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   KG, 10.06.2020 - 24 U 164/19   

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https://dejure.org/2020,33364
KG, 10.06.2020 - 24 U 164/19 (https://dejure.org/2020,33364)
KG, Entscheidung vom 10.06.2020 - 24 U 164/19 (https://dejure.org/2020,33364)
KG, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 24 U 164/19 (https://dejure.org/2020,33364)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 15 Abs 2 S 1 UrhG, § 15 Abs 2 S 2 Nr 3 UrhG, § 15 Abs 3 UrhG, § 20 UrhG, § 20b Abs 1 S 1 UrhG
    Eingriff in Recht zur Kabelweitersendung durch öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke in Seniorenresidenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.09.2015 - I ZR 228/14

    Ramses - GEMA kann von Wohnungseigentümergemeinschaften kein Entgelt für

    Auszug aus KG, 10.06.2020 - 24 U 164/19
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.09.2015 - I ZR 228/14 - Ramses - rechtfertigt keine andere Bewertung.
  • EuGH, 31.05.2016 - C-117/15

    Reha Training

    Auszug aus KG, 10.06.2020 - 24 U 164/19
    Demgemäß ist die Definition der Öffentlichkeit der Wiedergabe in § 15 Abs. 3 UrhG entsprechend den Kriterien des EuGH dahin auszulegen, dass diese eine unbestimmte Zahl möglicher Adressaten und recht viele Personen voraussetzt, die gleichzeitig oder nacheinander Zugang zum Werk haben, und die Wiedergabe für Personen allgemein erfolgt, also nicht auf besondere Personen, die einer privaten Gruppe angehören, beschränkt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 31.05.2016 - C-117/15 - Reha Training/GEMA - Rdn.40ff.; BGH, a.a.O.- Krankenhausradio - Rdn.33f. m.w.N.).
  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 85/17

    Krankenhausradio

    Auszug aus KG, 10.06.2020 - 24 U 164/19
    Denn im Anwendungsbereich des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG sind die Rechte vollständig harmonisiert, sodass das durch diese Vorschrift begründete Schutzniveau durch die Mitgliedsstaaten weder unter- noch überschritten werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 11.01.2018 - I ZR 85/17 - Krankenhausradio - Rdn.22 m.w.N.).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2016 - 218 C 165/16

    Urheberrechtswahrnehmung bei Kabelweitersendung von Rundfunk- und

    Auszug aus KG, 10.06.2020 - 24 U 164/19
    Der von Dustmann/Engels in: Fromm/Nordemann, UrhR, 12.Aufl., § 20 Rdn.18, vertretenen Auffassung, die Entscheidung des BGH - Ramses - müsse auch für Mietwohnanlagen gelten, kann nach alledem nicht gefolgt werden (so zutreffend AG Charlottenburg, Urteil vom 08.09.2016 - 218 C 165/16 - Rdn.51f. nach juris).
  • BGH, 08.02.2024 - I ZR 34/23

    BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur weiteren Klärung des

    Jedenfalls dürfte sich bei der vorzunehmenden wertenden Betrachtung eine aufgrund der Wahrnehmung dieser Möglichkeit zwischen einzelnen Bewohnern entstehende persönliche Verbundenheit lediglich als (willkommene) Begleiterscheinung der Inanspruchnahme des Wohn-, Pflege- und Versorgungsangebots der Beklagten erweisen, ohne dass hierdurch - wie erforderlich (vgl. EuGH, GRUR 2016, 684 [juris Rn. 57] - Reha Training/GEMA) - die Gesamtheit der Bewohner zu einer "privaten Gruppe" würde (vgl. KG, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 24 U 164/19, [juris Rn. 26]; OLG Dresden, GRUR-RR 2023, 149 [juris Rn. 26]).
  • OLG Zweibrücken, 26.01.2023 - 4 U 101/22

    Seniorenwohnheim - Urheberrecht: Weitersendung eines per Satellit empfangenen

    Entgegen der Auffassung des Kammergerichts (Beschluss vom 10.6.2020 - 24 U 164/19, GRUR-RS 2020, 28870 Rn. 17) und des OLG Dresden (Endurteil v. 10.1.2023 - 14 U 1307/22, GRUR-RS 2023, 732 Rn. 24) besteht eine Verbindung der Heimbewohner untereinander auch nicht lediglich über die Mietverträge mit dem Heimbetreiber.

    Wegen der zu der rechtlichen Beurteilung durch den Senat in Widerspruch stehenden Entscheidungen des OLG Dresden (14. Zivilsenat, Endurteil vom 10.01.2023 - 14 U 1307/22, GRUR-RS 2023, 732, beck-online) und des Kammergerichts (24. Zivilsenat, Beschluss vom 10.06.2020 - 24 U 164/19, GRUR-RS 2020, 28870, beck-online) war zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Revision zuzulassen, § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.

  • OLG Dresden, 04.01.2023 - 14 U 1307/22
    Der Begriff der privaten Gruppe setzt dabei eine über den Aufenthalt in der gleichen Einrichtung hinausgehende Gemeinsamkeit voraus (KG, Urt. v. 10.6.2020 - 24 U 164/19).

    Es handelt sich wie beim betreuten Wohnen primär um Mietwohnverhältnisse, zu denen auf die besonderen Bedürfnisse abgestellte Leistungen hinzutreten (KG, Urt. v. 10.6.2020 - 24 U 164/19).

  • OLG Zweibrücken, 16.03.2023 - 4 U 102/22

    Zulässigkeit einer Weitersendung von Sendesignalen durch ein Kabelnetz an die

    Entgegen der Auffassung des Kammergerichts (Beschluss vom 10.6.2020 - 24 U 164/19, GRUR-RS 2020, 28870 Rn. 17) und des OLG Dresden (Endurteil v. 10.1.2023 - 14 U 1307/22, GRUR-RS 2023, 732 Rn. 24) besteht eine Verbindung der Heimbewohner untereinander auch nicht lediglich über die Mietverträge mit dem Heimbetreiber.

    Wegen der zu der rechtlichen Beurteilung durch den Senat in Widerspruch stehenden Entscheidungen des OLG Dresden (14. Zivilsenat, Endurteil vom 10.01.2023 - 14 U 1307/22, GRUR-RS 2023, 732, beck-online) und des Kammergerichts (24. Zivilsenat, Beschluss vom 10.06.2020 - 24 U 164/19, GRUR-RS 2020, 28870, beck-online) war zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Revision zuzulassen, § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.

  • OLG Dresden, 10.01.2023 - 14 U 1307/22

    Vergütungspflichtigkeit der Einspeisung von per Satellit empfangenen Fernseh- und

    Der Begriff der privaten Gruppe setzt dabei eine über den Aufenthalt in der gleichen Einrichtung hinausgehende Gemeinsamkeit voraus (KG, Urt. v. 10.6.2020 - 24 U 164/19).

    Es handelt sich wie beim betreuten Wohnen primär um Mietwohnverhältnisse, zu denen auf die besonderen Bedürfnisse abgestellte Leistungen hinzutreten (KG, Urt. v. 10.6.2020 - 24 U 164/19).

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