Rechtsprechung
   KG, 15.01.2007 - (2/5) 1 Ss 245/06 (57/06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18959
KG, 15.01.2007 - (2/5) 1 Ss 245/06 (57/06) (https://dejure.org/2007,18959)
KG, Entscheidung vom 15.01.2007 - (2/5) 1 Ss 245/06 (57/06) (https://dejure.org/2007,18959)
KG, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - (2/5) 1 Ss 245/06 (57/06) (https://dejure.org/2007,18959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,18959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Straftaten von geringem Gewicht; Beschränkung der Verhängung kurzer Freiheitsstrafen auf eng umgrenzte Ausnahmen; Besondere Anforderungen an die Begründung der Sanktionsentscheidung; Prüfungsreihenfolge bei der naheliegenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; StGB § 47 Abs. 1
    Strafzumessung bei unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln; Unerlässlichkeit einer kurzfristigen Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • KG, 31.05.2006 - 1 Ss 68/06

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung:

    Auszug aus KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06
    a) Dem in § 47 Abs. 1 StGB zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers, bei Straftaten von geringem Gewicht der Geldstrafe den Vorzug zu geben und die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen auf eng umgrenzte Ausnahmen zu beschränken (vgl. BayObLG NJW 1996, 798; KG, Beschlüsse vom 20. November 2006 - (5) 1 Ss 215/06 (36/06) -, 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - bei JURIS und 10. Januar 1994 - (5) 1 Ss 180/93 (40/93) -), ist dadurch Rechnung zu tragen, daß von dieser Ahndungsmöglichkeit äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht wird (vgl. KG, Beschluß vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - bei JURIS; StV 2004, 383; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl., § 47 Rdn. 2, 6 ff.).

    Die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe hat dementsprechend eine umfassende Feststellung und erschöpfende Würdigung aller tat- und täterbezogenen Umstände zur Voraussetzung, die für und gegen die Annahme eines derartigen Ausnahmefalls sprechen (vgl. KG, Beschluß vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - bei JURIS).

    Die Rechtsfolge der kurzen Freiheitsstrafe muß sich daher auch im Hinblick auf das Gewicht der Tat und die Schwere der Tatschuld als gerechtfertigt erweisen (vgl. KG, Beschlüsse vom 20. November 2006 - (5) 1 Ss 215/06 (36/06) - und 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - bei JURIS).

    Sie muß auch erkennen lassen, daß das Gericht sich der Bedeutung des verfassungsrechtlichen Übermaßverbotes bewußt gewesen ist und die besondere Härte der kurzen Freiheitsstrafe im Vergleich zur Geldstrafe in seine Erwägungen einbezogen hat (vgl. KG, Beschluß vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - bei JURIS; StV 2004, 383).

    Zwar steht der Bagatellcharakter einer Tat der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe nach § 47 Abs. 1 StGB nicht ausnahmslos entgegen (vgl. OLG Stuttgart NJW 2006, 1222; 2002, 3188; KG, Beschluß vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) -).

    Derartige täterbezogene Umstände aber sind für sich genommen - das heißt ohne Berücksichtigung des Gewichts der Tat und der Schwere der Tatschuld - ungeeignet, eine kurze Freiheitsstrafe zu rechtfertigen (vgl. KG, Beschluß vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) -).

    Das kann etwa der Fall sein bei Taten, die aus prinzipieller rechtsfeindlicher Gesinnung begangen werden, oder wenn Umstände festgestellt sind, die ausweisen, daß Geldstrafen auf den Täter keine Wirkung entfalten (vgl. KG, Beschluß vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) -).

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

    Auszug aus KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06
    Hier wie im gesamten Bereich der Strafzumessung ist das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit von Tat und Rechtsfolge zu beachten (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; NStZ-RR 1997, 2; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; KG StV 2004, 383).

    Unter diesen Umständen entspricht es wegen der naheliegenden Möglichkeit der Bestimmung der Drogen zum Eigenverbrauch zunächst der Prüfungsreihenfolge, sich mit der Möglichkeit des Absehens von Strafe nach § 29 Abs. 5 BtMG oder einer Einstellung nach § 31 a Abs. 2 BtMG - die allerdings der Zustimmung der Staatsanwaltschaft bedarf - auseinanderzusetzen (vgl. BVerfG NJW 1994, 1577, 1582; BGH StV 1987, 250; Beschluß vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 - bei JURIS; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 374; BayObLG NStZ 1994, 496; KG StV 1997, 640 und Beschluß vom 10. Januar 1994 - (5) 1 Ss 180/93 (40/93) - Körner, a. a. O., § 29 BtMG Rdn. 1111, 1653 f. und § 31 a BtMG Rdn. 39).

