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   KG, 14.05.2009 - 2 AR 15/09   

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https://dejure.org/2009,15787
KG, 14.05.2009 - 2 AR 15/09 (https://dejure.org/2009,15787)
KG, Entscheidung vom 14.05.2009 - 2 AR 15/09 (https://dejure.org/2009,15787)
KG, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 2 AR 15/09 (https://dejure.org/2009,15787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung einer völlig unvertretbaren Verweisung; Streitwert einer Schmerzensgeldklage

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281 Abs. 2 S. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ZPO § 281 Abs. 2 S. 4
    Bindungswirkung einer völlig unvertretbaren Verweisung; Streitwert einer Schmerzensgeldklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1001
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 29.05.2008 - 2 AR 25/08

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für eine Klage gegen

    Auszug aus KG, 14.05.2009 - 2 AR 15/09
    Ein Verweisungsbeschluss ist u. a. dann nicht bindend gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Entscheidungsgründen oder in einem vorangegangenen gerichtlichen Hinweisschreiben erörtert, dabei aber zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt (Senat in st. Rspr., vgl. nur WM 2008, 1571, KGR 2008, 749).

    Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden Entscheidung, und der willkürlichen Entscheidung ist allerdings u.a. dann überschritten, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Entscheidungsgründen oder in einem vorangegangenen gerichtlichen Hinweisschreiben erörtert, dabei aber zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 25/08, WM 2008, 1571-1572; Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 20/08, KGR 2008, 749-751).

  • BGH, 05.06.1991 - XII ARZ 14/91

    Bestimmung der Gerichtszuständigkeit im Verfahren über der Gewährung von

    Auszug aus KG, 14.05.2009 - 2 AR 15/09
    Dabei ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO auch für den Zuständigkeitsstreit im Prozesskostenhilfeverfahren anzuwenden (BGH, NJW-RR 1991, 1342; BGH, BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Prozesskostenhilfeverfahren 1; Vollkommer in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 36 Rdnr. 2, m.w.N.).

    Nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO bewirkt der Verweisungsbeschluss im Grundsatz bindend die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichtes und die Zuständigkeit des Gerichtes, an das verwiesen wird; dies gilt auch bei einer Verweisung im Prozesskostenhilfeverfahren (ebenso BGH, NJW-RR 1991, 1342; KG, Beschluss vom 13. März 2008, 22 W 17/08).

  • KG, 29.05.2008 - 2 AR 20/08

    Bestimmung des zuständigen Gerichtes: Klage eines geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus KG, 14.05.2009 - 2 AR 15/09
    Ein Verweisungsbeschluss ist u. a. dann nicht bindend gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Entscheidungsgründen oder in einem vorangegangenen gerichtlichen Hinweisschreiben erörtert, dabei aber zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt (Senat in st. Rspr., vgl. nur WM 2008, 1571, KGR 2008, 749).

    Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden Entscheidung, und der willkürlichen Entscheidung ist allerdings u.a. dann überschritten, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Entscheidungsgründen oder in einem vorangegangenen gerichtlichen Hinweisschreiben erörtert, dabei aber zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 25/08, WM 2008, 1571-1572; Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 20/08, KGR 2008, 749-751).

  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus KG, 14.05.2009 - 2 AR 15/09
    Anerkannt ist jedoch, dass die Bindungswirkung ausnahmsweise entfällt, wenn die Verweisung auf Willkür beruht (vgl. nur BGH, NJW 2003, 3201 [3201]; Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 281 Rdnr. 17 m.w.N.).
  • KG, 13.03.2008 - 22 W 17/08

    Zuständigkeitsbestimmung für ein Prozesskostenhilfeverfahren: Reichweite der

    Auszug aus KG, 14.05.2009 - 2 AR 15/09
    Nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO bewirkt der Verweisungsbeschluss im Grundsatz bindend die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichtes und die Zuständigkeit des Gerichtes, an das verwiesen wird; dies gilt auch bei einer Verweisung im Prozesskostenhilfeverfahren (ebenso BGH, NJW-RR 1991, 1342; KG, Beschluss vom 13. März 2008, 22 W 17/08).
  • BGH, 08.04.1987 - IVb ARZ 14/87
    Auszug aus KG, 14.05.2009 - 2 AR 15/09
    Dabei ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO auch für den Zuständigkeitsstreit im Prozesskostenhilfeverfahren anzuwenden (BGH, NJW-RR 1991, 1342; BGH, BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Prozesskostenhilfeverfahren 1; Vollkommer in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 36 Rdnr. 2, m.w.N.).
  • OLG Celle, 09.07.2014 - 4 AR 35/14

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Ein Ausnahmefall in dem vorgenannten Sinn kann insbesondere dann gegeben sein, wenn das verweisende Gericht eine seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011 - X ARZ 109/11, juris Rn. 11), oder aber, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Beschlussgründen erörtert hat, dabei aber zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt ist (vgl. KG, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 2 AR 15/09, juris Rn. 4).
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