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   KG, 15.01.2007 - 10 U 267/05   

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https://dejure.org/2007,14324
KG, 15.01.2007 - 10 U 267/05 (https://dejure.org/2007,14324)
KG, Entscheidung vom 15.01.2007 - 10 U 267/05 (https://dejure.org/2007,14324)
KG, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 10 U 267/05 (https://dejure.org/2007,14324)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung von "Ad-hoc-Mitteilungen" unter Berücksichtigung des unternehmerischen Bewertungsspielraums und Ermessensspielraums im Rahmen der Feststellung ihrer inhaltlichen Richtigkeit; Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung durch mit bewusst unwahrem Inhalt ...

  • Judicialis

    BGB § 826

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826
    Auslegung von "Ad-hoc-Mitteilungen" unter Berücksichtigung des unternehmerischen Bewertungs- und Ermessensspielraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus KG, 15.01.2007 - 10 U 267/05
    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung im Sinne des § 826 BGB angenommen, wenn die Mitteilungen vorsätzlich mit bewusst unwahrem Inhalt veröffentlicht wurden (so z.B. BGH -Informatec- NJW 2004, 2668, 2669 und NJW 2004, 2671, 2673; OLG München NZG 2005, 697; vgl. auch LG Kassel NZG 2003, 136, 137 und Spindler, Persönliche Haftung der Organmitglieder für Falschinformationen des kapitalmarktes, WM 2004, 2089, 2091).
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

    Auszug aus KG, 15.01.2007 - 10 U 267/05
    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung im Sinne des § 826 BGB angenommen, wenn die Mitteilungen vorsätzlich mit bewusst unwahrem Inhalt veröffentlicht wurden (so z.B. BGH -Informatec- NJW 2004, 2668, 2669 und NJW 2004, 2671, 2673; OLG München NZG 2005, 697; vgl. auch LG Kassel NZG 2003, 136, 137 und Spindler, Persönliche Haftung der Organmitglieder für Falschinformationen des kapitalmarktes, WM 2004, 2089, 2091).
  • BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03

    Revisionen der Angeklagten im Fall Haffa/EM.TV verworfen

    Auszug aus KG, 15.01.2007 - 10 U 267/05
    Die Ansicht der Klägerin, die Mitteilung vom 13.06.2003 sei wegen der Nichterwähnung möglicher weiterer außerplanmäßiger Abschreibungen im Jahr 2003 nach dem objektiven Empfängerhorizont eines bilanzkundigen Lesers (dies ist der Maßstab für die Auslegung von Ad-hoc-Mitteilungen, vgl. BGH (Strafsenat) -EM.TV- NJW 2005, 445, 449; vgl. auch Schaal a.a.O. Rdnr. 34) dahingehend auszulegen, dass dem Leser tatsächlich positiv mitgeteilt werde, im Jahr 2003 seien keine weiteren außerplanmäßigen Abschreibungen zu erwarten, vermag der Senat nicht zu teilen.
  • BGH, 11.11.1985 - II ZR 109/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung einer

    Auszug aus KG, 15.01.2007 - 10 U 267/05
    Diese Norm stellt aber zu Gunsten potentieller Aktionäre, die ihre Käufe in der Phase der verzögerten Antragstellung gem. § 401 AktG tätigen, kein Schutzgesetz im Sinn des § 823 Abs. 2 BGB dar (vgl. BGH NJW 1986, 837, 839 m.w.N.).
  • LG Kassel, 14.08.2002 - 4 O 46/02
    Auszug aus KG, 15.01.2007 - 10 U 267/05
    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung im Sinne des § 826 BGB angenommen, wenn die Mitteilungen vorsätzlich mit bewusst unwahrem Inhalt veröffentlicht wurden (so z.B. BGH -Informatec- NJW 2004, 2668, 2669 und NJW 2004, 2671, 2673; OLG München NZG 2005, 697; vgl. auch LG Kassel NZG 2003, 136, 137 und Spindler, Persönliche Haftung der Organmitglieder für Falschinformationen des kapitalmarktes, WM 2004, 2089, 2091).
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