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   KG, 11.02.2003 - 15 U 366/01   

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https://dejure.org/2003,11238
KG, 11.02.2003 - 15 U 366/01 (https://dejure.org/2003,11238)
KG, Entscheidung vom 11.02.2003 - 15 U 366/01 (https://dejure.org/2003,11238)
KG, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 15 U 366/01 (https://dejure.org/2003,11238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Getrennte Honorarabrechnung bei mehreren Objekten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HOAI § 22 Abs. 1 § 51 § 52 Abs. 8
    Abrechnung von Ingenieurbauwerken an einem Autobahnabschnitt; Fälligkeit der Schlussrechnung bei späterer Rechnungsänderung

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke: getrennte Abrechnung!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrsanlagenplanung: Honorar für Lärmschutzwälle und Entwässerung ist getrennt abzurechnen! (IBR 2003, 549)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 670
  • NZBau 2004, 620
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.2002 - VII ZR 461/00

    Annahme eines einheitlichen Auftrags bei mehreren Gebäuden bzw. Anlagen

    Auszug aus KG, 11.02.2003 - 15 U 366/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BauR 2002, 817 m. w. N. = MDR 2002, 816 = WM 2002, 1413) soll durch das Trennungsprinzip in § 22 Abs. 1 HOAI erreicht werden, dass ein Architekt, der auf Grund eines Auftrags mehrere Gebäude für einen Vertragspartner plant, bei der Abrechnung nicht schlechter gestellt wird, als wenn er dieselben Leistungen für verschiedene Bauherrn erbringen würde.
  • BGH, 30.03.2000 - VII ZR 213/99

    Architektenhonorar vertragsgemäß abgerechnet?

    Auszug aus KG, 11.02.2003 - 15 U 366/01
    Für die Prüffähigkeit reicht es in diesem Zusammenhang aus, wenn der Auftraggeber aus den vorgelegten Unterlagen alle Angaben entnehmen kann, die er zur Beurteilung der Frage benötigt, ob das geltend gemachte Honorar den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend abgerechnet worden ist (vgl. BGH BauR 2000, 1216).
  • OLG München, 16.01.1990 - 9 U 4275/89

    Architektenhonorar bei vorzeitiger Kündigung

    Auszug aus KG, 11.02.2003 - 15 U 366/01
    Daraus lässt sich als Maßstab für die Beurteilung der Einheitlichkeit ableiten, dass mehrere Gebäude dann vorliegen, wenn diese verschiedenen Funktionen zu dienen bestimmt sind und sie vor allem unter Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit je für sich genommen betrieben werden könnten (BGH a. a. O.; OLG Hamm, NJW-RR 1990, 522; OLG München, BauR 1991, 650; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 535).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.1995 - 22 U 3/95

    Architektenhonorar bei Auftrag für mehrere Gebäude; Fälligkeit des Honorars

    Auszug aus KG, 11.02.2003 - 15 U 366/01
    Daraus lässt sich als Maßstab für die Beurteilung der Einheitlichkeit ableiten, dass mehrere Gebäude dann vorliegen, wenn diese verschiedenen Funktionen zu dienen bestimmt sind und sie vor allem unter Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit je für sich genommen betrieben werden könnten (BGH a. a. O.; OLG Hamm, NJW-RR 1990, 522; OLG München, BauR 1991, 650; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 535).
  • OLG München, 15.09.2004 - 27 U 938/99

    Kumulierte oder getrennte Honorarabrechnung?

    Diesbezüglich hat das Kammergericht in einer Entscheidung vom 11.2.2003 - 15 U 366/01 (IBR 2003, 549) für eine aus Abwasserentsorgungsanlagen, Lärmschutzwällen und Fahrbahnen bestehende Verkehrsanlage die Auffassung vertreten, dass die Planungsleistungen für diese einzelnen Teile selbständig abrechnungsfähig seien und der Umstand, dass diese einzelnen Objekte aufeinander abgestimmt seien und einem übergeordneten Zweck dienen, diesen Abrechnungsmodus Nicht ausschließe.
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