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   KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08   

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https://dejure.org/2008,5939
KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08 (https://dejure.org/2008,5939)
KG, Entscheidung vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 (https://dejure.org/2008,5939)
KG, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - 6 U 41/08 (https://dejure.org/2008,5939)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstellung des bezugsberechtigten Dritten bei einer zur Sicherung einer Kreditforderung abgeschlossenen Lebensversicherung auf den Todesfall

  • Judicialis

    VVG § 166; ; ALB § 12; ; ALB § 14; ; BGB § 328 Abs. 1; ; BGB § 331 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtstellung des bezugsberechtigten Dritten bei einer zur Sicherung einer Kreditforderung abgeschlossenen Lebensversicherung auf den Todesfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Widerrufenes Bezugsrecht zwecks Kreditsicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1206
  • VersR 209, 1206
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.05.1996 - IV ZR 112/95

    Rechtsfolgen der Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung

    Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1989, 1289 = BGHZ 109, 67; VersR 1993, 553; VersR 1996, 877; VersR 2001, 883; VersR 2002, 218) geht der Wille des Versicherungsnehmers bei entsprechenden Widerrufserklärungen im Rahmen einer Abtretung regelmäßig dahin, seine Rechtsposition und die des bisherigen Bezugsberechtigten nicht vollständig zu beseitigen, sondern nur so weit einzuschränken, wie dies zur Erreichung des Sicherungszwecks erforderlich ist.

    Es handelt sich insoweit um einen Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall nach §§ 328 Abs. 1, 331 Abs. 1 BGB (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1990, 1378 zitiert nach juris Rn. 28 f.; BGH VersR 1996, 877 zitiert nach juris Rn. 13).

  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Eingegangen ist die Erklärung mit dem vollständigen Empfang der technischen Signale durch das Empfangsgerät des Gerichts (vgl. BGH NJW 2006, 2263; 2007, 2045).
  • BGH, 08.05.2007 - VI ZB 74/06

    Eingang einer Berufungsbegründung bei Übermittlung per Telefax

    Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Eingegangen ist die Erklärung mit dem vollständigen Empfang der technischen Signale durch das Empfangsgerät des Gerichts (vgl. BGH NJW 2006, 2263; 2007, 2045).
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 360/99

    Anfechtung der Rückführung eines Kredits vor Kündigung; Anfechtung einer

    Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Eine Kontokorrentabrede allein rechtfertigt eine Kreditrückführung nicht (vgl. BGH NJW 2003, 360).
  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Maßgeblich für die Frage des rechtzeitigen Zugangs eines Faxes ist der Zeitpunkt der Übermittlung der abschließenden, die Unterschrift enthaltenden Seite (vgl. BGH NJW 1994, 2097).
  • BGH, 25.04.2001 - IV ZR 305/00

    Bezugsrecht des Versicherungsnehmers

    Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1989, 1289 = BGHZ 109, 67; VersR 1993, 553; VersR 1996, 877; VersR 2001, 883; VersR 2002, 218) geht der Wille des Versicherungsnehmers bei entsprechenden Widerrufserklärungen im Rahmen einer Abtretung regelmäßig dahin, seine Rechtsposition und die des bisherigen Bezugsberechtigten nicht vollständig zu beseitigen, sondern nur so weit einzuschränken, wie dies zur Erreichung des Sicherungszwecks erforderlich ist.
  • BGH, 12.12.2001 - IV ZR 124/00

    Widerruf der Bezugsberechtigung in einer Abtretungsanzeige

    Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1989, 1289 = BGHZ 109, 67; VersR 1993, 553; VersR 1996, 877; VersR 2001, 883; VersR 2002, 218) geht der Wille des Versicherungsnehmers bei entsprechenden Widerrufserklärungen im Rahmen einer Abtretung regelmäßig dahin, seine Rechtsposition und die des bisherigen Bezugsberechtigten nicht vollständig zu beseitigen, sondern nur so weit einzuschränken, wie dies zur Erreichung des Sicherungszwecks erforderlich ist.
  • BGH, 03.03.1993 - IV ZR 267/91

