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   KG, 04.05.2021 - 7 W 10/21   

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https://dejure.org/2021,14876
KG, 04.05.2021 - 7 W 10/21 (https://dejure.org/2021,14876)
KG, Entscheidung vom 04.05.2021 - 7 W 10/21 (https://dejure.org/2021,14876)
KG, Entscheidung vom 04. Mai 2021 - 7 W 10/21 (https://dejure.org/2021,14876)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 13 GVG, § 17a Abs 4 S 3 GVG, § 2 Abs 1 Nr 3 ArbGG
    Streitgegenstand und Tatsachenvortrag der klagenden Partei maßgeblich für Bestimmung des Rechtsweges und der gerichtlichen Zuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblicher Streitgegenstand zur Abgrenzung des Rechtswegs zu den ordentlichen und den Arbeitsgerichten; Rechtsweg zu den Zivilgerichten für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem nach dem Klagevortrag möglicherweise nichtigen freien Dienstverhältnis

  • rechtsportal.de

    Maßgeblicher Streitgegenstand zur Abgrenzung des Rechtswegs zu den ordentlichen und den Arbeitsgerichten; Rechtsweg zu den Zivilgerichten für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem nach dem Klagevortrag möglicherweise nichtigen freien Dienstverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Auszug aus KG, 04.05.2021 - 7 W 10/21
    Eine solche Feststellung setzt zum einen eine wirtschaftliche Abhängigkeit des Leistungsverpflichteten unter der Maßgabe voraus, dass der Leistende auf die Verwertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Tätigkeit für den Vertragspartner zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist, und verlangt ferner eine einem Arbeitnehmer vergleichbare soziale Schutzbedürftigkeit (vgl. aus der jüngeren Zeit nur BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18, NZA 2019, 490 [494 f.] m. w. Nachw.).
  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    Auszug aus KG, 04.05.2021 - 7 W 10/21
    Im ersteren Fall wäre das Prozessgericht im Hinblick auf § 17 Abs. 2 GVG befugt, sich rechtswegübergreifend auch mit der auf einen anderen Rechtsweg hindeutenden Hilfsbegründung zu befassen (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 20. Oktober 1995 - 5 AZB 5/95, NJW 1996, 1076 [1077]; BGH, Urteil vom 12. März 2020 - I ZR 26/18, NJW 2020, 3386 83387 f.]).
  • BAG, 03.11.2020 - 9 AZB 47/20

    Rechtsweg - Anforderungen an den Klägervortrag in sog. aut-aut-Fällen

    Auszug aus KG, 04.05.2021 - 7 W 10/21
    Soweit nach diesem ersten Prüfungsschritt feststeht, dass aufgrund des Streitgegenstandes eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit gegeben ist und allein noch die Frage beantwortet werden muss, ob für die Entscheidung der Streitigkeit gemäß § 13 GVG die ordentlichen Gerichte berufen sind oder entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG als Besonderheit eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer mit der Folge vorliegt, dass eine Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen gegeben ist, reicht der einseitige Klagevortrag allerdings nur dann noch aus, wenn die zuständigkeitsbegründenden Tatsachen gleichzeitig notwendige Tatbestandsmerkmale des geltend gemachten Anspruchs selbst sind, also bereits eine ausschließlich arbeitsrechtliche Grundlage des Klagebegehrens eine Entscheidungszuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen begründet (sog. doppelrelevante Tatsachen, vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZB 45/08, NJOZ 2010, 2116 [2118]; BAG, Beschluss vom 3. November 2020 - 9 AZB 47/20, NJW 2021, 802 [803] jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08

    Frage nach der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen

    Auszug aus KG, 04.05.2021 - 7 W 10/21
    Soweit nach diesem ersten Prüfungsschritt feststeht, dass aufgrund des Streitgegenstandes eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit gegeben ist und allein noch die Frage beantwortet werden muss, ob für die Entscheidung der Streitigkeit gemäß § 13 GVG die ordentlichen Gerichte berufen sind oder entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG als Besonderheit eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer mit der Folge vorliegt, dass eine Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen gegeben ist, reicht der einseitige Klagevortrag allerdings nur dann noch aus, wenn die zuständigkeitsbegründenden Tatsachen gleichzeitig notwendige Tatbestandsmerkmale des geltend gemachten Anspruchs selbst sind, also bereits eine ausschließlich arbeitsrechtliche Grundlage des Klagebegehrens eine Entscheidungszuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen begründet (sog. doppelrelevante Tatsachen, vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZB 45/08, NJOZ 2010, 2116 [2118]; BAG, Beschluss vom 3. November 2020 - 9 AZB 47/20, NJW 2021, 802 [803] jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

