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   KG, 03.07.2009 - 5 U 103/06   

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https://dejure.org/2009,25037
KG, 03.07.2009 - 5 U 103/06 (https://dejure.org/2009,25037)
KG, Entscheidung vom 03.07.2009 - 5 U 103/06 (https://dejure.org/2009,25037)
KG, Entscheidung vom 03. Juli 2009 - 5 U 103/06 (https://dejure.org/2009,25037)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Voraussetzungen von Ansprüchen gegen eine Verwertungsgesellschaft auf Ausschüttung von Tantiemen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhWahrnG § 7
    Anforderungen an den Nachweis der Voraussetzungen von Ansprüchen gegen eine Verwertungsgesellschaft auf Ausschüttung von Tantiemen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 90 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 244/01

    Verteilung des Vergütungsaufkommens

    Auszug aus KG, 03.07.2009 - 5 U 103/06
    Die Verwertungsgesellschaft ist im Interesse der anderen Berechtigten gehalten, unzureichend belegte Meldungen zurückzuweisen und gegebenenfalls auf einem vollen Nachweis der jeweiligen Voraussetzungen zu bestehen (Anschluss BGH GRUR 2004, 767, 768 f. - Verteilung des Vergütungsaufkommens).

    Dessen allen ungeachtet stellt es keine unterschiedliche Behandlung "ohne sachlich gerechtfertigten Grund" i.S. des § 21 Abs. 2 GWB dar, das Klagevorbringen aufgrund konkreter Umstände in Frage zu stellen und es auf eine gerichtliche Klärung ankommen zu lassen, denn die Beklagte ist im Interesse der anderen Berechtigten gehalten, unzureichend belegte Meldungen zurückzuweisen (BGH GRUR 2004, 767, 768 - Verteilung des Vergütungsaufkommens).

    Ein solcher Missbrauch ist vor allem dann in Erwägung zu ziehen, wenn zwischen dem Berechtigten und weiteren, am Verwirklichen der jeweiligen Voraussetzungen beteiligten Personen, eine enge Verbindung oder gar eine wirtschaftliche Einheit besteht (vgl. zu allem Vorstehenden [hinsichtlich einer gemäß "GVL-Wahrnehmungsvertrag für ausübende Künstler" nach den Lizenzeinnahmen des Künstlers zu berechnenden Ausschüttung] BGH GRUR 2004, 767, 768 f. - Verteilung des Vergütungsaufkommens).

    Der dem Kläger mithin zur Frage der Öffentlichkeit abzuverlangende "volle Nachweis" (BGH GRUR 2004, 767, 768 - Verteilung des Vergütungsaufkommens), resp.

    Die Frage, ob an dieser zitierten Rechtsprechung zum "Maßstab des Nachweises" mit Blick auf BGH GRUR 2004, 767, 768 - Verteilung des Vergütungsaufkommens ("voller Nachweis") festgehalten werden kann, muss der Senat im Streitfall schlussendlich nicht entscheiden.

  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 41/99

    Klausurerfordernis

    Auszug aus KG, 03.07.2009 - 5 U 103/06
    Sie kann den Anspruchsteller vielmehr auf den Rechtsweg und die Beweisführung in einem Gerichtsverfahren verweisen (Anschluss BGH GRUR 2002, 332, 334 - Klausurerfordernis).

    Die Voraussetzungen für Ansprüche gegen die Beklagte sind nach allgemeinen Grundsätzen vom Anspruchsteller nachzuweisen (ebenso BGH GRUR 2002, 332, 334 - Klausurerfordernis).

    Sie kann den Anspruchsteller vielmehr auf den Rechtsweg und die Beweisführung in einem Gerichtsverfahren verweisen, wenn sie begründete, nicht ausgeräumte Zweifel daran hat, dass die notwendigen Voraussetzungen vorliegen (vgl. zum Vorstehenden [hinsichtlich § 3 Nr. 1 Abs. 3 GO Wertung E] BGH GRUR 2002, 332, 334 - Klausurerfordernis).

    die "Beweisführung in einem Gerichtsverfahren" (BGH GRUR 2002, 332, 334 - Klausurerfordernis), ist nach dem Ergebnis der vom Senat hierzu durchgeführten Beweisaufnahme jedoch zum größten Teil nicht erbracht worden, was dem Kläger zum Nachteil gereicht, der Berufung also im Wesentlichen zum Erfolg verhilft und zur weit gehenden Klageabweisung führt.