    Wahrung der Ausschlußfrist bei Eintritt des Versicherungsfalls und

    Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1989, 1289 = BGHZ 109, 67; VersR 1993, 553; VersR 1996, 877; VersR 2001, 883; VersR 2002, 218) geht der Wille des Versicherungsnehmers bei entsprechenden Widerrufserklärungen im Rahmen einer Abtretung regelmäßig dahin, seine Rechtsposition und die des bisherigen Bezugsberechtigten nicht vollständig zu beseitigen, sondern nur so weit einzuschränken, wie dies zur Erreichung des Sicherungszwecks erforderlich ist.
  • BGH, 24.02.1999 - IV ZR 122/98

    Voraussetzungen der Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem

    Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Der Versicherungsschein ist ein qualifiziertes Legitimationspapier i.S.d. §§ 4 Abs. 1 VVG, 808 BGB, 12 Abs. 1 ALB (vgl. BGH VersR 1999, 700).
  • BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 218/88

    Wirksamkeit und Auslegung des formularmäßigen Widerrufs eines Bezugsrechts bei

    Auszug aus KG, 12.12.2008 - 6 U 41/08
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1989, 1289 = BGHZ 109, 67; VersR 1993, 553; VersR 1996, 877; VersR 2001, 883; VersR 2002, 218) geht der Wille des Versicherungsnehmers bei entsprechenden Widerrufserklärungen im Rahmen einer Abtretung regelmäßig dahin, seine Rechtsposition und die des bisherigen Bezugsberechtigten nicht vollständig zu beseitigen, sondern nur so weit einzuschränken, wie dies zur Erreichung des Sicherungszwecks erforderlich ist.
  • OLG Oldenburg, 24.04.1990 - 5 U 106/89

    Erstattung von Lebensversicherungsleistungen eines verstorbenen Steuerberaters;

  • BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 4/09 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - Beitragspflicht

    Die Verwertung durch eine einen Kredit gewährende Bank unterliegt Beschränkungen (vgl BGH, Urteil vom 20.3.1991 - IV ZR 50/90 - ZIP 1991, 573) , dem Sicherungsnehmer steht als Inhaber des Anspruchs in der Regel ein Recht nur in der jeweiligen Höhe seiner gesicherten Forderung zu (vgl KG Berlin, Urteil vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - KGR Berlin 2009, 238 = VersR 209, 1206) .
  • LSG Hessen, 06.02.2014 - L 1 KR 59/13

    Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Leistungen aus einer

    Die Verwertung durch eine einen Kredit gewährende Bank unterliegt Beschränkungen (vgl. BGH, Urteil vom 20.3.1991 - IV ZR 50/90 - ZIP 1991, 573), dem Sicherungsnehmer steht als Inhaber des Anspruchs in der Regel ein Recht nur in der jeweiligen Höhe seiner gesicherten Forderung zu (vgl. KG Berlin, Urteil vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - KGR Berlin 2009, 238 = VersR 209, 1206).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 KR 3975/09
    Die Verwertung durch eine einen Kredit gewährende Bank unterliegt Beschränkungen (vgl. BGH, Urteil vom 20.3.1991 - IV ZR 50/90 - ZIP 1991, 573), dem Sicherungsnehmer steht als Inhaber des Anspruchs in der Regel ein Recht nur in der jeweiligen Höhe seiner gesicherten Forderung zu (vgl. KG Berlin, Urteil vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - KGR Berlin 2009, 238 = VersR 209, 1206).
  • OLG Köln, 13.08.2010 - 20 U 94/09

    Rechtsfolgen des Widerrufs des Bezugsrechts hinsichtlich einer

    Dadurch würden aber Ansprüche des Bezugsberechtigten alleine gegen die Bank begründet; Ansprüche gegen die Versicherung können daraus nicht hergeleitet werden (vgl. KG, VersR 2009, 1206, Tz. 29).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - L 1 KR 225/14
    Die Verwertung durch eine einen Kredit gewährende Bank unterliegt Beschränkungen (vgl BGH, Urteil vom 20.3.1991 - IV ZR 50/90 - ZIP 1991, 573), dem Sicherungsnehmer steht als Inhaber des Anspruchs in der Regel ein Recht nur in der jeweiligen Höhe seiner gesicherten Forderung zu (vgl KG Berlin, Urteil vom 12.12.2008 - 6 U 41/08 - KGR Berlin 2009, 238 = VersR 209, 1206).
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