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   KG, 17.10.2008 - 7 U 45/08   

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https://dejure.org/2008,33711
KG, 17.10.2008 - 7 U 45/08 (https://dejure.org/2008,33711)
KG, Entscheidung vom 17.10.2008 - 7 U 45/08 (https://dejure.org/2008,33711)
KG, Entscheidung vom 17. Oktober 2008 - 7 U 45/08 (https://dejure.org/2008,33711)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückforderungsanspruch des NU wegen Zahlung auf Scheinforderung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderungsanspruch des NU gegen den Bauherrn wegen Zahlung auf Scheinforderung! (IBR 2009, 1202)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.09.1989 - IX ZR 180/88

    Zulässigkeit von Alternativanträgen

    Auszug aus KG, 17.10.2008 - 7 U 45/08
    Ohne eine derartige Klarstellung wäre die Klage wegen eines Verstoßes gegen das Bestimmtheitserfordernis (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) unzulässig (vgl. BGH, FamRZ 1990, 37 sowie Musielak/Foerste, ZPO, 6. Aufl., § 260 Rn. 7; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 260 Rn. 6; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., § 260 Rn. 7; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 260 Rn. 5).

    Diese Klarstellung konnte die Klägerin, wie geschehen, auch noch im Berufungsrechtszug erklären (§§ 264 Nr. 1, 525 ZPO sowie BGH, FamRZ 1990, 37 [für die Klarstellung im Revisionsverfahren]).

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

    Auszug aus KG, 17.10.2008 - 7 U 45/08
    Für die Kenntnis genügt im Allgemeinen, dass der Anspruchsinhaber die tatsächlichen Umstände kennt, die seine Forderung als nahe liegend und eine Klage mithin als so aussichtsreich erscheinen lassen, dass ihm die Klageerhebung zugemutet werden kann (vgl. dazu BGH NJW-RR 2005, 1148, 1149; BGH NJW 2007, 830, 833).
  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 130/89

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den

    Auszug aus KG, 17.10.2008 - 7 U 45/08
    Der Dritte (hier: die Klägerin) kann in diesem Fall nach ganz herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung die Leistung unmittelbar beim Scheingläubiger (hier: die Beklagte) kondizieren (BGHZ 113, 62, 69; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 267 Rn. 8; Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 267 Rn. 22 m.w.N.), sofern seine Leistung zumindest auch von dem Willen getragen wird, eine fremde Schuld zu tilgen.
  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Auszug aus KG, 17.10.2008 - 7 U 45/08
    Dabei kommt es nicht nur auf den inneren Willen des Dritten, sondern darauf an, wie der Scheingläubiger sein Verhalten verstehen durfte (BGHZ 137, 89, 95).
  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei

    Auszug aus KG, 17.10.2008 - 7 U 45/08
    Für die Kenntnis genügt im Allgemeinen, dass der Anspruchsinhaber die tatsächlichen Umstände kennt, die seine Forderung als nahe liegend und eine Klage mithin als so aussichtsreich erscheinen lassen, dass ihm die Klageerhebung zugemutet werden kann (vgl. dazu BGH NJW-RR 2005, 1148, 1149; BGH NJW 2007, 830, 833).
  • OLG Brandenburg, 09.05.2007 - 13 U 103/03

    Bauvertrag: Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung von

    Auszug aus KG, 17.10.2008 - 7 U 45/08
    Die von der (hiesigen) Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam eingelegte Berufung wurde vom Oberlandesgericht Brandenburg mit rechtskräftigem Urteil vom 9. Mai 2007 (13 U 103/03) zurückgewiesen.
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