(1) 1Gegen die Entscheidung über den Entschädigungsanspruch ist der Rechtsweg gegeben. 2Die Klage ist innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Entscheidung zu erheben. 3Für die Ansprüche auf Entschädigung sind die Zivilkammern der Landgerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständig.
(2) Bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag ist der Anspruch nicht übertragbar.
maßnahmen § 3Entschädigung bei Einstellung nach Ermessensvorschrift § 4Entschädigung nach Billigkeit § 5Ausschluß der Entschädigung § 6Versagung der Entschädigung § 7Umfang des Entschädigungs-
anspruchs § 8Entscheidung des Strafgerichts § 9Verfahren nach Einstellung durch die Staatsanwaltschaft § 10Anmeldung des Anspruchs; Frist § 11Ersatzanspruch des kraft Gesetzes Unterhalts-
berechtigten § 12Ausschluß der Geltendmachung der Entschädigung § 13Rechtsweg; Beschränkung der Übertragbarkeit § 14Nachträgliche Strafverfolgung § 15Ersatzpflichtige Kasse § 16Übergangs-
vorschriften § 16aEntschädigung für die Folgen einer rechtskräftigen Verurteilung, einer freiheitsentziehenden oder anderen vorläufigen Strafverfolgungs-
maßnahme in der Deutschen Demokratischen Republik § 17(weggefallen) § 18(weggefallen) § 19(weggefallen) § 20(weggefallen) § 21(weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 13 StrEG
139 Entscheidungen zu § 13 StrEG in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 01.10.2020 - 6 VA 28/20
Gerichtszuständigkeit bei Entschädigungsanspruch als Folge einer erlittenen ...
- BGH, 04.09.2025 - III ZR 96/24
6-Monats-Frist für Entschädigungsklage ist prozessuale Ausschlussfrist!
Zum selben Verfahren:
- OLG Nürnberg, 12.07.2024 - 15 EK 2667/22
Prozeßkostenhilfegesuch, Strafvollstreckungskammer, ...
- OLG Nürnberg, 12.07.2024 - 15 EK 2667/22
- BGH, 17.03.2016 - III ZR 200/15
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Wahrung der Klagefrist; ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 12.06.2015 - 9 U 67/14
Entschädigung wegen Strafverfolgungsmaßnahmen: Wahrung der Ausschlussfrist durch ...
- KG, 12.06.2015 - 9 U 67/14
- OLG Brandenburg, 16.03.2023 - 10 U 120/22
Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Motorrad; StrEG -Entschädigung bei ...
- BGH, 29.03.2018 - III ZB 135/17
Geltendmachung eines Strafverfolgungsentschädigungsanspruchs: Vollständige ...
Zum selben Verfahren:
- LG Bamberg, 13.12.2016 - 10 O 548/15
Klagefrist zur Geltendmachung einer Strafentschädigung ist Ausschlussfrist
- OLG Bamberg, 27.02.2017 - 4 U 14/17
Keine demnächstige Zustellung bei nachlässiger Zustellungsverzögerung
- OLG München, 27.02.2017 - 4 U 14/17
Wahrung der Frist gem. § 13 StrEG durch Einreichung eines unvollständigen ...
- LG Bamberg, 13.12.2016 - 10 O 548/15
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 13 StrEG:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren vor dem Einzelrichter
- § 348 II Nr. 2 k) (Originärer Einzelrichter) (zu § 13 I 2)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 71 II
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Gerichtsverfassung
- Verwaltungsrechtsweg und Zuständigkeit
- § 40 I 1 [Verwaltungsrechtsweg] (zu § 13 I 3)