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   KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07   

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https://dejure.org/2009,26052
KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07 (https://dejure.org/2009,26052)
KG, Entscheidung vom 10.03.2009 - 1 AR 1833/07 (https://dejure.org/2009,26052)
KG, Entscheidung vom 10. März 2009 - 1 AR 1833/07 (https://dejure.org/2009,26052)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 120/99
    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07
    a) Richtig ist zwar, daß das Landgericht in seinem freisprechenden Urteil vom 4. Juli 2006 die von Amts wegen zu treffende Entscheidung über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1999, 2830) nicht vollständig getroffen hat, obwohl dies möglich gewesen wäre.

    Dies soll auch dann gelten, wenn die Entscheidung über die Entschädigung vollständig unterblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2006, 1826; OLG Stuttgart NStZ 2001, 496; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 159 und NJW 1999, 2830).

    Auch die übrigen Argumente der herrschenden Meinung, die eine Nachholung der Entscheidung entgegen dem Wortlaut zulassen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1999, 2830, 2831), überzeugen nicht, zumal da Ausnahmeregelungen wie § 8 Abs. 1 Satz 2 StrEG eng auszulegen sind (vgl. OLG München AnwBl 1998, 51).

    Zum anderen ist auch gegen ein gesetzeswidriges Unterlassen die sofortige Beschwerde zulässig (vgl. BVerfG, Beschluß vom 27. Januar 1999 - BvR 609/96 - juris; OLG Düsseldorf NJW 1999, 2830).

  • OLG Stuttgart, 24.04.2001 - 2 Ws 61/01

    Eröffnung des Hauptverfahrens; Entschädigungsansprüche; Sofortige Beschwerde;

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07
    Dies soll auch dann gelten, wenn die Entscheidung über die Entschädigung vollständig unterblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2006, 1826; OLG Stuttgart NStZ 2001, 496; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 159 und NJW 1999, 2830).

    c) Auch die Argumentation, daß im Schweigen des Urteils keine Versagung der Entschädigung liegt (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2001, 496) und nur dann gegen ein Unterlassen eine sofortige Beschwerde zulässig ist, wenn hierin eine endgültige Ablehnung liegt, überzeugt nicht.

  • OLG München, 03.12.1996 - 2 Ws 536/96
    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07
    Der Senat ist mit dem OLG München (vgl. OLG München AnwBl 1998, 50) der Auffassung, daß die Ergänzung der Entschädigungsentscheidung auch bei versehentlichem - auch teilweisem -Unterlassen nur mit der sofortigen Beschwerde nach § 8 Abs. 3 Satz 1 StrEG bewirkt werden kann.

    Der Senat ist daher mit dem OLG München (vgl. OLG München AnwBl 1998, 50), der Auffassung, daß die Ergänzung der Entschädigungsentscheidung auch bei versehentlichem - auch teilweisem -Unterlassen nur mit der sofortigen Beschwerde nach § 8 Abs. 3 Satz 1 StrEG angefochten werden kann.

  • BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87

    Entschädigung eines Zeugen wegen zu Unrecht erlittener Erzwingungshaft

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07
    Der Beschwerdeführer ist als Eigentümer eines beschlagnahmten Gegenstandes, gegen den sich der die Beschlagnahme anordnende Beschluß nicht gerichtet hat, ein Dritter, dem Ansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) nicht zustehen (vgl. BGH NJW 1990, 397; OLG Hamm wistra 2006, 359; OLG Nürnberg NStZ-RR 2003, 62, 63; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 320; OLG Celle NdsRpfl 1986, 38, 48; KG NJW 1978, 2406), auch dann, wenn er - wie hier - Mitbeschuldigter ist (vgl. OLG Hamburg MDR 1994, 310, 311; Meyer StrEG 7. Aufl. § 2 Rdn. 15, vor § 1 Rdn. 50 ff; Kunz StrEG 3. Aufl. Einl. Rdn. 41).

    übertragbar auf den Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit mit denen eines Dritten, der von rechtswidrigen Maßnahmen in einem gegen einen anderen gerichteten Strafverfahren betroffen wird (vgl. BGH NJW 1990, 397, 398; LG Freiburg NJW 1990, 399, 400).