  • SG Osnabrück, 05.02.2007 - S 5 U 32/05
    Auszug aus KG, 03.07.2009 - 5 U 103/06
    Dies unterscheidet den Streitfall maßgeblich von demjenigen (zudem aus dem Bereich der U-Musik stammenden) Sachverhalt, der der von der Beklagten angeführten Hinweisverfügung (Senat v. 08.10.2008 - 5 U 32/05) zugrunde lag.
  • BGH, 26.06.1963 - IV ZR 273/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 03.07.2009 - 5 U 103/06
    Zur Würdigung der am 9. Juni 2009 vollständig erfolgten und (zunächst) ordnungsgemäß - und vom Zeugen genehmigt - protokollierten Zeugenaussage kann auf den Berichterstatter-Vermerk vom 10. Juni 2009 (Bl. IV 88-93 d.A.) zugegriffen werden (vgl. hierzu BGH NJW 1956, 1878; BGH NJW 1963, 2070, 2071; BGH NJW 1991, 1547, 1548 f.; BGH NJW-RR 1993, 1034 juris Rdn. 10; Wagner in: MünchKomm.ZPO, 3. Aufl., § 161 Rdn. 8; Roth in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 161 Rdn. 12).
  • KG, 19.11.2002 - 5 U 320/01

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus KG, 03.07.2009 - 5 U 103/06
    Diese Regelung dient nicht dem Zweck, einer bestimmten Aufführungspraxis entgegenzuwirken, zumal das Interesse eines Künstlers, seine eigenen Werke bekannt zu machen, ohne weiteres anerkennenswert ist (vgl. Senat, Urt. v. 19.11.2002 - 5 U 320/01, RzU KGZ Nr. 118, juris-Rdn. 7).
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus KG, 03.07.2009 - 5 U 103/06
    Zur Würdigung der am 9. Juni 2009 vollständig erfolgten und (zunächst) ordnungsgemäß - und vom Zeugen genehmigt - protokollierten Zeugenaussage kann auf den Berichterstatter-Vermerk vom 10. Juni 2009 (Bl. IV 88-93 d.A.) zugegriffen werden (vgl. hierzu BGH NJW 1956, 1878; BGH NJW 1963, 2070, 2071; BGH NJW 1991, 1547, 1548 f.; BGH NJW-RR 1993, 1034 juris Rdn. 10; Wagner in: MünchKomm.ZPO, 3. Aufl., § 161 Rdn. 8; Roth in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 161 Rdn. 12).
  • BGH, 21.04.1993 - XII ZR 126/91

    Zivilprozess: Verfahrensmangel infolge nicht dokumentierter mündlicher

    Auszug aus KG, 03.07.2009 - 5 U 103/06
    Zur Würdigung der am 9. Juni 2009 vollständig erfolgten und (zunächst) ordnungsgemäß - und vom Zeugen genehmigt - protokollierten Zeugenaussage kann auf den Berichterstatter-Vermerk vom 10. Juni 2009 (Bl. IV 88-93 d.A.) zugegriffen werden (vgl. hierzu BGH NJW 1956, 1878; BGH NJW 1963, 2070, 2071; BGH NJW 1991, 1547, 1548 f.; BGH NJW-RR 1993, 1034 juris Rdn. 10; Wagner in: MünchKomm.ZPO, 3. Aufl., § 161 Rdn. 8; Roth in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 161 Rdn. 12).
  • BGH, 11.10.1956 - II ZR 153/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 03.07.2009 - 5 U 103/06
    Zur Würdigung der am 9. Juni 2009 vollständig erfolgten und (zunächst) ordnungsgemäß - und vom Zeugen genehmigt - protokollierten Zeugenaussage kann auf den Berichterstatter-Vermerk vom 10. Juni 2009 (Bl. IV 88-93 d.A.) zugegriffen werden (vgl. hierzu BGH NJW 1956, 1878; BGH NJW 1963, 2070, 2071; BGH NJW 1991, 1547, 1548 f.; BGH NJW-RR 1993, 1034 juris Rdn. 10; Wagner in: MünchKomm.ZPO, 3. Aufl., § 161 Rdn. 8; Roth in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 161 Rdn. 12).
  • KG, 15.05.2013 - 24 U 127/12

    Urkundenprozess: Statthaftigkeit des Urkundenprozesses; rechtliche Einordnung

    Sie kann den Anspruchsteller vielmehr auf den Rechtsweg und die Beweisführung in einem Gerichtsverfahren verweisen, wenn sie begründete, nicht ausgeräumte Zweifel daran hat, dass die notwendigen Voraussetzungen vorliegen (vgl. zu Vorstehendem BGH - Missbrauch des Verteilungsplans - a. a. O., Rdnr. 30 nach juris; BGH - Klausurerfordernis - a. a. O., Rdnr. 41 nach juris; KG, Urteil vom 03.07.2009 - 5 U 103/06 - ZUM-RD 2011, 72, Rdnr. 32 nach juris; KG, Urteil vom 12.07.2011 - 5 U 142/07 - S.11f.; Senat, Urteil vom 25.08.2010 - 24 U 95/09 - S. 8, 9 unter B 1 b).
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