    Letzteres kann gerade in Fällen wie dem vorliegenden, in dem der Widerruf einer nicht unerheblichen Freiheitsstrafe droht, gebieten, anstelle einer kurzen Freiheitsstrafe eine Geldstrafe zu verhängen, die zwar ebenfalls die Grundlage für einen Bewährungswiderruf bilden kann (vgl. Senat, Beschluß vom 13. Januar 1993 - 5 Ws 6/93 - seither std. Rspr., zuletzt Beschluß vom 22. November 2006 - 5 Ws 613/06 -), bei geringer Höhe aber regelmäßig nicht zu einem Widerruf führt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 5 Absehen von Strafe 1 = Beschluß vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 - bei JURIS; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825, 1826).

    Soweit ihnen eine indizielle Bedeutung für die Beurteilung der Tatschuld zukommt, können sie zu einer entscheidenden Erhöhung des Stellenwertes der Tat nur dann führen, wenn sie ein die gewöhnlichen Fälle deutlich übertreffendes Ausmaß an Pflichtwidrigkeit belegen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; NStZ-RR 1997, 248).

    Auch ist zu berücksichtigen, daß sich der Angeklagte der Warnwirkung der früheren Verurteilung jedenfalls insoweit nicht entzogen hat, als er keinen Handel getrieben und keine Drogen an Dritte abgegeben hat (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825, 1826; NStZ-RR 1997, 248).

  • KG, 20.11.2006 - 1 Ss 215/06

    Berufung im Strafverfahren wegen eines Betäubungsmitteldelikts: Bindungswirkung

    Auszug aus KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06
    a) Dem in § 47 Abs. 1 StGB zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers, bei Straftaten von geringem Gewicht der Geldstrafe den Vorzug zu geben und die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen auf eng umgrenzte Ausnahmen zu beschränken (vgl. BayObLG NJW 1996, 798; KG, Beschlüsse vom 20. November 2006 - (5) 1 Ss 215/06 (36/06) -, 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - bei JURIS und 10. Januar 1994 - (5) 1 Ss 180/93 (40/93) -), ist dadurch Rechnung zu tragen, daß von dieser Ahndungsmöglichkeit äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht wird (vgl. KG, Beschluß vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - bei JURIS; StV 2004, 383; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl., § 47 Rdn. 2, 6 ff.).

    Die Rechtsfolge der kurzen Freiheitsstrafe muß sich daher auch im Hinblick auf das Gewicht der Tat und die Schwere der Tatschuld als gerechtfertigt erweisen (vgl. KG, Beschlüsse vom 20. November 2006 - (5) 1 Ss 215/06 (36/06) - und 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - bei JURIS).

    Jedenfalls aber hätte bei der Festlegung der Strafart erörtert werden müssen, ob für eine angemessene Sanktionierung nicht die gegenüber der Freiheitsstrafe mildere Geldstrafe ausreicht (vgl. KG, Beschluß vom 20. November 2006 - (5) 1 Ss 215/06 (36/06) -).

    Die Rechtsfolge muß sich jedoch im konkreten Einzelfall auch im Hinblick auf das Gewicht der Tat und die Schwere der Tatschuld als gerechtfertigt erweisen (vgl. KG, Beschluß vom 20. November 2006 - (5) 1 Ss 215/06 (36/06) -), was in den Urteilsgründen nachvollziehbar darzulegen ist.

    Vielmehr spricht das geringe Gewicht der Tat eher gegen eine rechtsverachtende Gesinnung (vgl. KG, Beschluß vom 20. November 2006 - (5) 1 Ss 215/06 (36/06) -).

  • KG, 09.12.2003 - 1 Ss 404/03

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens in der U-Bahn

    Auszug aus KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06
    a) Dem in § 47 Abs. 1 StGB zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers, bei Straftaten von geringem Gewicht der Geldstrafe den Vorzug zu geben und die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen auf eng umgrenzte Ausnahmen zu beschränken (vgl. BayObLG NJW 1996, 798; KG, Beschlüsse vom 20. November 2006 - (5) 1 Ss 215/06 (36/06) -, 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - bei JURIS und 10. Januar 1994 - (5) 1 Ss 180/93 (40/93) -), ist dadurch Rechnung zu tragen, daß von dieser Ahndungsmöglichkeit äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht wird (vgl. KG, Beschluß vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - bei JURIS; StV 2004, 383; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl., § 47 Rdn. 2, 6 ff.).

    Hier wie im gesamten Bereich der Strafzumessung ist das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit von Tat und Rechtsfolge zu beachten (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; NStZ-RR 1997, 2; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; KG StV 2004, 383).

    Sie muß auch erkennen lassen, daß das Gericht sich der Bedeutung des verfassungsrechtlichen Übermaßverbotes bewußt gewesen ist und die besondere Härte der kurzen Freiheitsstrafe im Vergleich zur Geldstrafe in seine Erwägungen einbezogen hat (vgl. KG, Beschluß vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - bei JURIS; StV 2004, 383).

