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KG, 03.12.1993 - 25 W 6483/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Markise in einer Wohnungseigentumsanlage muss bei wesentlicher Beeinträchtigung wieder beseitigt werden; §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3; 22 WEG; 1004 BGB
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Auszug aus KG, 03.12.1993 - 25 W 6483/93
Allerdings hält der Senat ebenso wie das Landgericht mit dem Bundesgerichtshof (BGHZ 116, 392 = NJW 1992, 978) für maßgebend, ob dem Wohnungseigentümer durch die bauliche Maßnahme in vermeidbarer Weise ein Nachteil erwächst.Angesichts einer solchen mehrere Quadratmeter großen Verdeckung eines Teils der Fassadenfläche kann von einer unwesentlichen Beeinträchtigung gemäß des § 14 Nr. 1 WEG und der Rechtsprechung dazu (insbesondere BGHZ 116, 392) im Rechtssinne nicht gesprochen werden.