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   KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03   

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https://dejure.org/2003,9717
KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03 (https://dejure.org/2003,9717)
KG, Entscheidung vom 03.11.2003 - 12 U 102/03 (https://dejure.org/2003,9717)
KG, Entscheidung vom 03. November 2003 - 12 U 102/03 (https://dejure.org/2003,9717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Geltendmachung von Schadensersatz gegenüber dem Schädiger aufgrund des Übergangs der Forderung auf die gesetzliche Krankenversicherung; Übergang der Forderung des Geschädigten gegen den Schädiger auf den Versicherungsträger zum Zeitpunkt des Unfalls; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249; SGB X § 116
    Ersatzfähigkeit der Kosten einer ärztlich verordneten Akupunkturbehandlung; Umfang des Anspruchsübergangs auf den Träger der Sozialversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 42
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03
    Voraussetzung ist jedoch, dass die angewandte "Außenseitermethode" auf einem nach medizinischen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruht und bei einer ex amte Betrachtung zumindest eine gewisse Aussicht auf Erfolg (Heilung, Linderung, Verhinderung von weiterer Verschlechterung) verspricht, wobei es als sachgerecht erscheint, die Anforderungen an den möglichen Behandlungserfolg vom Grad der Schwere der Verletzung/Erkrankung und den damit verbundenen Leiden des Geschädigten abhängig zu machen (vgl. OLG Karlsruhe a. a. O., sowie zu den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung BGH NJW 1993, 2369; NJW 1996, 3074; NJW 2003, 294; OLG Frankfurt, OLG-Report Frankfurt 2003, 42 ff.; vgl. auch OLG Hamm, OLG-Report 2002, 67).
  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03
    Voraussetzung ist jedoch, dass die angewandte "Außenseitermethode" auf einem nach medizinischen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruht und bei einer ex amte Betrachtung zumindest eine gewisse Aussicht auf Erfolg (Heilung, Linderung, Verhinderung von weiterer Verschlechterung) verspricht, wobei es als sachgerecht erscheint, die Anforderungen an den möglichen Behandlungserfolg vom Grad der Schwere der Verletzung/Erkrankung und den damit verbundenen Leiden des Geschädigten abhängig zu machen (vgl. OLG Karlsruhe a. a. O., sowie zu den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung BGH NJW 1993, 2369; NJW 1996, 3074; NJW 2003, 294; OLG Frankfurt, OLG-Report Frankfurt 2003, 42 ff.; vgl. auch OLG Hamm, OLG-Report 2002, 67).
  • BGH, 30.10.2002 - IV ZR 60/01

    BGH billigt Allgemeine Versicherungsbedingungen in der privaten

    Auszug aus KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03
    Voraussetzung ist jedoch, dass die angewandte "Außenseitermethode" auf einem nach medizinischen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruht und bei einer ex amte Betrachtung zumindest eine gewisse Aussicht auf Erfolg (Heilung, Linderung, Verhinderung von weiterer Verschlechterung) verspricht, wobei es als sachgerecht erscheint, die Anforderungen an den möglichen Behandlungserfolg vom Grad der Schwere der Verletzung/Erkrankung und den damit verbundenen Leiden des Geschädigten abhängig zu machen (vgl. OLG Karlsruhe a. a. O., sowie zu den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung BGH NJW 1993, 2369; NJW 1996, 3074; NJW 2003, 294; OLG Frankfurt, OLG-Report Frankfurt 2003, 42 ff.; vgl. auch OLG Hamm, OLG-Report 2002, 67).
  • OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03
    Als Heilbehandlung ist jegliche ärztliche Tätigkeit anzusehen, die durch die betreffende Krankheit verursacht worden ist, sofern die Leistung des Arztes von ihrer Art her in den Rahmen der medizinisch notwendigen Krankenpflege fällt und auf Heilung oder auch auf Linderung der Krankheit abzielt (OLG Karlsruhe, VersR 1998, 1256 ff.).
  • BSG, 23.03.1988 - 8 RK 5/87

    Anspruch gegen gesetzliche Krankenversicherung auf Erstattung von

    Auszug aus KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03
    Dasselbe muss nach Auffassung des Senats auch dann gelten, wenn die Schulmedizin für ein bestimmtes Leiden zwar Behandlungsmethoden entwickelt hat, diese jedoch im konkreten Fall - wie es hier die Klägerin geltend macht, beispielsweise wegen Unverträglichkeit, - ungeeignet sind (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 1988 - 3/8 RK 5/87 -).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 120/97

