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   KG, 06.10.2014 - 2 W 4/14 Kart   

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https://dejure.org/2014,28822
KG, 06.10.2014 - 2 W 4/14 Kart (https://dejure.org/2014,28822)
KG, Entscheidung vom 06.10.2014 - 2 W 4/14 Kart (https://dejure.org/2014,28822)
KG, Entscheidung vom 06. Oktober 2014 - 2 W 4/14 Kart (https://dejure.org/2014,28822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Im Vergaberechtsstreit der GASAG u.a. gegen das Land Berlin ist der Zivilrechtsweg gegeben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Im Vergaberechtsstreit der GASAG u.a. gegen das Land Berlin ist der Zivilrechtsweg gegeben

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Im Vergaberechtsstreit der GASAG u.a. gegen das Land Berlin ist der Zivilrechtsweg gegeben

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus KG, 06.10.2014 - 2 W 4/14
    Sie beanstanden das Verhalten des Beklagten als Marktteilnehmer, der - insoweit selbst als Unternehmen handelnd - nach § 46 Abs. 3 EnWG den nachfragenden Unternehmen als Marktgegenseite öffentlich gegenübergetreten ist (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 17. Dezember - - KZR 66/12).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus KG, 06.10.2014 - 2 W 4/14
    Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich grundsätzlich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85 - Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    Auszug aus KG, 06.10.2014 - 2 W 4/14
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO (vgl. Zöller/Lückemann, ZPO, § 17 b GVG Rn. 4); den Wert für das Beschwerdeverfahren veranschlagt der Senat auf ein Drittel des Hauptsachewertes (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - III ZB 105/96 - Zöller/Lückemann, a.a.O., § 17 a GVG Rn. 20; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 3 Rn. 16 "Rechtswegverweisung").
  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Auszug aus KG, 06.10.2014 - 2 W 4/14
    Ziel dieser Regelungen ist es, Widersprüche zwischen Entscheidungen von Gerichten verschiedener Rechtswege auszuschließen und dadurch zu verhindern, dass sich über Rechtsbegriffe, die für die Anwendung des Gesetzes maßgebend sind, unterschiedliche Auffassungen herausbilden (vgl. schon BGH, Urteil vom 12. März 1991 - KZR 26/89 - Rn. 23 f).
  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

    Auszug aus KG, 06.10.2014 - 2 W 4/14
    Bieten der Staat oder seine Untergliederungen im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb Leistungen an, unter denen die Abnehmer frei wählen können, orientiert sich die wettbewerbliche Beurteilung und damit die Zuordnung des Rechtswegs nicht an der Ausgestaltung des Leistungsverhältnisses, sondern an der grundsätzlich privatrechtlichen Natur des Wettbewerbsgeschehens (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 1976 - GSZ 2/75 - Keßler in MünchKomm, KartellR, § 87 GWB Rn. 4; Dicks in Loewenheim u.a., KartellR, 2. Aufl., § 87 GWB Rn. 12; ähnlich K. Schmidt in Immenga u.a., GWB, 4. Aufl., § 87 Rn. 6: entscheidend, ob Hoheitsträger als "Unternehmen" handelt).
  • LG Stuttgart, 20.01.2022 - 30 O 176/19

    Sammelklage-Inkasso, Rundholzvermarktung - Fehlende Aktivlegitimaton eines

    Ziel dieser Regelungen ist es, Widersprüche zwischen Entscheidungen von Gerichten verschiedener Rechtswege auszuschließen und dadurch zu verhindern, dass sich über Rechtsbegriffe, die für die Anwendung des Gesetzes maßgebend sind, unterschiedliche Auffassungen herausbilden (vgl. schon BGH, Urteil vom 12. März 1991 - KZR 26/89, Rn. 23 f; KG Berlin, Urteil vom 6. Oktober 2014 - 2 W 4/14 Kart, Rn. 9, juris).
  • LG Berlin, 09.12.2014 - 16 O 224/14

    Konzessionsvergabeverfahren für ein Gasversorgungsnetz: Beteiligung der Kommune

    Die entsprechende Entscheidung der Kammer vom 4. August 2014 hat das Kammergericht mit Beschluss vom 6. Oktober 2014 (2 W 4/14 Kart) mit Rechtskraft bestätigt, so dass dies hier keiner weiteren Begründung mehr bedarf.
  • KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15

    Gasversorgungsnetz Berlin

    Die sofortige Beschwerde des Beklagten hiergegen hat das Kammergericht durch Beschluss vom 6. Oktober 2014 - Az. 2 W 4/14 Kart - zurückgewiesen.

    Auf den Beschluss über die Zulässigkeit des Zivilrechtswegs wird Bezug genommen (Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2014 - 2 W 4/14 Kart -, Rn. 8, juris).

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