  • OLG Nürnberg, 26.08.2002 - 4 W 2125/02

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, Drittschaden

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07
    Der Beschwerdeführer ist als Eigentümer eines beschlagnahmten Gegenstandes, gegen den sich der die Beschlagnahme anordnende Beschluß nicht gerichtet hat, ein Dritter, dem Ansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) nicht zustehen (vgl. BGH NJW 1990, 397; OLG Hamm wistra 2006, 359; OLG Nürnberg NStZ-RR 2003, 62, 63; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 320; OLG Celle NdsRpfl 1986, 38, 48; KG NJW 1978, 2406), auch dann, wenn er - wie hier - Mitbeschuldigter ist (vgl. OLG Hamburg MDR 1994, 310, 311; Meyer StrEG 7. Aufl. § 2 Rdn. 15, vor § 1 Rdn. 50 ff; Kunz StrEG 3. Aufl. Einl. Rdn. 41).

    Das gewollte Auseinanderfallen von Eigentum und Haltereigenschaft kann ebenso wie die Schaffung unterschiedlicher Rechtspersönlichkeiten bei der Einmanngesellschaft mbH und der damit einhergehenden Doppelfunktion des Gesellschafters als Privatmann und als Organ der Gesellschaft rechtliche Vorteile bieten, weswegen es von den Beteiligten - so auch hier - als rechtliche Gestaltungsalternative gewählt wird (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 2003, 62, 63).

  • OLG Hamburg, 13.01.1994 - 2 Ws 620/93
    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07
    Der Beschwerdeführer ist als Eigentümer eines beschlagnahmten Gegenstandes, gegen den sich der die Beschlagnahme anordnende Beschluß nicht gerichtet hat, ein Dritter, dem Ansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) nicht zustehen (vgl. BGH NJW 1990, 397; OLG Hamm wistra 2006, 359; OLG Nürnberg NStZ-RR 2003, 62, 63; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 320; OLG Celle NdsRpfl 1986, 38, 48; KG NJW 1978, 2406), auch dann, wenn er - wie hier - Mitbeschuldigter ist (vgl. OLG Hamburg MDR 1994, 310, 311; Meyer StrEG 7. Aufl. § 2 Rdn. 15, vor § 1 Rdn. 50 ff; Kunz StrEG 3. Aufl. Einl. Rdn. 41).

    Denn sachgerecht ist die Anwendung des StrEG nur auf denjenigen Beschuldigten oder Angeklagten, gegen den die konkrete Strafverfolgungsmaßnahme gerichtet war (vgl. OLG Hamburg MDR 1994, 310, 311; Kunz aaO Einl. 41).

  • OLG Nürnberg, 15.11.2005 - 1 Ws 1152/05

    Anfechtbarkeit des Unterlassen der gebotenen Entscheidung über die Verpflichtung

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07
    Dies soll auch dann gelten, wenn die Entscheidung über die Entschädigung vollständig unterblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2006, 1826; OLG Stuttgart NStZ 2001, 496; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 159 und NJW 1999, 2830).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2000 - 1 Ws 532/00

    Entschädigungsregelung in freisprechendem Urteil - sofortige Beschwerde

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07
    Dies soll auch dann gelten, wenn die Entscheidung über die Entschädigung vollständig unterblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2006, 1826; OLG Stuttgart NStZ 2001, 496; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 159 und NJW 1999, 2830).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.1997 - 2 Ss 42/97
    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07
    Auch die übrigen Argumente der herrschenden Meinung, die eine Nachholung der Entscheidung entgegen dem Wortlaut zulassen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1999, 2830, 2831), überzeugen nicht, zumal da Ausnahmeregelungen wie § 8 Abs. 1 Satz 2 StrEG eng auszulegen sind (vgl. OLG München AnwBl 1998, 51).
  • KG, 08.12.1998 - 5 Ws 645/98

    Strafprozeßrec hat: Umdeutung eines Entschädigungsantrags in eine sofortige

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07
    Das Kammergericht hat diese Frage bislang offengelassen (vgl. KG, Beschluß vom 25. November 2002 - 3 Ws 296/02 - Senat, Beschluß vom 8. Dezember 1998 - 5 Ws 645/98 - wohl gegen die h. M. KG NJW 2008, 94).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.1973 - 3 Ws 124/73
  • OLG Hamm, 21.03.2006 - 3 Ws 102/06

    Einstellung des Verfahrens; Kostenentscheidung; Auferlegung der Kosten auf die

  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 3 Ws 737/02

    Strafverfolgungsentschädigung: Entschädigungsanspruch einer durch eine

  • LG Freiburg, 04.09.1989 - IV AR 26/89
  • OLG Celle, 18.11.1985 - 7 WLw 39/85

    Verpflichtung zur Auskunft über die Valutierung von Grundstücksbelastungen;

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