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   KG, 10.07.2009 - 7 U 204/08   

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https://dejure.org/2009,5998
KG, 10.07.2009 - 7 U 204/08 (https://dejure.org/2009,5998)
KG, Entscheidung vom 10.07.2009 - 7 U 204/08 (https://dejure.org/2009,5998)
KG, Entscheidung vom 10. Juli 2009 - 7 U 204/08 (https://dejure.org/2009,5998)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 634a Abs. 3; BGB § 638
    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen aus Werkvertrag bei Organisationsmängeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Subunternehmereinsatz ist keine Organisationspflichtverletzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Organisationspflichtverletzung bei Einsatz eigener Leute statt Spezialunternehmens! (IBR 2010, 1110)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 893
  • BauR 2010, 477
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus KG, 10.07.2009 - 7 U 204/08
    Eine der Arglist gleichstehende Obliegenheitsverletzung kann nach der Rechtsprechung des BGH im Grundsatz auch dann vorliegen, wenn ein Unternehmer die Erfüllungsgehilfen, deren er sich zur Erfüllung der Offenbarungspflicht bedient, unsorgfältig aussucht oder ihnen keine ausreichende Möglichkeit gibt, Mängel wahrzunehmen, so dass sie auch nicht in der Lage sind, diese zu offenbaren, was entsprechend auch beim Einsatz eigener Mitarbeiter gelten kann (BGH NJW 2009, 582 m.w.N.).
  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 37/99

    Verjährung des deliktischen Anspruchs bei zunächst nicht vorhersehbaren

    Auszug aus KG, 10.07.2009 - 7 U 204/08
    Die nachträglich bekannt gewordene Ursache für die Mängel war daher aus fachmännischer Sicht voraussehbar und rechtfertigt keine Verlagerung der Kenntnis auf einen späteren Zeitpunkt (vergl. BGH NJW 2000, 861).
  • BGH, 11.10.2007 - VII ZR 99/06

    Organisationspflichten des Werkunternehmers; Zurechnung des

    Auszug aus KG, 10.07.2009 - 7 U 204/08
    Denn der Besteller ist dann so zu stellen, als wäre der Mangel dem Unternehmer bei Ablieferung des Werkes bekannt gewesen (BGH NJW 2008, 145 m.w.N.).
  • BGH, 03.12.1998 - VII ZR 405/97

    Hinreichende Bezeichnung des Mangels in einem Mängelbeseitigungsverlangen

    Auszug aus KG, 10.07.2009 - 7 U 204/08
    Die Ursache dieser Mangelerscheinungen muss dem Auftraggeber nicht bekannt sein (BGH MDR 1999, 417).
  • OLG München, 30.06.2014 - 28 U 4245/13

    Mangel arglistig verschwiegen: Ab wann läuft die Verjährung etwaiger

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei es ausreichend, dass der Besteller eines Werks das Symptom, hier die fehlende Dichtigkeit der Fenster, benenne und Beseitigung fordere (so auch KG, Urteil vom 10.7.2009, 7 U 204/08).
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