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   KG, 15.01.2014 - 1 Ws 17/12   

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https://dejure.org/2014,53851
KG, 15.01.2014 - 1 Ws 17/12 (https://dejure.org/2014,53851)
KG, Entscheidung vom 15.01.2014 - 1 Ws 17/12 (https://dejure.org/2014,53851)
KG, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 1 Ws 17/12 (https://dejure.org/2014,53851)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 17 S 2 JVEG vom 05.05.2004, § 17 S 3 JVEG vom 23.07.2013
    Entschädigung eines teilzeitbeschäftigten ehrenamtlichen Richters (Schöffen): Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Entschädigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 19.12.2013 - 4c Ws 1/13

    Zur Entschädigung einer ehrenamtlichen teilzeitbeschäftigten Richterin für

    Auszug aus KG, 15.01.2014 - 1 Ws 17/12
    Das bedeutet aber nicht, daß er jeden Tag arbeiten muß, um in den Genuß der Entschädigung zu kommen (vgl. OLG München, Beschluß vom 19. Dezember 2013 - 4c Ws 1/13 - und Sächsisches Landessozialgericht, Beschluß vom 15. Februar 2011 - L 6 SF 47/09 ERI - jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 22.04.2008 - 1 Ws 47/07

    Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gegenüber der Rückforderung einer

    Auszug aus KG, 15.01.2014 - 1 Ws 17/12
    Auf den (hilfsweise) erhobenen Einwand des Wegfalls der Bereicherung kann sich der Schöffe nicht berufen, weil nach allgemeiner Rechtsauffassung § 818 Abs. 3 BGB auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch nicht anwendbar ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 1 Ws 38/11 - und 22. April 2008 - 1 Ws 47/07 -).
  • LSG Sachsen, 15.02.2011 - L 6 SF 47/09
    Auszug aus KG, 15.01.2014 - 1 Ws 17/12
    Das bedeutet aber nicht, daß er jeden Tag arbeiten muß, um in den Genuß der Entschädigung zu kommen (vgl. OLG München, Beschluß vom 19. Dezember 2013 - 4c Ws 1/13 - und Sächsisches Landessozialgericht, Beschluß vom 15. Februar 2011 - L 6 SF 47/09 ERI - jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 08.06.2011 - 1 Ws 38/11

    Rückforderung eines Vorschusses auf eine Pauschvergütung eines

    Auszug aus KG, 15.01.2014 - 1 Ws 17/12
    Auf den (hilfsweise) erhobenen Einwand des Wegfalls der Bereicherung kann sich der Schöffe nicht berufen, weil nach allgemeiner Rechtsauffassung § 818 Abs. 3 BGB auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch nicht anwendbar ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 1 Ws 38/11 - und 22. April 2008 - 1 Ws 47/07 -).
  • KG, 06.07.2021 - 19 W 58/21

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht anwaltlichen

    Mangels Vortrags ließ sich auch eine fiktive tägliche Arbeitszeit nicht bestimmen (vgl. dazu KG, Beschluss v. 15.1.2014, 1 Ws 17/12).
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