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   KG, 18.06.2002 - 6 W 82/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12461
KG, 18.06.2002 - 6 W 82/02 (https://dejure.org/2002,12461)
KG, Entscheidung vom 18.06.2002 - 6 W 82/02 (https://dejure.org/2002,12461)
KG, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - 6 W 82/02 (https://dejure.org/2002,12461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts; Unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderliche Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage; Leistungspflicht für die Unterbringung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflegebedürftiger braucht Rollstuhl - Geld von der privaten Krankenversicherung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 133 § 2048 § 2087 Abs. 2
    Auslegung eines Testaments; Zuwendung der einzigen Vermögensgegenstände

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1114
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R

    Bereitstellung von einem Rollstuhl als Hilfsmittel für Pflegebedürftige

    Auszug aus KG, 18.06.2002 - 6 W 82/02
    Denn wie das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 10. Februar 2000 (abgedruckt in BSGE 85, S. 287-293) überzeugend ausgeführt hat, ist ein Rollstuhl ein Gegenstand des Pflegebereichs, wenn er ausschließlich zur Verwendung auf dem Gelände des Pflegeheims einschließlich der von dem Heimträger organisierten Ausfahrten bestimmt ist, wogegen ein Rollstuhl nur dann ein Gegenstand der Krankenversicherung ist, wenn er für die Teilnahme am öffentlichen Leben außerhalb der Heimsphäre verwendet werden soll.
  • OLG Hamm, 12.10.2011 - 20 W 29/11

    Verpflichtung des privaten Krankenversicherers zur Kostenübernahme im Wege

    Die vom Landgericht für seinen gegenteiligen Standpunkt herangezogene Entscheidung des KG (Beschluss vom 18.06.2002 6 W 82/02), in der es um Kosten für Rollstuhl, Brustpellote, Sitzhose, Inkontinenzartikel und künstliche Ernährung ging, betrifft ersichtlich eine gänzlich andere Fallgestaltung.
  • AG Neuruppin, 10.10.2003 - 21 XVII 174/94

    Zulässigkeit einer Freiheitsentziehung durch einen Betreuer in einem Pflegeheim;

    Ein übliches Bettgitter mit der damit verbundenen Freiheitsentziehung für die Betroffene ist nicht deshalb zu genehmigen, weil unklar sein könnte, wer die Kosten für ein solches, mit zweigeteiltem Bettgitter ausgestattetes, Bett zu tragen hat, Kranken- oder Pflegeversicherung, der Sozialhilfeträger oder die Heimeinrichtung (vgl. dazu Bundessozialgericht BSGE 85, 287 ff.; SozR 3 - 2500 § 33 Nr. 43 und Nr. 47; Kammergericht VersR 2003, 1114).
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