(1) 1Über die Verpflichtung zur Entschädigung entscheidet das Gericht in dem Urteil oder in dem Beschluß, der das Verfahren abschließt. 2Ist die Entscheidung in der Hauptverhandlung nicht möglich, so entscheidet das Gericht nach Anhörung der Beteiligten außerhalb der Hauptverhandlung durch Beschluß.
(2) Die Entscheidung muß die Art und gegebenenfalls den Zeitraum der Strafverfolgungsmaßnahme bezeichnen, für die Entschädigung zugesprochen wird.
(3) 1Gegen die Entscheidung über die Entschädigungspflicht ist auch im Falle der Unanfechtbarkeit der das Verfahren abschließenden Entscheidung die sofortige Beschwerde nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung zulässig. 2§ 464 Abs. 3 Satz 2 und 3 der Strafprozeßordnung ist entsprechend anzuwenden.
maßnahmen § 3Entschädigung bei Einstellung nach Ermessensvorschrift § 4Entschädigung nach Billigkeit § 5Ausschluß der Entschädigung § 6Versagung der Entschädigung § 7Umfang des Entschädigungs-
anspruchs § 8Entscheidung des Strafgerichts § 9Verfahren nach Einstellung durch die Staatsanwaltschaft § 10Anmeldung des Anspruchs; Frist § 11Ersatzanspruch des kraft Gesetzes Unterhalts-
berechtigten § 12Ausschluß der Geltendmachung der Entschädigung § 13Rechtsweg; Beschränkung der Übertragbarkeit § 14Nachträgliche Strafverfolgung § 15Ersatzpflichtige Kasse § 16Übergangs-
vorschriften § 16aEntschädigung für die Folgen einer rechtskräftigen Verurteilung, einer freiheitsentziehenden oder anderen vorläufigen Strafverfolgungs-
maßnahme in der Deutschen Demokratischen Republik § 17(weggefallen) § 18(weggefallen) § 19(weggefallen) § 20(weggefallen) § 21(weggefallen)
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 8 StrEG
568 Entscheidungen zu § 8 StrEG in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 14.02.2023 - 5 Ws 11/23
Keine nachträgliche Entschädigungsleistung nach Abschluss der gerichtlichen ...
- KG, 06.02.2019 - 4 Ws 1/19
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Ablehnung der Unterbringung im ...
- OLG Köln, 01.08.2023 - 2 Ws 654/22
Entschädigung nach StrEG wegen Freiheitsentzug; Entschädigung wegen Schaden durch ...
- BGH, 14.05.2024 - 3 StR 88/24
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (modus operandi falsche Polizeibeamte); gewerbsmäßige ...
- BGH, 29.05.2024 - 3 StR 507/22
Fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen; ...
- KG, 07.03.2011 - 4 Ws 25/11
Strafverfolgungsentschädigung: Adressierung eines Rechtsmittels an ein ...
- OLG Hamm, 22.04.2021 - 4 Ws 39/21
Grobe Fahrlässigkeit; Entschädigung; Ausschluss; Kausalität; ...
- OLG Brandenburg, 17.02.2025 - 1 Ws 67/24
Nachholung einer versehentlich unterlassenen Entschädigungsanordnung in einem ...
- OLG Oldenburg, 20.08.2025 - 1 Ws 269/25
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen wegen verbüßter Strafhaft vor dem ...
- OLG Hamm, 04.12.2025 - 2 OAus 237/25
Entschädigungszahlung für Strafverfolgungsmaßnahmen; Feststellung der ...
Querverweise
Auf § 8 StrEG verweisen folgende Vorschriften:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Entschädigung für Verfolgungsmaßnahmen
- § 110
Redaktionelle Querverweise zu § 8 StrEG:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichtliche Entscheidungen
- § 35a S. 1 (Rechtsmittelbelehrung) (zu § 8 III 1)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 267 V (Urteilsgründe)
- Rechtsmittel
- Beschwerde
- § 311 (Sofortige Beschwerde) (zu § 8 III 1)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Gerichtsverfassung
- Verwaltungsrechtsweg und Zuständigkeit
- § 40 I 1 [Verwaltungsrechtsweg]