(1) Wer durch eine strafgerichtliche Verurteilung einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit die Verurteilung im Wiederaufnahmeverfahren oder sonst, nachdem sie rechtskräftig geworden ist, in einem Strafverfahren fortfällt oder gemildert wird.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn ohne Verurteilung eine Maßregel der Besserung und Sicherung oder eine Nebenfolge angeordnet worden ist.
maßnahmen § 3Entschädigung bei Einstellung nach Ermessensvorschrift § 4Entschädigung nach Billigkeit § 5Ausschluß der Entschädigung § 6Versagung der Entschädigung § 7Umfang des Entschädigungs-
anspruchs § 8Entscheidung des Strafgerichts § 9Verfahren nach Einstellung durch die Staatsanwaltschaft § 10Anmeldung des Anspruchs; Frist § 11Ersatzanspruch des kraft Gesetzes Unterhalts-
berechtigten § 12Ausschluß der Geltendmachung der Entschädigung § 13Rechtsweg; Beschränkung der Übertragbarkeit § 14Nachträgliche Strafverfolgung § 15Ersatzpflichtige Kasse § 16Übergangs-
vorschriften § 16aEntschädigung für die Folgen einer rechtskräftigen Verurteilung, einer freiheitsentziehenden oder anderen vorläufigen Strafverfolgungs-
maßnahme in der Deutschen Demokratischen Republik § 17(weggefallen) § 18(weggefallen) § 19(weggefallen) § 20(weggefallen) § 21(weggefallen)
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 1 StrEG
144 Entscheidungen zu § 1 StrEG in unserer Datenbank:
- OLG Oldenburg, 20.08.2025 - 1 Ws 269/25
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen wegen verbüßter Strafhaft vor dem ...
- LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2024 - 18 Qs 15/24
Keine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für ...
- BGH, 17.06.2025 - 4 StR 171/25
Einstellung des Verfahrens (Tod des Angeklagten); Kostenentscheidung (Tod des ...
- OLG Bamberg, 09.02.2026 - 4 U 16/25
Falsche Verdächtigung durch die Äußerung eines Tatverdachts als Zeuge, ...
- BGH, 29.05.2024 - 3 StR 507/22
Fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen; ...
- OLG Hamm, 23.04.2024 - 3 Ws 132/24
Erledigung der Vollstreckungsmaßnahme der Unternbringung des Verurteilten in ein ...
- OLG Brandenburg, 17.02.2025 - 1 Ws 67/24
Nachholung einer versehentlich unterlassenen Entschädigungsanordnung in einem ...
- LG Karlsruhe, 23.10.2023 - 11 O 19/23
Versagung der Strafhaftentschädigung bei bloßer Teilvollstreckung zwischen ...
- BGH, 16.12.2020 - 2 ARs 238/20
Unanfechtbarkeit von Entscheidungen des Oberlandesgerichts im ...
- OLG Karlsruhe, 01.10.2020 - 6 VA 28/20
Gerichtszuständigkeit bei Entschädigungsanspruch als Folge einer erlittenen ...
Querverweise
Auf § 1 StrEG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
- § 16a (Entschädigung für die Folgen einer rechtskräftigen Verurteilung, einer freiheitsentziehenden oder anderen vorläufigen Strafverfolgungsmaßnahme in der Deutschen Demokratischen Republik)
Redaktionelle Querverweise zu § 1 StrEG:
- Europäische Menschenrechtskonvention (MRK)
- Rechte und Freiheiten
- Art. 5 V (Recht auf Freiheit und Sicherheit) (zu §§ 1 ff)