    Auszug aus KG, 04.05.2021 - 7 W 10/21
    Die Kostenentscheidung, die den allgemeinen zivilprozessualen Regeln folgt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 1993 - V ZB 31/92, NJW 1993, 2541 [2542]; OLG Schleswig, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 16 W 61/09, MDR 2009, 1129 [1130]), beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO.
  • BGH, 27.10.2005 - III ZB 66/05

    Besetzung des Gerichts bei Zulassung der Rechtsbeschwerde im Verfahren der

    Auszug aus KG, 04.05.2021 - 7 W 10/21
    Der Wert des Beschwerdeverfahrens ist nach einem Bruchteil der Hauptsache festzusetzen (s. statt vieler BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - III ZB 66/05, NJW-RR 2006, 286 [287]) und ist im gegeben Fall mit einem Fünftel des geltend gemachten Zahlungsanspruchs bemessen worden.
  • BAG, 20.10.1995 - 5 AZB 5/95

    Rechtswegzuständigkeit - GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus KG, 04.05.2021 - 7 W 10/21
    Im ersteren Fall wäre das Prozessgericht im Hinblick auf § 17 Abs. 2 GVG befugt, sich rechtswegübergreifend auch mit der auf einen anderen Rechtsweg hindeutenden Hilfsbegründung zu befassen (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 20. Oktober 1995 - 5 AZB 5/95, NJW 1996, 1076 [1077]; BGH, Urteil vom 12. März 2020 - I ZR 26/18, NJW 2020, 3386 83387 f.]).
  • BGH, 16.02.1984 - IX ZR 45/83

    Rechtsweg bei Bürgschaft für Sozialversicherungsbeiträge

    Auszug aus KG, 04.05.2021 - 7 W 10/21
    Bei der Bestimmung des Rechtsweges und der gerichtlichen Zuständigkeit kommt es zuvörderst auf den Streitgegenstand an, wie er sich nach dem Antrag des Klagebegehrens und dem zugrunde liegenden Tatsachenvortrag der klagenden Partei ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1984 - IX ZR 45/83, NJW 1984, 1622 [1623]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. Juli 2018 - 13 W 35/18, NJW 2018, 3789 [3790]).
  • BGH, 15.01.1998 - I ZB 20/97

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Betriebskrankenkasse und einer AOK

    Auszug aus KG, 04.05.2021 - 7 W 10/21
    Soweit der Kläger den geltend gemachten Zahlungsanspruch hilfsweise einen auf einen Arbeitsvertrag stützt, ist derzeit nicht darüber zu entscheiden, welcher Rechtsweg hierfür zulässig ist (vgl. allgemein dazu BGH, Beschluss vom 5. Januar 1998 - I ZB 20/97, NJW 1998, 2743 [2744]; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 17 Rn. 55).
  • BGH, 04.04.2017 - X ZR 61/15

    Patentfähigkeit eines Verfahrens sowie einer Vorrichtung zur Analyse des

    Auszug aus KG, 04.05.2021 - 7 W 10/21
    Insbesondere scheidet eine Abtrennung des hilfsweise verfolgten Klagebegehrens nach § 145 Abs. 1 ZPO zum Zwecke einer Rechtswegverweisung aus (s. nur BGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - X ZR 61/15, NJW 2015, 957).
  • OLG Frankfurt, 25.07.2018 - 13 W 35/18

    Rechtsweg für Ersatz von Aufwendungen für Abwendung von Obdachlosigkeit der

  • OLG Schleswig, 09.06.2009 - 16 W 61/09

    Honoraransprüche und Schadensersatzansprüche eines Insolvenzverwalters aus

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