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   KG, 14.11.1996 - 1 AR 90/95, 5 Ws 296/95   

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https://dejure.org/1996,7615
KG, 14.11.1996 - 1 AR 90/95, 5 Ws 296/95 (https://dejure.org/1996,7615)
KG, Entscheidung vom 14.11.1996 - 1 AR 90/95, 5 Ws 296/95 (https://dejure.org/1996,7615)
KG, Entscheidung vom 14. November 1996 - 1 AR 90/95, 5 Ws 296/95 (https://dejure.org/1996,7615)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung zum Tode unter Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte wegen Landesverrats durch das Reichskriegsgericht am 17. Dezember 1940; Aufhebung einer Todesverurteilung i.R.d. Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts auf dem Gebiete des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NSStrWG §§ 2, 5, 7; RStGB §§ 89, 90

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 953
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.09.1991 - 9a RV 11/90

    Leistungen nach dem BVG bei Todesurteilen der Militärstrafjustiz während des 2.

    Auszug aus KG, 14.11.1996 - 5 Ws 296/95
    Die hier vertretene Auffassung steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSGE 69, 211 = NJW 1992, 934 ), das in einem Fall, in dem weder das Urteil vorlag, noch die angewandte Strafvorschrift bekannt war (vgl. BUGE 69, 211, 220) zu dem Ergebnis kam, daß angesichts der Gesamtumstände die Rechtswidrigkeit von Todesurteilen der Militärjustiz in der Regel zu vermuten ist.
  • LG Berlin, 01.08.1996 - 517 AR 4/96

    Dietrich Bonhoeffer

    Auszug aus KG, 14.11.1996 - 5 Ws 296/95
    Es soll ermöglichen, daß gerichtliche Entscheidungen aufgehoben werden, die aufgrund fehlerhafter Rechtsvorschriften oder durch fehlerhafte Rechtsanwendung lediglich zum Zwecke der Unterstützung und Aufrechterhaltung des nationalsozialistischen Regimes erlassen wurden (vgl. LG Berlin NJW 1996, 2742, 2743).
  • RG, 13.06.1902 - 2469/02

    Ist bei Festsetzung der Strafe für das versuchte Delikt von einem Strafmaße

    Auszug aus KG, 14.11.1996 - 5 Ws 296/95
    Durch die Begriffsbestimmung des § 87 RStGB wurde die damals nach § 44 Abs. 1 bis 3 StGB für Verbrechen und Vergehen vorgesehene zwingende Strafmilderung (vgl. RGSt 35, 282, 283) umgangen, noch bevor durch § 4 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher vom 5. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2378) auch für den Versuch die Verhängung der für die vollendete Tat vorgesehenen Strafe mit rückwirkender Kraft (§ 5 der Verordnung) für zulässig erklärt wurde (vgl. Schwarz, StGB 9. Aufl., § 44 Anm. 5).
  • KG, 15.04.2003 - 5 Ws 63/02

    Strafverfolgungsentschädigung: Ausschluß einer Entschädigung nach Aufhebung des

    Durch dieses Gesetz sollen gerade solche Fälle behandelt werden, in denen Entscheidungen nicht (mehr) nach den Regeln der StPO, insbesondere des Wiederaufnahmeverfahrens, aufgehoben werden können, es jedoch - außerhalb der StPO - einer Aufhebung oder Milderung bedurfte, um eine möglichst umfassende Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege zu ermöglichen (Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin, Drucks. II/1016 S. 2; KG NJW 1997, 953, 954).
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