Rechtsprechung
KG, 14.09.2007 - 2 Ss 148/07 - 3 Ws (B) 405/07 |
Zitiervorschläge
KG, Entscheidung vom 14. September 2007 - 2 Ss 148/07 - 3 Ws (B) 405/07 (https://dejure.org/2007,42033)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,42033) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulassungsbedürftigkeit einer Rechtsbeschwerde bzgl. einer Festsetzung von teils unter der Wertgrenze des § 79 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) liegenden Geldbußen und eines einheitlichen Fahrverbots wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten durch den ...
- Judicialis
OWiG § 79 Abs. 1 Nr. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten - 308 OWi 141/07
- KG, 14.09.2007 - 2 Ss 148/07 - 3 Ws (B) 405/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 14.07.1998 - 5 Ss OWi 236/98
Nur ein Fahrverbot bei tatmehrheitlichen Geschwindigkeitsverstößen
Auszug aus KG, 14.09.2007 - 3 Ws (B) 405/07
Da die Anordnung eines einheitlichen Fahrverbotes in den Fällen tatmehrheitlich begangener Zuwiderhandlungen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, in der obergerichtlichen Rechtsprechung für zulässig erachtet wird [vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 6. September 2001 - 2 SsOWi 222/01 - in juris; OLG Düsseldorf VRS 95, 392] und der Senat jedenfalls dann keine rechtlichen Bedenken hat, wenn die Taten - wie hier - während einer einzigen Fahrt begangen worden sind, liegen auch hinsichtlich des abgeurteilten Rotlichtverstoßes die Voraussetzungen des § 79 Abs. 1 Nr. 2 OWiG vor. - OLG Schleswig, 06.09.2001 - 2 Ss OWi 222/01
Auszug aus KG, 14.09.2007 - 3 Ws (B) 405/07
Da die Anordnung eines einheitlichen Fahrverbotes in den Fällen tatmehrheitlich begangener Zuwiderhandlungen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, in der obergerichtlichen Rechtsprechung für zulässig erachtet wird [vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 6. September 2001 - 2 SsOWi 222/01 - in juris; OLG Düsseldorf VRS 95, 392] und der Senat jedenfalls dann keine rechtlichen Bedenken hat, wenn die Taten - wie hier - während einer einzigen Fahrt begangen worden sind, liegen auch hinsichtlich des abgeurteilten Rotlichtverstoßes die Voraussetzungen des § 79 Abs. 1 Nr. 2 OWiG vor.