Rechtsprechung
KG, 04.04.2001 - (3) 1 Ss 68/01 (32/01) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Ablehnung eines Beweisantrags; Begriff des Beweisantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 3
Abgrenzung von Beweis und Beweisermittlungsantrag
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.12.2000 - 53 Js 1027/97
- KG, 04.04.2001 - (3) 1 Ss 68/01 (32/01)
Papierfundstellen
- StV 2001, 673
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 31.03.1989 - 3 StR 486/88
Strafbarkeit wegen Mordes - Voraussetzungen für das Vorliegen eines niedrigen …
Auszug aus KG, 04.04.2001 - 1 Ss 68/01
Im Rahmen dieses Antrages darf der Antragsteller auch das behaupten, was er bloß vermutet und für möglich hält (vgl. BGH NJW 1987, 2384, 2385; NStZ 1989, 334, 335 [BGH 31.03.1989 - 3 StR 486/88]; 1993, 143, 144;… KG a.a.O.).Nur dann, wenn es sich bei der Beweisbehauptung um eine aus der Luft gegriffene, aufs Geratewohl aufgestellte, haltlose Vermutung handelt, die nur scheinbar in eine Tatsachenbehauptung gekleidet ist und mit deren Bestätigung der Antragsteller selbst nicht rechnet, stellt das Beweisbegehren einen Beweisermittlungsantrag dar (vgl. BGH NJW 1987, 2384, 2385; NStZ 1989, 334, 335 [BGH 31.03.1989 - 3 StR 486/88]; 1992, 397, 398).
- BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86
Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag; Vermutung in Form der …
Auszug aus KG, 04.04.2001 - 1 Ss 68/01
Im Rahmen dieses Antrages darf der Antragsteller auch das behaupten, was er bloß vermutet und für möglich hält (vgl. BGH NJW 1987, 2384, 2385; NStZ 1989, 334, 335 [BGH 31.03.1989 - 3 StR 486/88]; 1993, 143, 144;… KG a.a.O.).Nur dann, wenn es sich bei der Beweisbehauptung um eine aus der Luft gegriffene, aufs Geratewohl aufgestellte, haltlose Vermutung handelt, die nur scheinbar in eine Tatsachenbehauptung gekleidet ist und mit deren Bestätigung der Antragsteller selbst nicht rechnet, stellt das Beweisbegehren einen Beweisermittlungsantrag dar (vgl. BGH NJW 1987, 2384, 2385; NStZ 1989, 334, 335 [BGH 31.03.1989 - 3 StR 486/88]; 1992, 397, 398).
- BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92
Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei …
Auszug aus KG, 04.04.2001 - 1 Ss 68/01
Im Rahmen dieses Antrages darf der Antragsteller auch das behaupten, was er bloß vermutet und für möglich hält (vgl. BGH NJW 1987, 2384, 2385; NStZ 1989, 334, 335 [BGH 31.03.1989 - 3 StR 486/88]; 1993, 143, 144;… KG a.a.O.).
- BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86
Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz - Ablichtung einer Urkunde als …
Auszug aus KG, 04.04.2001 - 1 Ss 68/01
Dies ist aber dann entbehrlich, wenn die Revisionsbegründung in zusammenfassender, alle wesentlichen Punkte behandelnder Weise berichtet (vgl. BGH NStZ 1986, 519, 520 [BGH 11.06.1986 - 3 StR 10/86]). - BGH, 10.04.1992 - 3 StR 388/91
Antrag auf Vernehmung zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - …
Auszug aus KG, 04.04.2001 - 1 Ss 68/01
Nur dann, wenn es sich bei der Beweisbehauptung um eine aus der Luft gegriffene, aufs Geratewohl aufgestellte, haltlose Vermutung handelt, die nur scheinbar in eine Tatsachenbehauptung gekleidet ist und mit deren Bestätigung der Antragsteller selbst nicht rechnet, stellt das Beweisbegehren einen Beweisermittlungsantrag dar (vgl. BGH NJW 1987, 2384, 2385; NStZ 1989, 334, 335 [BGH 31.03.1989 - 3 StR 486/88]; 1992, 397, 398). - BGH, 07.05.1954 - 2 StR 27/54
Auslegung eines Antrags auf Heranziehung von ganzen Akten als Beweisantrag - …
Auszug aus KG, 04.04.2001 - 1 Ss 68/01
Ein Beweisantrag ist das Begehren eines Prozessbeteiligten über eine bestimmte Tatsache ein bestimmtes Beweismittel zu verwerten (BGHSt 6, 128, 129). - BGH, 10.07.1991 - 3 StR 115/91
Bestimmung der Strafe - Schuldausgleich - Funktion der Strafe - Einschlägige …
Auszug aus KG, 04.04.2001 - 1 Ss 68/01
Die fehlerhafte Ablehnung des Hilfsbeweisantrages führt nicht stets zur Aufhebung des Urteils, denn das Revisionsgericht kann unter Heranziehung der Urteilsgründe selbst prüfen, ob ein anderer Ablehnungsgrund nach § 244 Abs. 3 StPO durchgreift und gegebenenfalls nachbessern (vgl. BGH NStZ 1991, 547, 548 [BGH 10.07.1991 - 3 StR 115/91] J. Dementsprechend beruht das Urteil auf diesem Fehler nicht (§ 337 Abs. 1 StPO), wenn der Tatrichter den Hilfsbeweisantrag mit anderer Begründung im Urteil rechtsfehlerfrei hätte ablehnen können (vgl. BGH NStZ 1993, 229 [BGH 17.12.1991 - 1 StR 714/92]). - BGH, 17.12.1992 - 1 StR 714/92
Verschleppung des Verfahrens - Unnötiger Beweisantrag - Angaben des Angeklagten - …
Auszug aus KG, 04.04.2001 - 1 Ss 68/01
Die fehlerhafte Ablehnung des Hilfsbeweisantrages führt nicht stets zur Aufhebung des Urteils, denn das Revisionsgericht kann unter Heranziehung der Urteilsgründe selbst prüfen, ob ein anderer Ablehnungsgrund nach § 244 Abs. 3 StPO durchgreift und gegebenenfalls nachbessern (vgl. BGH NStZ 1991, 547, 548 [BGH 10.07.1991 - 3 StR 115/91] J. Dementsprechend beruht das Urteil auf diesem Fehler nicht (§ 337 Abs. 1 StPO), wenn der Tatrichter den Hilfsbeweisantrag mit anderer Begründung im Urteil rechtsfehlerfrei hätte ablehnen können (vgl. BGH NStZ 1993, 229 [BGH 17.12.1991 - 1 StR 714/92]). - KG, 03.03.1993 - 1 Ss 191/92
Beweismittel; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Ablehnung; Überprüfbarkeit; …
Auszug aus KG, 04.04.2001 - 1 Ss 68/01
Bei der Benennung von Zeugen genügt es, wenn der Antragsteller Hinweise gibt, die es dem Gericht ermöglichen, den Namen und die ladungsfähige Anschrift zu ermitteln (vgl. BGH MDR 1960, 329; NStZ 1981, 309, 310; KG StV 1993, 349). - BGH, 21.12.1959 - 2 StR 503/59
Auszug aus KG, 04.04.2001 - 1 Ss 68/01
Bei der Benennung von Zeugen genügt es, wenn der Antragsteller Hinweise gibt, die es dem Gericht ermöglichen, den Namen und die ladungsfähige Anschrift zu ermitteln (vgl. BGH MDR 1960, 329; NStZ 1981, 309, 310; KG StV 1993, 349).
- KG, 02.02.2004 - 1 Ss 407/03
Anforderungen an einen Beweisantrag und seine Ablehnung
Ein Beweisantrag ist das Begehren eines Prozeßbeteiligten, über eine bestimmte Tatsache ein bestimmtes Beweismittel zu verwerten (vgl. KG, StV 2001, 673; BGHSt 6, 128, 129).Bei der Benennung von Zeugen genügt es, wenn der Antragsteller Hinweise gibt, die es dem Gericht ermöglichen, den Namen und die ladungsfähige Anschrift zu ermitteln (vgl. BGH MDR 1960, 329; NStZ 1981, 309, 310; KG, StV 2001, 673; 1993, 349).