    Leistungsfreiheit der privaten Krankenversicherung: Kosten einer stationär

    Auszug aus KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03
    Voraussetzung ist jedoch, dass die angewandte "Außenseitermethode" auf einem nach medizinischen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruht und bei einer ex amte Betrachtung zumindest eine gewisse Aussicht auf Erfolg (Heilung, Linderung, Verhinderung von weiterer Verschlechterung) verspricht, wobei es als sachgerecht erscheint, die Anforderungen an den möglichen Behandlungserfolg vom Grad der Schwere der Verletzung/Erkrankung und den damit verbundenen Leiden des Geschädigten abhängig zu machen (vgl. OLG Karlsruhe a. a. O., sowie zu den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung BGH NJW 1993, 2369; NJW 1996, 3074; NJW 2003, 294; OLG Frankfurt, OLG-Report Frankfurt 2003, 42 ff.; vgl. auch OLG Hamm, OLG-Report 2002, 67).
  • OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 115/00

    Abgeltung von Schmerzensgeld bei Prozeßvergleich

    Auszug aus KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03
    Voraussetzung ist jedoch, dass die angewandte "Außenseitermethode" auf einem nach medizinischen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruht und bei einer ex amte Betrachtung zumindest eine gewisse Aussicht auf Erfolg (Heilung, Linderung, Verhinderung von weiterer Verschlechterung) verspricht, wobei es als sachgerecht erscheint, die Anforderungen an den möglichen Behandlungserfolg vom Grad der Schwere der Verletzung/Erkrankung und den damit verbundenen Leiden des Geschädigten abhängig zu machen (vgl. OLG Karlsruhe a. a. O., sowie zu den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung BGH NJW 1993, 2369; NJW 1996, 3074; NJW 2003, 294; OLG Frankfurt, OLG-Report Frankfurt 2003, 42 ff.; vgl. auch OLG Hamm, OLG-Report 2002, 67).
  • KG, 30.06.2008 - 22 U 13/08

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Stundenverrechnungssätze

    Der Freistellungsanspruch ginge jedoch gemäß § 250 BGB in einen Zahlungsanspruch über, ohne dass es insoweit einer Fristsetzung bedurfte, weil die Beklagten spätestens durch ihr Prozessverhalten unmissverständlich zum Ausdruck gebracht haben, dass sie eine Naturalrestitution ernsthaft und endgültig verweigern (so auch Kammergericht, Urteil vom 3. November 2003 - 12 U 102/03, NZV 2004, 42).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2014 - 8 O 1426/14

    Übliche Vergütung des Sachverständigen

    Einer Fristsetzung nach § 250 BGB bedarf es dann nicht, wenn der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer (ggf. durch ihr Prozessverhalten) unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass sie eine Naturalrestitution ernsthaft und endgültig verweigern (BGH NJW 2007, 1809 zu RA-Kosten KG NZV 2004, 42).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.11.2007 - 8 O 3314/06
    Als Heilbehandlung ist jede ärztliche Tätigkeit anzusehen, die durch die betreffende Krankheit verursacht worden ist, sofern die Leistung des Arztes von ihrer Art her in den Rahmen der medizinisch notwendigen Krankenpflege fällt und auf Heilung oder auch auf Linderung der Krankheit abzielt (BGH NJVV 1993, 2369; KG NZV 2004, 42).

    Das Gericht hat deshalb keine grundsätzlichen Bedenken, die Kosten einer Akupunkturbehandlung im Einzelfall nach § 249 BGB vom Schädiger ersetzen zu lassen (ebenso KG NZV 2004, 42; OLG Karlsruhe NZV 1999, 210).

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2009 - 8 S 1170/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schwacke-Liste 2007 als Schätzungsgrundlage für

    Einer Fristsetzung nach § 250 BGB bedurfte es nicht, da die Beklagte unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, dass sie eine Naturalrestitution ernsthaft und endgültig verweigert (BGH VersR 2007, 1539; OLG Karlsruhe NZV 2004, 42).
  • LG Gießen, 05.09.2011 - 2 O 374/08

    Verkehrsunfall - Pkw-Ersatzbeschaffung für zerstörtes Motorrad

    Im Übrigen erachtet die Kammer die Vorlage der entsprechenden Rechnungen als ausreichend, da sich ein etwaiger Freistellungsanspruch des Klägers aufgrund der ernsthaften und endgültigen Weigerung der Beklagten, Schadensersatz zu leisten, in einen Zahlungsanspruch umwandelt (KG, Urt. v. 03.11.2003 - 12 U 102/03, Rn. 3, zitiert nach juris; Palandt-Grüneberg, 70. Auflage, § 250 Rn. 2).
  • AG Zeven, 13.10.2005 - 3 C 341/05

    Akupunkturbehandlung; Außenseitermethode; Behandlungsmethode; Distorsion;

    Es ist unter anderem erforderlich, dass die Schulmedizin keine Behandlungsmethode anbietet oder dass diese im konkreten Fall nicht erfolgreich war (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1999 210; KG NZV 2004, 42).
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