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   KG, 06.11.2020 - 5 Ws 193/20 - 171 Js 9/17   

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https://dejure.org/2020,40173
KG, 06.11.2020 - 5 Ws 193/20 - 171 Js 9/17 (https://dejure.org/2020,40173)
KG, Entscheidung vom 06.11.2020 - 5 Ws 193/20 - 171 Js 9/17 (https://dejure.org/2020,40173)
KG, Entscheidung vom 06. November 2020 - 5 Ws 193/20 - 171 Js 9/17 (https://dejure.org/2020,40173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 55 Abs 1 StGB, § 57 Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 129a StGB, § 129b StGB, § 454 Abs 1 StPO
    Strafvollstreckungsverfahren: Zuständigkeit des Oberlandesgerichts als Gericht des ersten Rechtszuges im Falle der Vollstreckung eines amts- oder landgerichtlichen Urteils; Reststrafenaussetzung bei Verurteilung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 04.06.2020 - 2 BvR 343/19

    Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus KG, 06.11.2020 - 5 Ws 193/20
    Es verlangt, dass das Gericht sich um eine möglichst breite Tatsachenbasis bemüht und sich so ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschafft und alle prognoserelevanten Umstände sorgfältig klärt (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Juni 2020 - 2 BvR 343/19 -, juris Rn. 23 f. m.w.N.).

    Die Strafvollstreckungskammer konnte vorliegend nicht davon absehen, die Leiterin des psychologischen Dienstes der Justizvollzugsanstalt - wie von der Verteidigung angeregt - im Anhörungstermin zu hören (zum Erfordernis der Anhörung des Anstaltspsychologen im Einzelfall vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Juni 2020, a.a.O., juris Rn. 33 ff.).

  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Auszug aus KG, 06.11.2020 - 5 Ws 193/20
    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung gehen Zweifel über das Prognoseurteil zu Lasten des Verurteilten, so dass bei - nach Erfüllung des Gebots ausreichender richterlicher Sachaufklärung - verbleibenden Unsicherheiten über die Frage, ob mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von künftiger Straffreiheit des Verurteilten auszugehen ist, eine bedingte Haftentlassung nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -, juris Rn. 26; KG, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 5 Ws 273/06 -, juris Rn. 10; Senat, Beschluss vom 16. August 2018 - 5 Ws 150/18 -).
  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

    Auszug aus KG, 06.11.2020 - 5 Ws 193/20
    Das Gewicht der bei einem Rückfall drohenden Rechtsgutsverletzung wird im Regelfall wiederum nach Art und Schwere der Straftaten zu beurteilen sein, die der Verurteilte bereits begangen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2003 - StB 4/03 -, juris Rn. 5).
  • OLG Hamm, 07.02.2017 - 4 Ws 272/16

    Maßregelvollzug muss sich auf Unterbringungsrecht einstellen

    Auszug aus KG, 06.11.2020 - 5 Ws 193/20
    Die Sachaufklärungspflicht gebietet es zudem, auf aktueller Tatsachengrundlage zu entscheiden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Dezember 2019 - 4 VAs 6/19 -, juris Rn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Januar 2018 - 2 Ws 379/17 -, juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2017 - III-4 Ws 272/16 -, juris Rn. 10; KG, Beschluss vom 19. September 2012 - 2 Ws 268-270/12 -).
  • BGH, 19.04.2018 - StB 3/18

    Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur

    Auszug aus KG, 06.11.2020 - 5 Ws 193/20
    Es bedarf einer Änderung der deliktsursächlichen Persönlichkeitsanteile und einer glaubhaften Distanzierung von seiner tatrelevanten radikalen Einstellung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 2014 - StB 4/14 -, juris Rn. 3 f., 19. April 2018 - StB 3/18 -, juris Rn. 3 ff. und 6. Februar 2020 - StB 3/20 -, juris Rn. 3 f.).
  • BGH, 10.04.2014 - StB 4/14

    Keine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung nach Verbüßung von zwei Dritteln

