautliche Äußerung eines Menschen, auch die Darbietung eines Werkes der Tonkunst unter Verwendung von Musikinstrumenten, ist Ausdruck seiner Persönlichkeit.

    Hieraus folgt zum einen, daß die Nutzungs- und Schutzrechte bei den ausübenden Künstlern verbleiben, so daß nur die Ausübung dieser Rechte von dem Entschluß des zur Vertretung berufenen Organs abhängig gemacht werden kann (BGH a.a.O. S. 2046), zum anderen, daß der Umfang der Rechtsausübungsbefugnisse des Vertreters durch den Gruppenzweck begrenzt ist (BGH NJW 1960, 2055 (2057); Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht § 95 III 2).

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 53/58

    Öffentliches Schallplattenkonzert und Künstlerlizenz

    Auszug aus KG, 03.03.1981 - 5 W 4930/80
    In der Einwilligung der ausübenden Künstler zur Verwertung ihrer Leistungen in Form von Rundfunksendungen kann ein derart weitreichender, sowohl in ihre persönlichkeits- als auch in ihre vermögensrechtlichen Bereiche und Interessen eingreifender Verzicht auf das Entscheidungsrecht über Art und Umfang der Auswertung ihrer Leistungen nicht gesehen werden (vgl. BGHZ 33/1 = NJW 1960 S. 2048, 2050 = LM 6 § 2 LUG m. Anm. Krüger-Nieland, "Künstlerlizenz bei öffentlicher Wiedergabe von Schallplatten").
  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

    Auszug aus KG, 03.03.1981 - 5 W 4930/80
    Da aber bereits die Aktivlegitimation der Klägerin im Zeitpunkt der Erledigung der Hauptsache nicht feststeht und da ferner im Rahmen einer Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO die Erfolgsaussichten des erledigten Hauptbegehrens in rechtlich schwierig gelagerten Fällen nicht in jeder Hinsicht abzuhandeln sind (BGH NJW 1977 S. 436; BGH NJW 1961/2304 (2305); BGH NJW 1954, 1038), sieht der Senat davon ab, hierauf näher einzugehen, insbesondere insoweit, als es sich um die erforderliche Unterscheidung von Programmsätzen und aktuellen Rechtsnormen handelt.
  • BGH, 16.06.1971 - I ZR 120/69

    Konzertveranstalter

    Auszug aus KG, 03.03.1981 - 5 W 4930/80
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1971/2173 = LM 1 § 96 UrhG = GRUR 1972 S. 141 "Konzertveranstalter") unterliegt das graphische Vervielfältigungsstück (Notenmaterial), wenn der Vervielfältigungstatbestand im Ausland abgeschlossen wurde, bei inländischen öffentlichen Gastkonzerten nicht dem inländischen Recht, wenn es in das Inland verbracht wird.
  • BGH, 18.02.1954 - III ZR 208/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 03.03.1981 - 5 W 4930/80
    Da aber bereits die Aktivlegitimation der Klägerin im Zeitpunkt der Erledigung der Hauptsache nicht feststeht und da ferner im Rahmen einer Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO die Erfolgsaussichten des erledigten Hauptbegehrens in rechtlich schwierig gelagerten Fällen nicht in jeder Hinsicht abzuhandeln sind (BGH NJW 1977 S. 436; BGH NJW 1961/2304 (2305); BGH NJW 1954, 1038), sieht der Senat davon ab, hierauf näher einzugehen, insbesondere insoweit, als es sich um die erforderliche Unterscheidung von Programmsätzen und aktuellen Rechtsnormen handelt.
  • BGH, 05.10.1961 - II ZR 10/59

    Betriebshaftpflichtversicherung. Verjährung

    Auszug aus KG, 03.03.1981 - 5 W 4930/80
    Da aber bereits die Aktivlegitimation der Klägerin im Zeitpunkt der Erledigung der Hauptsache nicht feststeht und da ferner im Rahmen einer Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO die Erfolgsaussichten des erledigten Hauptbegehrens in rechtlich schwierig gelagerten Fällen nicht in jeder Hinsicht abzuhandeln sind (BGH NJW 1977 S. 436; BGH NJW 1961/2304 (2305); BGH NJW 1954, 1038), sieht der Senat davon ab, hierauf näher einzugehen, insbesondere insoweit, als es sich um die erforderliche Unterscheidung von Programmsätzen und aktuellen Rechtsnormen handelt.
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