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   KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15   

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https://dejure.org/2016,16985
KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15 (https://dejure.org/2016,16985)
KG, Entscheidung vom 16.06.2016 - 8 U 76/15 (https://dejure.org/2016,16985)
KG, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 8 U 76/15 (https://dejure.org/2016,16985)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 HTürGG vom 16.01.1986, § 2 Abs 1 S 3 HTürGG vom 16.01.1986
    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Zeitlicher Umfang eines Haustürgeschäfts; Widerrufsbelehrung als unzulässige "weitere Erklärung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ursächlichkeit der Haustürsitation für den Abschluss eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Fondsbeitritts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ursächlichkeit der Haustürsitation für den Abschluss eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Fondsbeitritts

  • rechtsportal.de

    Ursächlichkeit der Haustürsitation für den Abschluss eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Fondsbeitritts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2017, 861
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.10.2010 - XI ZR 367/07

    Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Voraussetzungen für die Wertung

    Auszug aus KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15
    Dieser indiziert aber die Ursächlichkeit der Haustürsituation für den späteren Vertragsschluss, wobei diese Indizwirkung für die Kausalität allerdings mit zunehmendem zeitlichen Abstand abnimmt und nach einer gewissen Zeit ganz entfallen kann (BGH Urteile vom 26.10.2010 - XI ZR 367/07, recherchiert in Juris, Rz. 18, vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028 Rn. 17 und vom 13.06.2006 - XI ZR 94/05, WM 2006, 1995 Rn. 15).

    Welcher Zeitraum hierfür erforderlich ist und welche Bedeutung möglicherweise auch anderen Umständen, insbesondere dem nicht erfolgten Widerruf der auf den Fondsbeitritt gerichteten Willenserklärung im Rahmen der Kausalitätsprüfung zukommt, ist eine Frage des konkreten Einzelfalls (BGH Urteile vom 26.10.2010, a.a.O., BGH, vom 09.05.2006 - XI ZR 119/06, recherchiert in Juris, Rz. 15 und vom 24.03.2009, a.a.O.).

  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07

    Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für

    Auszug aus KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15
    Dieser indiziert aber die Ursächlichkeit der Haustürsituation für den späteren Vertragsschluss, wobei diese Indizwirkung für die Kausalität allerdings mit zunehmendem zeitlichen Abstand abnimmt und nach einer gewissen Zeit ganz entfallen kann (BGH Urteile vom 26.10.2010 - XI ZR 367/07, recherchiert in Juris, Rz. 18, vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028 Rn. 17 und vom 13.06.2006 - XI ZR 94/05, WM 2006, 1995 Rn. 15).

    Welcher Zeitraum hierfür erforderlich ist und welche Bedeutung möglicherweise auch anderen Umständen, insbesondere dem nicht erfolgten Widerruf der auf den Fondsbeitritt gerichteten Willenserklärung im Rahmen der Kausalitätsprüfung zukommt, ist eine Frage des konkreten Einzelfalls (BGH Urteile vom 26.10.2010, a.a.O., BGH, vom 09.05.2006 - XI ZR 119/06, recherchiert in Juris, Rz. 15 und vom 24.03.2009, a.a.O.).

  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 202/91

    Empfangsbestätigung - Haustürwiderrufsgesetz - Widerrufsbelehrung; Ausnutzung von

    Auszug aus KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15
    Vielmehr können Ergänzungen, welche die Widerrufsbelehrung in ihrem geboten Inhalt verdeutlichen, insoweit zulässig sein (BGH, Urteil vom 08.07.1993 - I ZR 202/91 -, recherchiert in Juris, Rz. 17f.).
  • OLG Hamm, 02.03.2012 - 20 U 228/11

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss bei abweichender Begründung für die

    Auszug aus KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15
    Nach der Funktion des Verfahrens nach § 522 Abs. 2 ZPO ist eine erneute mündliche Verhandlung vielmehr nur dann geboten, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts auf eine umfassend neue rechtliche Würdigung gestützt wird und diese mit den Parteivertretern im schriftlichen Verfahren nicht sachgerecht erörtert werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 02.03.2012 - I-20 U 228/11, 20 U 228/11, recherchiert in Juris, Rz. 5; Zöller - Heßler, ZPO,31. Auflage 2016, § 522 Rn. 40).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 8 U 144/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Formularmäßig vereinbartes Preiserhöhungsrecht

    Auszug aus KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15
    Denn die zu erwartende Streuung der Finanzierungen bei Bestehen einer bloßen Finanzierungszusage der Bank kommt nur bei größeren Anlagen empirisch zum Tragen, während die Bereitschaft einer Handvoll Erwerber, von der ihnen übermittelten Finanzierungsbereitschaft einer bestimmten Bank Gebrauch zu machen auf Zufall beruhen kann (vgl. Senatsurteil vom 08.10.2015 - 8 U 144/14).
  • OLG Stuttgart, 26.11.1999 - 2 U 147/99

    Angabe einer Postfach-Anschrift auf Widerrrufsbelehrung einer Liefervereinbarung

    Auszug aus KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15
    Für den Regelfall genügt das Datum des Poststempels, um dem Kunden den Nachweis zu ermöglichen, dass er die Widerrufserklärung rechtzeitig aus seinem Herrschaftsbereich weggegeben und einer "Versandanstalt", insbesondere der Post, zur Beförderung übergeben hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 26.11.199 - 2 U 147/99 -, recherchiert in Juris, Rz. 27; Wolf in: Soergel, 12. Auflage, § 2 HausTWG, Rn. 2).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15
    Soweit die Kläger meinen, etwas anderes folge aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08, kann dem nicht gefolgt werden.
  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

    Auszug aus KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15
    Zwar wird die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler, sei es auch nur über einen von ihm benannten besonderen Finanzierungsvermittler, angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (grundlegend BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/05, recherchiert in Juris, Rz 51 f.; ferner etwa BGHZ 186, 96 = NJW-RR 2011, 270, 271 Rz. 12 m.N.).
  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

    Auszug aus KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15
    Dabei genügt es, dass er in eine Lage gebracht worden ist, in der er in seiner Entschließungsfreiheit, den ihm später angebotenen Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen, beeinträchtigt war (BGH, Urteile vom 20.01.2004 - XI ZR 460/02, WM 2004, 521, 522 und vom 08.06.2004 - XI ZR 167/02, WM 2004, 1579, 1581).
  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus KG, 16.06.2016 - 8 U 76/15
    Es reicht für die Widerrufsbelehrung nach § 2 Abs. 1 HausTWG a.F. aber aus, dass die Widerrufsbelehrung zutreffend und unzweideutig das Ereignis benennt, das nach dem Gesetz den Lauf der Frist auslöst (BGH, Urteil vom 27.04.1994 - VIII ZR 223/93, recherchiert in Juris, Rz. 21).
  • BGH, 13.06.2006 - XI ZR 94/05

    Widerruf von Haustürgeschäften nach der Neuregelung des Widerrufs von

  • BGH, 08.06.2004 - XI ZR 167/02

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Haustürgeschäft

  • BGH, 17.12.1992 - I ZR 73/91

    Widerrufsbelehrung - Ausnutzung von Unerfahrenheit; Haustürwiderrufsgesetz -

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