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   KG, 14.09.2007 - 2 Ss 148/07 - 3 Ws (B) 405/07   

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https://dejure.org/2007,42033
KG, 14.09.2007 - 2 Ss 148/07 - 3 Ws (B) 405/07 (https://dejure.org/2007,42033)
KG, Entscheidung vom 14.09.2007 - 2 Ss 148/07 - 3 Ws (B) 405/07 (https://dejure.org/2007,42033)
KG, Entscheidung vom 14. September 2007 - 2 Ss 148/07 - 3 Ws (B) 405/07 (https://dejure.org/2007,42033)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassungsbedürftigkeit einer Rechtsbeschwerde bzgl. einer Festsetzung von teils unter der Wertgrenze des § 79 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) liegenden Geldbußen und eines einheitlichen Fahrverbots wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten durch den ...

  • Judicialis

    OWiG § 79 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Tiergarten - 308 OWi 141/07
  • KG, 14.09.2007 - 2 Ss 148/07 - 3 Ws (B) 405/07
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 14.07.1998 - 5 Ss OWi 236/98

    Nur ein Fahrverbot bei tatmehrheitlichen Geschwindigkeitsverstößen

    Auszug aus KG, 14.09.2007 - 3 Ws (B) 405/07
    Da die Anordnung eines einheitlichen Fahrverbotes in den Fällen tatmehrheitlich begangener Zuwiderhandlungen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, in der obergerichtlichen Rechtsprechung für zulässig erachtet wird [vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 6. September 2001 - 2 SsOWi 222/01 - in juris; OLG Düsseldorf VRS 95, 392] und der Senat jedenfalls dann keine rechtlichen Bedenken hat, wenn die Taten - wie hier - während einer einzigen Fahrt begangen worden sind, liegen auch hinsichtlich des abgeurteilten Rotlichtverstoßes die Voraussetzungen des § 79 Abs. 1 Nr. 2 OWiG vor.
  • OLG Schleswig, 06.09.2001 - 2 Ss OWi 222/01
    Auszug aus KG, 14.09.2007 - 3 Ws (B) 405/07
    Da die Anordnung eines einheitlichen Fahrverbotes in den Fällen tatmehrheitlich begangener Zuwiderhandlungen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, in der obergerichtlichen Rechtsprechung für zulässig erachtet wird [vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 6. September 2001 - 2 SsOWi 222/01 - in juris; OLG Düsseldorf VRS 95, 392] und der Senat jedenfalls dann keine rechtlichen Bedenken hat, wenn die Taten - wie hier - während einer einzigen Fahrt begangen worden sind, liegen auch hinsichtlich des abgeurteilten Rotlichtverstoßes die Voraussetzungen des § 79 Abs. 1 Nr. 2 OWiG vor.
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