Rechtsprechung
KG, 19.05.2008 - 10 U 35/08 |
Volltextveröffentlichung
- Kanzlei Prof. Schweizer
Charlotte Casiraghi bei Party (rechtswidrig)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.04.2007 - 27 O 389/07
- LG Berlin, 09.08.2007 - 27 O 389/07
- LG Berlin, 20.11.2007 - 27 O 531/07
- LG Berlin, 20.11.2007 - 27 O 572/07
- LG Berlin, 10.01.2008 - 27 O 943/07
- KG, 19.05.2008 - 10 U 35/08
- KG, 02.06.2008 - 10 U 276/07
- KG, 24.11.2008 - 10 U 277/07
- BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08
- LG Berlin, 01.02.2011 - 27 O 943/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus KG, 19.05.2008 - 10 U 35/08
Es gehört deshalb zum Kern der Presse- und Meinungsfreiheit, dass die Presse in den gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt, innerhalb dessen sie nach publizistischen Kriterien entscheiden kann, was öffentliches Interesse beansprucht, und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist (BVerfG NJW 2000, 1021; BGH, NJW 2006, 599).Umgekehrt wiegt aber auch der Schutz der Persönlichkeit des Betroffenen desto schwerer, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist (BVerfG NJW 2000, 1021).
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus KG, 19.05.2008 - 10 U 35/08
Der Lebens- und Entfaltungsraum der Persönlichkeit wäre übermäßig eingeengt, wenn sie der steten Gefahr konfrontiert wäre, einer breiteren Öffentlichkeit ausgesetzt zu werden als jener, die sie im sozialen Kontakt gesucht hat (vgl. BVerfG, NJW 1973, 1226; BGH, NJW 1981, 1366). - BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Auszug aus KG, 19.05.2008 - 10 U 35/08
Dass die beanstandeten Äußerungen einen Anlass für sozial kritische Überlegungen der Leser (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793, 1801) oder für eine die Allgemeinheit interessierende Sachdebatte sein könnten, vermag der Senat nicht zu erkennen.
- BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95
Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung …
Auszug aus KG, 19.05.2008 - 10 U 35/08
Das Interesse der Leser an bloßer Unterhaltung hat gegenüber dem Schutz der Privatsphäre regelmäßig ein geringeres Gewicht und ist nicht schützenswert (BVerfG MJW 1973, 1221; BGH NJW 1996, 1128). - BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04
Verkehrsverstoß von Prominenten
Auszug aus KG, 19.05.2008 - 10 U 35/08
Es gehört deshalb zum Kern der Presse- und Meinungsfreiheit, dass die Presse in den gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt, innerhalb dessen sie nach publizistischen Kriterien entscheiden kann, was öffentliches Interesse beansprucht, und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist (BVerfG NJW 2000, 1021; BGH, NJW 2006, 599). - BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02
BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen …
Auszug aus KG, 19.05.2008 - 10 U 35/08
a) Ob ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegt, ist anhand des zu beurteilenden Einzelfalls festzustellen; denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss grundsätzlich durch eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite bestimmt werden (BGH, NJW 2004, 596). - BGH, 20.01.1981 - VI ZR 163/79
Schutz des Redaktionsleiters einer Zeitung vor Offenbarung innerbetrieblicher …
Auszug aus KG, 19.05.2008 - 10 U 35/08
Der Lebens- und Entfaltungsraum der Persönlichkeit wäre übermäßig eingeengt, wenn sie der steten Gefahr konfrontiert wäre, einer breiteren Öffentlichkeit ausgesetzt zu werden als jener, die sie im sozialen Kontakt gesucht hat (vgl. BVerfG, NJW 1973, 1226; BGH, NJW 1981, 1366). - OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 10 U 16/07
Ersatzanspruch des Mieters wegen sonstiger Verwendungen
Auszug aus KG, 19.05.2008 - 10 U 35/08
Nach der ständigen Rechtsprechung des 9. und 10. Zivilsenats des Kammergerichts (Urteile vom 1. September 2006 - 9 U 173/05 und vom 12. November 2007 - 10 U 16/07) braucht es die Klägerin nicht hinzunehmen, dass ohne einen konkreten Anlass über ihre Persönlichkeit und ihr Privatleben berichtet wird. - OLG Stuttgart, 26.03.2008 - 9 U 130/07
Betriebliche Altersvorsorge: Berechnung des Betriebsrentenanspruchs eines …
Auszug aus KG, 19.05.2008 - 10 U 35/08
Dieses schutzwürdige Interesse besteht zunächst unabhängig davon, ob es sich bei den streitgegenständlichen Äußerungen um Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen handelt und ob diese ihre Privat- oder Sozialsphäre betreffen (vgl. Urteile des 9. Zivilsenats vom 1. September 2006 - 9 U 173/05 - und vom 18. Juli 2008 - 9 U 130/07 -). - OLG Frankfurt, 14.04.1999 - 7 U 105/98
Korrektur falscher Angaben durch den VN vor Ermittlungen durch den Versicherer
Auszug aus KG, 19.05.2008 - 10 U 35/08
Im Hinblick darauf ist der Klägerin ein schutzwürdiges Interesse daran zuzubilligen, nicht durch die Bewertung ihrer Persönlichkeit und ihres Erscheinungsbildes und durch die Ausbreitung von Belanglosigkeiten vielfältigster Art der Öffentlichkeit uneingeschränkt präsentiert zu werden (vgl. OLG Hamburg OLGR 2003, 96; vgl. auch OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1551 zum Bruder der Kläger, gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 2191 f.). - OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02
Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer minderjährigen Prominententochter
- BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08
Carolines Tochter
Das Urteil des Kammergerichts vom 19. Mai 2008 - 10 U 35/08 - und das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. Januar 2008 - 27 O 943/07 - verletzen die Beschwerdeführerin zu 2) in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.