Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Teil 4 - Fachplanung (§§ 49 - 56) |
Abschnitt 1 - Tragwerksplanung (§§ 49 - 52) |
(1) Die Grundleistungen der Tragwerksplanung sind für Gebäude und zugehörige bauliche Anlagen sowie für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nummer 1 bis 5 in den Leistungsphasen 1 bis 6 sowie für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nummer 6 und 7 in den Leistungsphasen 2 bis 6 zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 52 bewertet:
(2) Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1 mit 30 Prozent der Honorare des § 52 zu bewerten
1. | im Stahlbetonbau, sofern keine Schalpläne in Auftrag gegeben werden, | |
2. | im Holzbau mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad. |
(3) Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1 mit 20 Prozent der Honorare des § 52 zu bewerten, sofern nur Schalpläne in Auftrag gegeben werden.
(4) Bei sehr enger Bewehrung kann die Bewertung der Leistungsphase 5 um bis zu 4 Prozent erhöht werden.
(5) 1Anlage 14 Nummer 14.1 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase und enthält Beispiele für Besondere Leistungen. 2Für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nummer 6 und 7 sind die Grundleistungen der Tragwerksplanung zur Leistungsphase 1 im Leistungsbild der Ingenieurbauwerke gemäß § 43 enthalten.
Rechtsprechung zu § 51 HOAI
28 Entscheidungen zu § 51 HOAI in unserer Datenbank:
- BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23
Lange Vertragsbindung und niedrige Maximalstundensätze als unzumutbare ...
- BayObLG, 20.01.2023 - Verg 17/22
Mehrstufiges Vergabeverfahren: Zulässigkeit eines Losentscheids im ...
Zum selben Verfahren:
- BayObLG, 08.02.2023 - Verg 17/22
Leistungsphase 1 muss nicht mit ausgeschrieben werden!
- BayObLG, 08.03.2023 - Verg 17/22
Vergabeverfahren: Zulässigkeit der Nichtausschreibung der Leistungsphase 1 des § ...
- BayObLG, 26.05.2023 - Verg 17/22
Vergabeverfahren: Erstattung von Rechtsanwaltskosten des Auftraggebers im ...
- BayObLG, 08.02.2023 - Verg 17/22
- OLG Stuttgart, 30.09.2019 - 10 U 107/19
Innenausgleich zwischen Gesamtschuldnern wegen Rissen im Bauwerk
- VK Berlin, 12.11.2019 - VK-B2-29/19
Auftraggeber muss für einheitliche Bewertung der Bewerbungen sorgen!
- OLG Naumburg, 26.03.2019 - 12 U 109/18
Architektenhaftung: Umfang der Prüfungspflichten eines als "Bauoberleitung" ...
- KG, 01.09.2014 - Verg 18/13
Vergabeverfahren: Ausschreibung auf der Grundlage der HOAI 2009 und Beauftragung ...
- OLG München, 24.06.2016 - 9 U 3471/09
Aufträge über Gebäude und selbstständiges Ingenieurbauwerk sind getrennt ...
Querverweise
Auf § 51 HOAI verweisen folgende Vorschriften:
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
- Fachplanung
- Anlagen
- Anlage 14 ((zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) Grundleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung, Besondere Leistungen, Objektliste)