Rechtsprechung
KG, 10.06.2016 - (4) 121 Ss 75/16 (99/16) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Urteilsabsetzungsfrist, Erkrankung des einzigen Berufsrichters
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 275 Abs 1 S 2 Halbs 1 StPO, § 275 Abs 1 S 4 StPO, § 338 Nr 7 StPO
Strafverfahren: Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist bei Erkrankung des einzigen Berufsrichters
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhinderung des einzigen Berufsrichters durch Krankheit an der fristgerechten Urteilsabsetzung; Pflicht zur Urteilsabsetzung nach Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit ohne jede weitere Verzögerung und mit Vorrang vor anderen aufschiebbaren Dienstgeschäften; ...
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einhaltung der Urteilsabsetzungsfrist nach Erkrankung des einzigen Berufsrichters
- rechtsportal.de
StPO § 275 Abs. 1 S. 4; StPO § 338 Nr. 7
Einhaltung der Urteilsabsetzungsfrist nach Erkrankung des einzigen Berufsrichters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wenn der Richter krank wird/war
- strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
Urteilsabsetzungsfrist bei Erkrankung des einzigen Berufsrichters
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.11.2015 - 63 Js 6077/07 Ls Ns (112/11
- KG, 10.06.2016 - (4) 121 Ss 75/16 (99/16)
Papierfundstellen
- StV 2016, 798
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.09.1982 - 1 StR 249/82
Urteilsniederschrift - Vorliegen eines versuchten Raubes - Urteilsgründe - …
Auszug aus KG, 10.06.2016 - 121 Ss 75/16
Dass die Dienstunfähigkeit des (einzigen) Berufsrichters infolge einer plötzlichen Erkrankung einen im Einzelfall nicht voraussehbaren unabwendbaren Umstand im Sinne der Ausnahmevorschrift des § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO darstellt, ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. BGH NStZ 1982, 519; StV 1995, 514; OLG Koblenz StV 2009, 11; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 117; BayObLG … - BGH, 21.06.1995 - 3 StR 215/95
Erkrankung des Berichterstatters - Urteilsabsetzung - Verspätung - Urteil - …
Auszug aus KG, 10.06.2016 - 121 Ss 75/16
Dass die Dienstunfähigkeit des (einzigen) Berufsrichters infolge einer plötzlichen Erkrankung einen im Einzelfall nicht voraussehbaren unabwendbaren Umstand im Sinne der Ausnahmevorschrift des § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO darstellt, ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. BGH NStZ 1982, 519; StV 1995, 514; OLG Koblenz StV 2009, 11; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 117; BayObLG … - OLG Hamm, 10.03.2016 - 3 RVs 19/16
Urteilsabsetzungsfrist; nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand; …
Auszug aus KG, 10.06.2016 - 121 Ss 75/16
Ein längeres Hinausschieben der Urteilsabfassung könnte die Zuverlässigkeit der Erinnerung des Urteilsabfassers beeinträchtigen und damit zu einer schriftlichen Urteilsbegründung führen, die möglicherweise nicht mehr durch die beratenen Entscheidungsgründe gedeckt ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. März 2016 - III-3 RVs 19/16 - [juris] m.w.Nachw.). - OLG Düsseldorf, 17.10.2007 - 5 Ss 160/07
Urteilsabsetzungsfrist
Auszug aus KG, 10.06.2016 - 121 Ss 75/16
Dass die Dienstunfähigkeit des (einzigen) Berufsrichters infolge einer plötzlichen Erkrankung einen im Einzelfall nicht voraussehbaren unabwendbaren Umstand im Sinne der Ausnahmevorschrift des § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO darstellt, ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. BGH NStZ 1982, 519; StV 1995, 514; OLG Koblenz StV 2009, 11; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 117; BayObLG … - BGH, 09.11.2006 - 1 StR 388/06
Urteilsabsetzungsfrist (absoluter Revisionsgrund; zu den Akten bringen des …
Auszug aus KG, 10.06.2016 - 121 Ss 75/16
Für die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge ist es erforderlich, dass die den Mangel begründenden Tatsachen vollständig vorgetragen werden; hierzu gehört auch der Vortrag zu Anhaltspunkten, die nach den konkreten Umständen des Falles gegen das Revisionsvorbringen sprechen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 53 m.w.Nachw.).
- OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 1 Rv 24 Ss 652/17
Strafverfahren: Fristgerechte Urteilsabsetzung nach Wegfall eines …
Die Pflicht des Gerichts, nach Wegfall des Hinderungsgrundes das Urteil schnellstmöglich mit den Gründen versehen und unterschrieben zu den Akten zu bringen, geht allen aufschiebbaren Dienstpflichten vor (vgl.KG Berlin, Beschluss vom 10. Juni 2016 - (4) 121 Ss 75/16 (99/16) -, juris).