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KG, 06.03.2017 - 5 Ws 48/17 - 161 AR 43/17 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 68b Abs 1 Nr 10 StGB, § 145a S 2 StGB
Führungsaufsicht: Zulässigkeit einer Bestimmung der Grenzen einer Alkoholabstinenzweisung durch Führungsaufsichtsstelle oder Bewährungshelfer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer von der Führungsaufsichtsstelle und dem Bewährungshelfer zu überwachenden Weisung hinsichtlich Alkoholkonsums des Verurteilten in einer neuen Beziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 68b Abs. 1 Nr. 10; StGB § 145a S. 2
Zulässigkeit einer von der Führungsaufsichtsstelle und dem Bewährungshelfer zu überwachenden Weisung hinsichtlich Alkoholkonsums des Verurteilten in einer neuen Beziehung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.01.2017 - 599 StVK 594/16
- KG, 06.03.2017 - 5 Ws 48/17 - 161 AR 43/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12
Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen
Auszug aus KG, 06.03.2017 - 5 Ws 48/17
Es ist bereits unzulässig, die Konkretisierung einer Weisung ausschließlich dem Bewährungshelfer zu überlassen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 2 Ws 190-191/12 - juris Rdn. 54); dies gilt namentlich dann, wenn sich aus dem Nichtbefolgen der Weisung Nachteile für den Betroffenen ergeben können (…vgl. Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl., § 68b Rdn. 23).