Rechtsprechung
KG, 17.12.2012 - (4) 161 Ss 191/12 (262/12) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Hauptverhandlung, Informationspflicht, Gericht,
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 6 Abs 1 S 1 MRK, § 257 Abs 2 StPO
Strafverfahren: Information von Prozessbeteiligten über die vorläufige Bewertung von Beweismitteln
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze zur Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK; Anforderungen an eine mögliche Pflicht des erkennenden Gerichts zur vorläufigen Bewertung von Beweismitteln in einem Zwischenverfahren auf Antrag der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EMRK Art. 6 Abs. 1; StPO § 257 Abs. 2
Verpflichtung des erkennenden Gerichts zur Information der Prozessbeteiligten über die vorläufige Bewertung von Beweismitteln; In einen Beweisantrag gekleidete Erklärung nach § 257 Abs. 1 StPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Gibt es eine Informationspflicht des Gerichts?
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.05.2012 - 243 Js 260/11 Ns (47/12
- KG, 17.12.2012 - (4) 161 Ss 191/12 (262/12)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 350
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.04.1990 - 5 StR 122/90
Notwendigkeit der Entscheidung über die Ratenzahlung bei Geldstrafen
Auszug aus KG, 17.12.2012 - 161 Ss 191/12
Der Senat kann diese Entscheidung im Revisionsrechtszug nachholen (vgl. BGHR StGB § 42 Zahlungserleichterungen 1, Bewilligung durch Revisionsgericht; Senat, Beschluss vom 20. Mai 2009 - [4] 1 Ss 110/09 [95/09] - jeweils m.w.N.). - BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91
Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten …
Auszug aus KG, 17.12.2012 - 161 Ss 191/12
Die zulässige Rüge hat aber in der Sache keinen Erfolg; die Strafkammer hat es vorliegend nicht verabsäumt, sich mit der im Urkundsbeweis eingeführten Aussage des Zeugen H. im Urteil auseinanderzusetzen, obwohl die Würdigung geboten war (BGHSt 38, 14). - BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97
Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger …
Auszug aus KG, 17.12.2012 - 161 Ss 191/12
bb) Denn das erkennende Gericht ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt verpflichtet, die Prozessbeteiligten in einem "Zwischenverfahren" über die vorläufige Bewertung von Beweismitteln zu informieren; auch durch Antrag oder Erklärung der Prozessbeteiligten kann es dazu grundsätzlich nicht gezwungen werden (vgl. BGHSt 43, 212; NStZ-RR 2008, 180).
- BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
Aufklärungsrüge (Abgrenzung von der Rüge der mangelnden Verwertung eines in die …
Auszug aus KG, 17.12.2012 - 161 Ss 191/12
Mit der Rüge der Verletzung des § 261 StPO kann auch - umgekehrt - die Nichtverwertung von eingeführten Beweismitteln beanstandet werden (BGH, StV 2008, 239; NStZ 2008, 705; NStZ 2009, 404; jeweils m.w.N.). - BGH, 18.06.2008 - 2 StR 485/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (technisches Versagen eines …
Auszug aus KG, 17.12.2012 - 161 Ss 191/12
Mit der Rüge der Verletzung des § 261 StPO kann auch - umgekehrt - die Nichtverwertung von eingeführten Beweismitteln beanstandet werden (BGH, StV 2008, 239; NStZ 2008, 705; NStZ 2009, 404; jeweils m.w.N.). - BGH, 20.02.2008 - 5 StR 564/07
Eingeschränkte Revisibilität beim Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung; …
Auszug aus KG, 17.12.2012 - 161 Ss 191/12
bb) Denn das erkennende Gericht ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt verpflichtet, die Prozessbeteiligten in einem "Zwischenverfahren" über die vorläufige Bewertung von Beweismitteln zu informieren; auch durch Antrag oder Erklärung der Prozessbeteiligten kann es dazu grundsätzlich nicht gezwungen werden (vgl. BGHSt 43, 212; NStZ-RR 2008, 180). - BGH, 11.12.2008 - 4 StR 376/08
Besonders schwere Brandstiftung (konkrete Todesgefahr); gesetzlicher Richter (zu …
Auszug aus KG, 17.12.2012 - 161 Ss 191/12
Mit der Rüge der Verletzung des § 261 StPO kann auch - umgekehrt - die Nichtverwertung von eingeführten Beweismitteln beanstandet werden (BGH, StV 2008, 239; NStZ 2008, 705; NStZ 2009, 404; jeweils m.w.N.).