    Auszug aus KG, 06.11.2020 - 5 Ws 193/20
    Es bedarf einer Änderung der deliktsursächlichen Persönlichkeitsanteile und einer glaubhaften Distanzierung von seiner tatrelevanten radikalen Einstellung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 2014 - StB 4/14 -, juris Rn. 3 f., 19. April 2018 - StB 3/18 -, juris Rn. 3 ff. und 6. Februar 2020 - StB 3/20 -, juris Rn. 3 f.).
  • BGH, 11.01.2018 - StB 33/17

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen

    Auszug aus KG, 06.11.2020 - 5 Ws 193/20
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anforderungen an die Aussicht auf künftige Straffreiheit umso höher anzusetzen sind, je schwerer die in Betracht kommenden Taten wiegen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - StB 33/17 -, juris Rn. 4; KG a.a.O.; Fischer a.a.O. m.w.N.).
  • KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06

    Entscheidung über die Strafrestaussetzung zum Zweidrittelzeitpunkt: Einschränkung

    Auszug aus KG, 06.11.2020 - 5 Ws 193/20
    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung gehen Zweifel über das Prognoseurteil zu Lasten des Verurteilten, so dass bei - nach Erfüllung des Gebots ausreichender richterlicher Sachaufklärung - verbleibenden Unsicherheiten über die Frage, ob mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von künftiger Straffreiheit des Verurteilten auszugehen ist, eine bedingte Haftentlassung nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -, juris Rn. 26; KG, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 5 Ws 273/06 -, juris Rn. 10; Senat, Beschluss vom 16. August 2018 - 5 Ws 150/18 -).
  • KG, 20.05.2015 - 2 Ws 73/15

    Erhebliche Verzögerung der Entscheidung gem. § 67c StGB als

    Auszug aus KG, 06.11.2020 - 5 Ws 193/20
    Das Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung verlangt insbesondere die Einholung einer zum Entscheidungszeitpunkt hinreichend aktuellen Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 1995 - 1 Ws 455/95 -, StV 1996, 44, 45; KG, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 2 Ws 73/15, 2 Ws 108/15 -, juris Rn. 23; Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 5 Ws 143/20 -).
  • BGH, 06.02.2020 - StB 3/20

    Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung

    Auszug aus KG, 06.11.2020 - 5 Ws 193/20
    Es bedarf einer Änderung der deliktsursächlichen Persönlichkeitsanteile und einer glaubhaften Distanzierung von seiner tatrelevanten radikalen Einstellung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 2014 - StB 4/14 -, juris Rn. 3 f., 19. April 2018 - StB 3/18 -, juris Rn. 3 ff. und 6. Februar 2020 - StB 3/20 -, juris Rn. 3 f.).
  • OLG Stuttgart, 30.12.2019 - 4 VAs 6/19

    Reihenfolge der Vollstreckung von Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer

  • KG, 29.10.2020 - 5 Ws 143/20

    Dokumentation der wesentlichen Ergebnisse einer mündlichen Anhörung nach § 454

  • KG, 24.08.2017 - 5 Ws 192/17

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Abweichung vom Grundsatz einer positiven

  • OLG Düsseldorf, 08.06.1995 - 1 Ws 455/95
  • OLG Karlsruhe, 05.01.2018 - 2 Ws 379/17
  • KG, 04.03.2022 - 5 Ws 244/21

    Notwendige Feststellungen bei Behandlungsabbruch im Maßregelvollzug

    Ihr Fehlen stellt einen Verfahrensmangel dar, der zu einer Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer zwingt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Januar 2021 - 5 Ws 3-4/21 -, 6. November 2020 - 5 Ws 193/20 -, juris Rn. 24, und vom 28. August 2019 ? 5 Ws 148/19 -).

    Eine Kosten- und Auslagenentscheidung ist nicht veranlasst, weil es sich hier um ein unselbständiges Zwischenverfahren handelt und für den Rechtsmittelerfolg erst die verfahrensabschließende Sachentscheidung maßgebend ist (§ 464 Abs. 1, Abs. 2 StPO; vgl. Senat, Beschluss vom 6. November 2020, a. a. O., Rn. 30).

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