(1) 1Ist die Entschädigungspflicht der Staatskasse rechtskräftig festgestellt, so ist der Anspruch auf Entschädigung innerhalb von sechs Monaten bei der Staatsanwaltschaft geltend zu machen, welche die Ermittlungen im ersten Rechtszug zuletzt geführt hat. 2Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Berechtigte es schuldhaft versäumt hat, ihn innerhalb der Frist zu stellen. 3Die Staatsanwaltschaft hat den Berechtigten über sein Antragsrecht und die Frist zu belehren. 4Die Frist beginnt mit der Zustellung der Belehrung.
(2) 1Über den Antrag entscheidet die Landesjustizverwaltung. 2Eine Ausfertigung der Entscheidung ist dem Antragsteller nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung zuzustellen.
maßnahmen § 3Entschädigung bei Einstellung nach Ermessensvorschrift § 4Entschädigung nach Billigkeit § 5Ausschluß der Entschädigung § 6Versagung der Entschädigung § 7Umfang des Entschädigungs-
anspruchs § 8Entscheidung des Strafgerichts § 9Verfahren nach Einstellung durch die Staatsanwaltschaft § 10Anmeldung des Anspruchs; Frist § 11Ersatzanspruch des kraft Gesetzes Unterhalts-
berechtigten § 12Ausschluß der Geltendmachung der Entschädigung § 13Rechtsweg; Beschränkung der Übertragbarkeit § 14Nachträgliche Strafverfolgung § 15Ersatzpflichtige Kasse § 16Übergangs-
vorschriften § 16aEntschädigung für die Folgen einer rechtskräftigen Verurteilung, einer freiheitsentziehenden oder anderen vorläufigen Strafverfolgungs-
maßnahme in der Deutschen Demokratischen Republik § 17(weggefallen) § 18(weggefallen) § 19(weggefallen) § 20(weggefallen) § 21(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 10 StrEG
109 Entscheidungen zu § 10 StrEG in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 01.10.2020 - 6 VA 28/20
Gerichtszuständigkeit bei Entschädigungsanspruch als Folge einer erlittenen ...
- OLG Dresden, 15.08.2018 - 1 W 694/18
Beiordnung eines Rechtsanwalts in Entschädigungsverfahren nach § 10 StrEG
- OLG Bremen, 27.11.2017 - 1 VAs 6/17
Anfechtung einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Herausgabe ...
- BGH, 16.07.2009 - III ZR 298/08
Verteidigungsauslagen für Tätigkeiten gegen die Strafverfolgungsmaßnahme und für ...
- OLG Brandenburg, 16.03.2023 - 10 U 120/22
Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Motorrad; StrEG -Entschädigung bei ...
- OLG Hamm, 29.01.2021 - 11 U 41/20
Zulässigkeit einer Feststellungsklage unabhängig von Anspruchsgrundlagen
- BGH, 07.11.2019 - III ZR 17/19
Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens: ...
- OLG Jena, 27.06.2000 - 3 U 849/99
Entschädigung wegen nicht ausgeübter Tierhaltung aufgrund eines gerichtlich ...
- BGH, 13.09.2018 - III ZR 339/17
Anspruch eines von einem rechtmäßigen Sicherungsarrest nach der ...
- OLG Schleswig, 25.06.2019 - 11 U 3/19
Berufung im Verfahren auf Strafverfolgungsentschädigung: Behandlung eines formlos ...
Querverweise
Auf § 10 StrEG verweisen folgende Vorschriften:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Entschädigung für Verfolgungsmaßnahmen
- § 110