Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
Abschnitt 4 - Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern (§§ 15 - 18) |
1Ehrenamtliche Richter, die einen eigenen Haushalt für mehrere Personen führen, erhalten neben der Entschädigung nach § 16 eine zusätzliche Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 17 Euro je Stunde, wenn sie nicht erwerbstätig sind oder wenn sie teilzeitbeschäftigt sind und außerhalb ihrer vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit herangezogen werden. 2Ehrenamtliche Richter, die ein Erwerbsersatzeinkommen beziehen, stehen erwerbstätigen ehrenamtlichen Richtern gleich. 3Die Entschädigung von Teilzeitbeschäftigten wird für höchstens zehn Stunden je Tag gewährt abzüglich der Zahl an Stunden, die der vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit entspricht. 4Die Entschädigung wird nicht gewährt, soweit Kosten einer notwendigen Vertretung erstattet werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021) vom 21.12.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2021 | Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021) | 21.12.2020 | |
01.08.2013 | Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz) | 23.07.2013 |
Rechtsprechung zu § 17 JVEG
27 Entscheidungen zu § 17 JVEG in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 18.08.2022 - 13 PS 157/22
Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung; Erwerbsersatzeinkommen; ...
- OLG Frankfurt, 19.04.2018 - 2 Ws 14/18
Entschädigungsanspruch von Schöffen bei Teilzeittätigkeit
- KG, 02.08.2016 - 1 Ws 33/16
Entschädigung eines Schöffen in Strafsachen: Nachteile eines erwerbslosen ...
- LG Frankfurt/Main, 16.01.2018 - 12 KLs 7/17 Js 222652/16
Schöffenentschädigung nach § 17 JVEG
- KG, 16.08.2010 - 1 Ws 135/10
Entschädigung ehrenamtlicher Richter: Anspruch eines Rentenempfängers auf eine ...
- OLG München, 19.12.2013 - 4c Ws 1/13
Zur Entschädigung einer ehrenamtlichen teilzeitbeschäftigten Richterin für ...
- OLG Köln, 29.12.2015 - 2 Ws 797/15
Entschädigung des ehrenamtlichen Richters für Nachteile bei der Huashaltsführung
- KG, 15.01.2014 - 1 Ws 17/12
Entschädigung eines teilzeitbeschäftigten ehrenamtlichen Richters (Schöffen) für ...
- OLG Hamm, 10.01.2019 - 5 Ws 431/18
Entschädigung für Verdienstausfall bei teilzeitbeschäftigten Schöffen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2014 - 14 AR 5/13
Entschädigung eines ehrenamtlichen Richters für die Teilnahme an einer Sitzung
Querverweise
Auf § 17 JVEG verweisen folgende Vorschriften:
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
- Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern
- § 15 (Grundsatz der Entschädigung)