    Ebenso fehlen Feststellungen zu der Entwicklung des Angeklagten nach Begehung der letzten Tat, obwohl diese für die Beurteilung seiner künftigen Lebensführung und damit auch für die Frage, ob die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe unerläßlich ist, von erheblicher Bedeutung sein kann (vgl. KG StV 2004, 383; 1997, 640, 641).

  • BGH, 16.02.1998 - 5 StR 7/98

    Voraussetzungen für einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06
    Unter diesen Umständen entspricht es wegen der naheliegenden Möglichkeit der Bestimmung der Drogen zum Eigenverbrauch zunächst der Prüfungsreihenfolge, sich mit der Möglichkeit des Absehens von Strafe nach § 29 Abs. 5 BtMG oder einer Einstellung nach § 31 a Abs. 2 BtMG - die allerdings der Zustimmung der Staatsanwaltschaft bedarf - auseinanderzusetzen (vgl. BVerfG NJW 1994, 1577, 1582; BGH StV 1987, 250; Beschluß vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 - bei JURIS; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 374; BayObLG NStZ 1994, 496; KG StV 1997, 640 und Beschluß vom 10. Januar 1994 - (5) 1 Ss 180/93 (40/93) - Körner, a. a. O., § 29 BtMG Rdn. 1111, 1653 f. und § 31 a BtMG Rdn. 39).

    Wegen der einschlägigen früheren Verurteilung liegen diese Möglichkeiten aber nicht ausgesprochen nahe (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 - bei JURIS = NStZ-RR 1999, 152).

    Letzteres kann gerade in Fällen wie dem vorliegenden, in dem der Widerruf einer nicht unerheblichen Freiheitsstrafe droht, gebieten, anstelle einer kurzen Freiheitsstrafe eine Geldstrafe zu verhängen, die zwar ebenfalls die Grundlage für einen Bewährungswiderruf bilden kann (vgl. Senat, Beschluß vom 13. Januar 1993 - 5 Ws 6/93 - seither std. Rspr., zuletzt Beschluß vom 22. November 2006 - 5 Ws 613/06 -), bei geringer Höhe aber regelmäßig nicht zu einem Widerruf führt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 5 Absehen von Strafe 1 = Beschluß vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 - bei JURIS; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825, 1826).

  • OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Auszug aus KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06
    Soweit ihnen eine indizielle Bedeutung für die Beurteilung der Tatschuld zukommt, können sie zu einer entscheidenden Erhöhung des Stellenwertes der Tat nur dann führen, wenn sie ein die gewöhnlichen Fälle deutlich übertreffendes Ausmaß an Pflichtwidrigkeit belegen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; NStZ-RR 1997, 248).

    Auch ist zu berücksichtigen, daß sich der Angeklagte der Warnwirkung der früheren Verurteilung jedenfalls insoweit nicht entzogen hat, als er keinen Handel getrieben und keine Drogen an Dritte abgegeben hat (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825, 1826; NStZ-RR 1997, 248).

  • KG, 16.06.1997 - 1 Ss 36/97
    Auszug aus KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06
    Unter diesen Umständen entspricht es wegen der naheliegenden Möglichkeit der Bestimmung der Drogen zum Eigenverbrauch zunächst der Prüfungsreihenfolge, sich mit der Möglichkeit des Absehens von Strafe nach § 29 Abs. 5 BtMG oder einer Einstellung nach § 31 a Abs. 2 BtMG - die allerdings der Zustimmung der Staatsanwaltschaft bedarf - auseinanderzusetzen (vgl. BVerfG NJW 1994, 1577, 1582; BGH StV 1987, 250; Beschluß vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 - bei JURIS; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 374; BayObLG NStZ 1994, 496; KG StV 1997, 640 und Beschluß vom 10. Januar 1994 - (5) 1 Ss 180/93 (40/93) - Körner, a. a. O., § 29 BtMG Rdn. 1111, 1653 f. und § 31 a BtMG Rdn. 39).

    Ebenso fehlen Feststellungen zu der Entwicklung des Angeklagten nach Begehung der letzten Tat, obwohl diese für die Beurteilung seiner künftigen Lebensführung und damit auch für die Frage, ob die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe unerläßlich ist, von erheblicher Bedeutung sein kann (vgl. KG StV 2004, 383; 1997, 640, 641).

  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02

    Ahndung von Bagatelldelikten: Verstoß gegen das Übermaßverbot durch Verhängung

    Auszug aus KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06
    Hier wie im gesamten Bereich der Strafzumessung ist das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit von Tat und Rechtsfolge zu beachten (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; NStZ-RR 1997, 2; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; KG StV 2004, 383).

