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KG, 12.02.2020 - (3) 121 Ss 193/19 (3/20) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 69 Abs 2 Nr 2 StGB, § 316 StGB, § 267 StPO
Strafurteil: Begründung einer Entziehung der Fahrerlaubnis bei Regelfall - strafrechtsiegen.de
Begründung der Fahrerlaubnisentziehung bei Regelfall des § 69 Abs. 2 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 69 Abs. 2 ; StPO § 267
Darlegungsanforderungen bei Regelfall nach § 69 Abs. 2 StGB - rechtsportal.de
StGB § 69 Abs. 2 ; StPO § 267
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Entziehung der Fahrerlaubnis in einem Regelfall des § 69 Abs. 2 StGB
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fahrerlaubnisentziehung bei Regelfall des § 69 Abs. 2 StGB
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.10.2019 - 273 Js 472/17 Ns (1/19
- KG, 12.02.2020 - (3) 121 Ss 193/19 (3/20)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96
Begründung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer nicht im …
Auszug aus KG, 12.02.2020 - 121 Ss 193/19
Dies hat zur Folge, dass die sonst erforderliche Gesamtabwägung der für oder gegen die Eignung sprechenden Umstände unterbleiben kann und sich die tatrichterliche Prüfung darauf beschränken kann, ob ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, die der Katalogtat die Indizwirkung nehmen könnten; nur beim Hinzutreten solcher Umstände bedarf die Entziehung der Fahrerlaubnis einer eingehenden Begründung (vgl. BGH VRS 92, 204 mwN).