    Zwar steht der Bagatellcharakter einer Tat der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe nach § 47 Abs. 1 StGB nicht ausnahmslos entgegen (vgl. OLG Stuttgart NJW 2006, 1222; 2002, 3188; KG, Beschluß vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) -).

  • OLG Hamm, 24.06.1998 - 2 Ss 666/98

    Drohender Bewährungswiderruf, lückenhafte Strafzumessungserwägungen, drohender

    Auszug aus KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06
    Unter diesen Umständen entspricht es wegen der naheliegenden Möglichkeit der Bestimmung der Drogen zum Eigenverbrauch zunächst der Prüfungsreihenfolge, sich mit der Möglichkeit des Absehens von Strafe nach § 29 Abs. 5 BtMG oder einer Einstellung nach § 31 a Abs. 2 BtMG - die allerdings der Zustimmung der Staatsanwaltschaft bedarf - auseinanderzusetzen (vgl. BVerfG NJW 1994, 1577, 1582; BGH StV 1987, 250; Beschluß vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 - bei JURIS; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 374; BayObLG NStZ 1994, 496; KG StV 1997, 640 und Beschluß vom 10. Januar 1994 - (5) 1 Ss 180/93 (40/93) - Körner, a. a. O., § 29 BtMG Rdn. 1111, 1653 f. und § 31 a BtMG Rdn. 39).

    Die Strafzumessungserwägungen sind weiterhin insoweit lückenhaft, als sie den wegen der hiesigen Verurteilung drohenden Widerruf der früheren, für eine zweijährige Freiheitsstrafe gewährten Strafaussetzung unberücksichtigt lassen, der nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB in die Gewichtung der hier erkannten Strafe einzustellen ist (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1998, 374; Tröndle/Fischer, § 46 StGB Rdn. 8).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06
    Unter diesen Umständen entspricht es wegen der naheliegenden Möglichkeit der Bestimmung der Drogen zum Eigenverbrauch zunächst der Prüfungsreihenfolge, sich mit der Möglichkeit des Absehens von Strafe nach § 29 Abs. 5 BtMG oder einer Einstellung nach § 31 a Abs. 2 BtMG - die allerdings der Zustimmung der Staatsanwaltschaft bedarf - auseinanderzusetzen (vgl. BVerfG NJW 1994, 1577, 1582; BGH StV 1987, 250; Beschluß vom 16. Februar 1998 - 5 StR 7/98 - bei JURIS; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 374; BayObLG NStZ 1994, 496; KG StV 1997, 640 und Beschluß vom 10. Januar 1994 - (5) 1 Ss 180/93 (40/93) - Körner, a. a. O., § 29 BtMG Rdn. 1111, 1653 f. und § 31 a BtMG Rdn. 39).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

  • OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05

    Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

  • BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80

    Hervorrufen einer Sperrwirkung im Sinne der Rechtskraft eines endgültigen Urteils

  • KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung

  • OLG Düsseldorf, 20.12.1991 - 5 Ss 484/91
  • BGH, 15.09.1985 - 4 StR 454/83

    Betäubungsmittel - Absehen von Strafe - Einschlägige Vorstrafen - Minder

  • BayObLG, 20.06.1994 - 4St RR 66/94

    Übermaßverbot; Einstellung; Verfahren; Absehen; Verfolgung; Cannabispflanzen;

  • KG, 10.09.1998 - 1 Ss 166/98

    Strafprozeßrecht: Darstellung der Vorahndungen im Urteil

  • OLG Düsseldorf, 25.01.1988 - 5 Ss 443/87
  • OLG Koblenz, 22.10.1987 - 1 Ss 417/87

    Bewährung; Strafaussetzung; Strafe

  • BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95
  • OLG Karlsruhe, 10.05.1996 - 1 Ss 42/96
  • OLG Hamm, 13.02.1973 - 3 Ss 1476/72
  • OLG Brandenburg, 04.04.2011 - 53 Ss 25/11

    Revision gegen den Rechtsfolgenausspruch; Strafzumessung bei Bagatelldelikten

    Diese wird den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten und das geringe Gewicht der verfahrensgegenständlichen Tat zu bedenken haben (vgl. KG StRR 2007, 113).
  • OLG München, 22.08.2008 - 4St RR 102/08

    Abweichende Entscheidung des Berufungsgerichts trotz wirksamer

    Hierbei wird zu berücksichtigen sein, dass täterbezogene Umstände wie einschlägige Vorstrafen und Bewährungsversagen für sich genommen, d. h. ohne Berücksichtigung des Gewichts der Tat und der Schwere der Tatschuld, ungeeignet sind, eine kurze Freiheitsstrafe zu rechtfertigen (KG Beschluss vom 15.1.2007 - 1 Ss 245/06 zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht